Auszug - Antrag des Jugendhilfeausschusses zu FREIE WÄHLER & GAL: AT zu 10755-05, ÄA zu Entgeltordnung für die Kindertageseinrichtungen in der Trägerschaft der Hansestadt Lübeck  

37. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck
TOP: Ö 9.3.4
Gremium: Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck Beschlussart: unverändert beschlossen
Datum: Do, 26.01.2023 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 21:59 Anlass: Sitzung
Raum: Bürgerschaftssaal
Ort: Rathaus, 23552 Lübeck
2/10755-05-02-01 Antrag des Jugendhilfeausschusses zu FREIE WÄHLER & GAL: AT zu 10755-05, ÄA zu Entgeltordnung für die Kindertageseinrichtungen in der Trägerschaft der Hansestadt Lübeck
   
 
Status:öffentlich  
  Bezüglich:
2022/10755-05-02
Federführend:4.513 - Jugendarbeit Bearbeiter/-in: Schulz, Sabine
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Ein Bürgerschaftsmitglied hat während der Abstimmung nicht mitgestimmt.
 


Beschluss in geänderter Fassung (durchgestrichen):


Die Bürgerschaft möge Folgendes beschließen:

 

Änderungsantrag zu Nr. VO/2022/10755 Entgeltordnung für die Kindertageseinrichtungen

in der Trägerschaft der Hansestadt Lübeck.

 

1. Bei der Ziffer 3 c der geplanten Fassung werden die Betreuungszeiten entsprechend

 der bisherigen Fassung übernommen (und nicht am Freitag gekürzt auf 7:3013:30).

 

2. Die Ziffer 3f (geplante Fassung) wird entsprechend der bisherigen Ziffer 3h über-

 nommen (Betreuungszeiten und Entgelt 213,- Euro wie bisher, statt 232,- Euro und

 Fr. 7:30 13:30 Uhr).

 

3.    Die Verpflegungskosten in den städtischen Kitas werden nicht erhöht.

 

4.    Der monatliche Beitrag, den Eltern für die Verpflegungskosten eines Kindes in

 Kindertagesstätten oder in der Kindertagespflege entrichten müssen, soll trägerüber-

 greifend in allen Einrichtungen 52,50 Euro nicht übersteigen.

 

5.    Damit alle Träger und Kitas diesen gedeckelten Beitrag an Eltern weitergeben kön-

 nen, richtet die Hansestadt Lübeck mit dem Haushalt 2023 einen Haushaltsposten

 Defizitausgleich Verpflegungskosten in Kindertagesstätten und Kindertagespflege“

 ein.

 

 Die Höhe dieses Haushaltspostens soll bis zur Haushaltssitzung im September 2022

 zunächst grob kalkuliert werden und möglichst bis Ende des Jahres 2022 mit belas-

 tenden Zahlen hinterlegt sein (alle Einrichtungen und alle Träger sowie Kindertages-

 pflegepersonen werden aufgefordert, ihre Kosten für Verpflegung offen zu legen, um

 einen Defizitausgleich der Stadt zu erhalten). Hierfür muss definiert und festgelegt

 werden, welche Ausgaben zu Verpflegungskosten dazu gerechnet werden können.

 

 r die Umsetzung möge die Hansestadt Lübeck mit der Stadt Kiel in Austausch tre-

 ten, denn Eltern zahlen in Kiel seit Jahren nur 40 Euro Verpflegungskosten- egal bei

 welcher Einrichtung und bei welchem Träger ihre Kinder betreut werden.

 

6.    An die Bezuschussung der Verpflegungskosten verknüpft werden ab dem Kita- Jahr

 2023 verbindliche Standards für nachhaltige Ernährung, gemäß heutigen wissen-

 schaftlichen Kriterien an gesunde Ernährung von Kindern.

 

7. Die Hansestadt Lübeck fordert die Landesregierung dazu auf, verbindliche Standards

 r nachhaltige Ernährung in Kitas und Kindertagespflege in das Kita- Gesetz aufzu-

 nehmen und die Kosten hierfür anteilig zu tragen, um in erster Linie Eltern und in

 zweiter Linie Kommunen zu entlasten und landesweite Standards auch bei der Ver-

 pflegung zu erhalten.

 

 

Begründung: siehe ÄA VO 2022/10755-05-02


 


 

 

 

 

Abstimmungsergebnis

 

einstimmige Annahme

 

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

37

Nein-Stimmen

4

Enthaltungen

2

Kenntnisnahme

 

Vertagung

 

Ohne Votum

 


 


  Beschluss: 26.01.2023 Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck unverändert beschlossen
Termingerecht am 24.04.2023 realisiert Koordinierung:
4.041 - Fachbereichs-Dienste Bearbeitung:
4.511 - Städtische Kindertageseinrichtungen
Status: 24.04.2023  
Auftrag: