Auszug - Musterdokumente für die städtischen Beteiligungen gemäß Lübecker PCGK  

74. Sitzung des Hauptausschusses
TOP: Ö 5.2
Gremium: Hauptausschuss Beschlussart: unverändert beschlossen
Datum: Di, 24.01.2023 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:30 - 19:08 Anlass: Sitzung
Raum: Große Börse
Ort: Rathaus
VO/2022/11622 Musterdokumente für die städtischen Beteiligungen gemäß Lübecker PCGK
   
 
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Bürgermeister Jan Lindenau
Federführend:1.201 - Haushalt und Steuerung Bearbeiter/-in: Peuckert, Christian
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

AM Prieur bittet um Prüfung, ob in dem aktuellen Gesellschaftervertrag der LHG berücksichtigt worden ist, das zukünftig bei Abschluss von Lohntariferhöhungen eine gesonderte Tarifvertragszustimmung durch den Aufsichtsrat nicht mehr erforderlich ist.


 


Beschluss:

Die nach dem Lübecker Public Corporate Governance Kodex (PCGK) vorzuhaltenden Musterdokumente werden wie folgt neu gefasst:

 

a)      Muster eines Gesellschaftsvertrags für Gesellschaften gemäß Anlage 1,

b)      Muster einer Geschäftsordnung für den Aufsichtsrat gemäß Anlage 2,

c)       Muster einer Geschäftsanweisung für die Geschäftsführung gemäß Anlage 3,

d)      Muster eines Dienstvertrags für eine:n Geschäftsführer:in gemäß Anlage 4

 

 


 

 

 

 

Abstimmungsergebnis

 

einstimmige Annahme

x

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

 

Nein-Stimmen

 

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

 

Vertagung

 

Ohne Votum

 

 

Nachtrag zur Niederschrift:

Der Gesellschaftsvertrag der LHG wurde mit Gesellschafterbeschluss vom 16.09.2022 (Aufsichtsratsempfehlung vom 09.09.2022) neu gefasst.

 

In der vorherigen Fassung war festgelegt, dass die Gesellschafterversammlung über den Ab-schluss von Lohntarifverträgen zu beschließen hatte. Damit ging einher, dass der Aufsichtsrat solche Beschlüsse zu empfehlen hatte.

 

Diese Zuständigkeit ist bei der Neufassung entfallen. Die Tarifverhandlungen werden von der Geschäftsführung geführt, die die Gesellschaft auch in Tarifverhandlungen nach außen vertritt. Dem Aufsichtsrat wird berichtet. Er kann über die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen und Folgen von Tarifabschlüssen beraten, greift aber nicht in die Tarifverhandlungen ein.