Auszug - Bebauungsplan 21.08.00 - Moisling Süd/ Infrastruktur Bahnhaltepunkt - und zugehörige 141. Änderung des Flächennutzungsplanes, Auslegungsbeschlüsse   

78. Sitzung des Bauausschusses
TOP: Ö 3.1
Gremium: Bauausschuss Beschlussart: unverändert beschlossen
Datum: Mo, 19.12.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:05 - 19:53 Anlass: Sitzung
Raum: Große Börse
Ort: Rathaus
VO/2022/11700 Bebauungsplan 21.08.00 - Moisling Süd/ Infrastruktur Bahnhaltepunkt - und zugehörige 141. Änderung des Flächennutzungsplanes, Auslegungsbeschlüsse
   
 
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Joanna Hagen
Federführend:5.610 - Stadtplanung und Bauordnung Bearbeiter/-in: Schröder, Ulrike
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis


TOP 3.1 und TOP 6.4.4 werden gemeinsam behandelt. Die Diskussion ist unter TOP 3.1 wiedergegeben, die Abstimmung unter dem jeweiligen TOP.

 

Herr Lötsch verweist auf den Hinweis des ADFCs, dass die Breiten des Radwegs nicht den Vorschriften entsprächen.

 

Herr Dreilich erläutert den Planungsprozess. Die Breite der Wege sei das Ergebnis eines Abwägungsprozesses, welche Prioritäten die Nutzungen des vorhandenen Raumes hätten. Die Verwaltung habe dabei die Belange des ÖPNV und deren Gäste als höchste Priorität gesetzt. Die Fahrbahnbreiten seien unter anderem deswegen größer, damit die Busse unabhängig voneinander starten könnten und dabei nicht in die Gegenfahrbahn einschwenken würden. Die Weiten von Geh- und Radweg seien zwar nur eine Aneinanderreihung von Mindestmaßen, aber es sei besser, als den Radverkehr auf der Straße zu führen. Die Verwaltung werde nochmal die Planung betrachten, um zu prüfen, wo die Breite erhöht werden könne, aber es werde nicht auf der gesamten Strecke eine Breite von 2 Metern hergestellt werden können.

 

Herr Lötsch kritisiert, dass der Bauausschuss nicht auf diesen Umstand bei der Planung hingewiesen und bei der Abwägung beteiligt worden sei.

 

Herr Dreilich antwortet, dass die Wegbreiten in der Planung kein besonderes Thema gewesen wären, auch weil die Verwaltung die Straße nicht als Hauptverkehrsachse für den Radweg ansehe.

 

Herr Ramcke erklärt, dass das Thema Radwege derzeit eine hohe Priorität einnehme, daher könne auf so etwas auch hingewiesen werden. Er erkundigt sich, welche Auswirkungen die Wegbreiten auf den Verkehrsfluss haben würden.

 

Herr Lötsch sagt, dass es gerade um den Auslegungsbeschluss gehe, daher reiche es auch aus, dies in der nächsten Sitzung anhand eines Planes zu erläutern.

 

Herr Johannsen erklärt die Anwendungsbereiche der einschlägigen Vorschriften für die Planung und weist darauf hin, dass bei dieser Maßnahme im Bestand gearbeitet werde. Die politischen Ziele seien der Verwaltung bekannt, die Abwägung habe Herr Dreilich bereits dargestellt. Die Verwaltung hätte evtl. den Runden Tisch Radverkehr früher in die Planung einbinden können, aber es stehe an der Stelle nicht mehr Raum zur Verfügung, und die geplante Radwegbreite von 1,6 Meter stehe teilweise nicht mal an anderen Hauptverkehrsstraßen zur Verfügung. Es sei nicht das Optimum, aber es müsse für alle Verkehre Raum geben.

 

Frau Hagen ergänzt, dass es politische Beschlüsse gebe, nach denen der Bahnhaltepunkt von vier Buslinien angefahren werden solle. Unter den bestehenden Vorgaben sei eine gute Planung entstanden. Es könne aber nochmal an einem Plan gezeigt werden, wo welche Breiten vorgesehen seien, um es zu verdeutlichen.

 

Herr Lötsch betont, dass es besser wäre, wenn der Bauausschuss bei solchen Abwägungen beteiligt werde.

 

Herr Pluschkell dankt der Verwaltung für die Erläuterungen. An dieser Stelle werde exemplarisch deutlich, welche Probleme dabei aufkämen, die bestehenden Verkehre auf den vorhandenen Platz aufzuteilen. Es müssten auch nicht immer die Maximalwerte angesetzt werden, da dies auch nicht immer möglich sei. Diese Diskussion sei zu einem früheren Zeitpunkt bereits im Runden Tisch Radverkehr geführt worden.

 

Herr Dr. Flasbarth begrüßt, dass Radwegplanungen in Zukunft früher dem Runden Tisch Radverkehr vorgelegt werden sollen.

 

Herr Lötsch sagt, dass die Planung in der nächsten Sitzung nochmal gezeigt werden könne, aber die vorliegende Vorlage dennoch beschlossen werden könne.

 

Herr Ramcke schlägt vor, die Vorlage zu vertagen. Er hoffe auch, dass der Bahnhaltepunkt von vielen Radfahrern angesteuert werde.

 

Herr Lötsch erwidert, dass es sich um einen Auslegungsbeschluss handle und dies nicht aufgrund von einer Wegbreite um einen Monat verzögert werden solle. Für diese Frage müsse nicht das Verfahren gestoppt werden.

 

Herr Pluschkell ergänzt, dass der Bahnhaltepunkt bis Ende des nächsten Jahres eröffnet werden solle, insofern komme es durch die Verzögerung glicherweise zu einem Fristenproblem.

 

Herr Ramcke erklärt sich einverstanden, die Vorlage nicht zu vertagen.

 

 

 


Beschluss:


 

1. Der Bauausschuss nimmt den Auswertungsbericht der bisher zum Bebauungsplan 21.08.00 Moisling Süd/ Infrastruktur Bahnhaltepunkt - und zur zugehörigen141. Änderung des Flächennutzungsplanes durchgeführten Verfahren der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in der vorliegenden Fassung (Anlage 1) zur Kenntnis.

2. Die Entwürfe des Bebauungsplanes 21.08.00 und der 141. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie die zugehörigen Begründungen werden in den vorliegenden Fassungen (Anlagen 4 und 8) gebilligt.

3. Die Entwürfe des Bebauungsplanes und der Flächennutzungsplanänderung sowie die zugehörigen Begründungen sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und gemäß § 4a Abs. 4 BauGB in das Internet einzustellen. Gemäß § 4a Abs. 2 BauGB wird gleichzeitig mit der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB die Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt.

4. Sollten der Entwurf des Bebauungsplanes 21.08.00 und der Entwurf der 141. Flächennutzungsplanänderung nach der öffentlichen Auslegung geändert oder ergänzt werden, ohne dass die Grundzüge der Planung berührt werden, ist eine eingeschränkte Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit sowie der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4a Abs. 3 Satz 4 BauGB durchzuführen. Sofern der Kreis der von den Änderungen und Ergänzungen betroffenen Öffentlichkeit nicht hinreichend eingegrenzt werden kann, soll anstelle der eingeschränkten Öffentlichkeitsbeteiligung eine erneute öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 i.V.m. § 4a Abs. 3 Satz 1 BauGB erfolgen.

 


 


 

 

 

 

Abstimmungsergebnis

 

einstimmige Annahme

X

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

14

Nein-Stimmen

 

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

 

Vertagung

 

Ohne Votum

 

Der Bauausschuss beschließt einstimmig gemäß Beschlussvorschlag.