Vorlage - VO/2022/11700  

Betreff: Bebauungsplan 21.08.00 - Moisling Süd/ Infrastruktur Bahnhaltepunkt - und zugehörige 141. Änderung des Flächennutzungsplanes, Auslegungsbeschlüsse
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Joanna Hagen
Federführend:5.610 - Stadtplanung und Bauordnung Bearbeiter/-in: Schröder, Ulrike
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Bauausschuss zur Entscheidung
19.12.2022 
78. Sitzung des Bauausschusses unverändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Anlage 1_Auswertungsbericht zu den bisher durchgeführten Verfahren der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung
Anlage 2_Ausschnitt aus dem geltenden Flächennutzungsplan für den Teilbereich Moisling Süd
Anlage 3_141. Änderung des Flächennutzungsplanes, Entwurf zur Beteiligung
Anlage 4_Begründung zur 141. Änderung des Flächennutzungsplanes, Entwurf zur Beteiligung
Anlage 5_Bebauungsplan 21.08.00, Entwurf zur Beteiligung
Anlage 6_Teil A - Planzeichnung mit Legende
Anlage 7_Teil B - Text
Anlage 8_Begründung zum Bebauungsplan 21.08.00, Entwurf zur Beteiligung

Beschlussvorschlag


 

1. Der Bauausschuss nimmt den Auswertungsbericht der bisher zum Bebauungsplan 21.08.00 Moisling Süd/ Infrastruktur Bahnhaltepunkt - und zur zugehörigen141. Änderung des Flächennutzungsplanes durchgeführten Verfahren der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in der vorliegenden Fassung (Anlage 1) zur Kenntnis.

2. Die Entwürfe des Bebauungsplanes 21.08.00 und der 141. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie die zugehörigen Begründungen werden in den vorliegenden Fassungen (Anlagen 4 und 8) gebilligt.

3. Die Entwürfe des Bebauungsplanes und der Flächennutzungsplanänderung sowie die zugehörigen Begründungen sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und gemäß § 4a Abs. 4 BauGB in das Internet einzustellen. Gemäß § 4a Abs. 2 BauGB wird gleichzeitig mit der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB die Einholung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt.

4. Sollten der Entwurf des Bebauungsplanes 21.08.00 und der Entwurf der 141. Flächennutzungsplanänderung nach der öffentlichen Auslegung geändert oder ergänzt werden, ohne dass die Grundzüge der Planung berührt werden, ist eine eingeschränkte Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit sowie der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4a Abs. 3 Satz 4 BauGB durchzuführen. Sofern der Kreis der von den Änderungen und Ergänzungen betroffenen Öffentlichkeit nicht hinreichend eingegrenzt werden kann, soll anstelle der eingeschränkten Öffentlichkeitsbeteiligung eine erneute öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 i.V.m. § 4a Abs. 3 Satz 1 BauGB erfolgen.

 


 


Verfahren

 

Bereiche/Projektgruppen

Ergebnis

1.201 Haushalt und Steuerung

Zustimmung

1.300 Recht

Keine rechtlichen Bedenken

2.280 Wirtschaft und Liegenschaften

Zustimmung

3.370 Feuerwehr

Zustimmung

3.390 Umwelt-, Natur- und Verbraucherschutz

Zustimmung

3.700 Entsorgungsbetriebe Lübeck

Zustimmung

3.820 Stadtwald

Zustimmung

4.491 Archäologie und Denkmalpflege

Zustimmung

5.660 Stadtgrün und Verkehr

Zustimmung

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

X

Nein- Begründung:

Kinder und Jugendliche wurden im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB beteiligt. Eine darüber hinausgehende besondere Beteiligung gemäß § 47 f GO wurde dabei nicht durchgeführt, da die Belange von Kindern und Jugendlichen durch den Bebauungsplan nicht in besonderem Maße behrt werden.

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

 

freiwillig

 

X

vorgeschrieben durch: 

 

 

BauGB

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja (Anlage 1)

 

X

Nein (zu den mittelbaren finanziellen Auswirkungen siehe Pkt. 9 der Begründung)

 

Auswirkung auf den Klimaschutz:

 

Nein

 

X

Ja Begründung:

 

 

Die Auswirkungen der Umsetzung der Planung auf das Klima sowie vorgesehene Maßnahmen zum Klimaschutz werden in der Begründung zum B-Plan dargelegt (siehe Umweltbericht, Kap. 6).

 

 

 

Begründung der Nichtöffentlichkeit

gem. § 35 GO:

 

 

 

 


Begründung


Siehe Anlage 4 und Anlage 8.

 

 


Anlagen


 

Anlage 1: Auswertungsbericht zu den bisher durchgeführten Verfahren der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gem. §§ 3(1) und 4(1) BauGB

Anlage 2: Ausschnitt aus dem geltenden Flächennutzungsplan für den Teilbereich Moisling Süd

Anlage 3: 141. Änderung des Flächennutzungsplanes, Entwurf zur Beteiligung gem. §§ 3(2) und 4(2) BauGB

Anlage 4: Begründung zur 141. Änderung des Flächennutzungsplanes, Entwurf zur Beteiligung gem. §§ 3(2) und 4(2) BauGB

Anlage 5: Bebauungsplan 21.08.00, Entwurf zur Beteiligung gem. §§ 3(2) und 4(2) BauGB (Planoriginal)

Anlage 6: Teil A - Planzeichnung mit Legende (verkleinerter Planauszug im DIN-A3-Format)

Anlage 7: Teil B - Text (DIN-A4-Druckfassung)

Anlage 8: Begründung zum Bebauungsplan 21.08.00, Entwurf zur Beteiligung gem. §§ 3(2) und 4(2) BauGB

 

 

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Anlage 1_Auswertungsbericht zu den bisher durchgeführten Verfahren der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung (900 KB)    
Anlage 2 2 öffentlich Anlage 2_Ausschnitt aus dem geltenden Flächennutzungsplan für den Teilbereich Moisling Süd (834 KB)    
Anlage 3 3 öffentlich Anlage 3_141. Änderung des Flächennutzungsplanes, Entwurf zur Beteiligung (834 KB)    
Anlage 4 4 öffentlich Anlage 4_Begründung zur 141. Änderung des Flächennutzungsplanes, Entwurf zur Beteiligung (1227 KB)    
Anlage 5 5 öffentlich Anlage 5_Bebauungsplan 21.08.00, Entwurf zur Beteiligung (1216 KB)    
Anlage 6 6 öffentlich Anlage 6_Teil A - Planzeichnung mit Legende (993 KB)    
Anlage 7 7 öffentlich Anlage 7_Teil B - Text (222 KB)    
Anlage 8 8 öffentlich Anlage 8_Begründung zum Bebauungsplan 21.08.00, Entwurf zur Beteiligung (21127 KB)