Auszug - Bericht bzgl. des Antrags des Beirats für Senior:innen und des Beirats für Menschen mit Behinderungen: E-Scooter   

75. Sitzung des Bauausschusses
TOP: Ö 5.2
Gremium: Bauausschuss Beschlussart: zur Kenntnis genommen / ohne Votum
Datum: Mo, 07.11.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 19:26 Anlass: Sitzung
Raum: Große Börse
Ort: Rathaus
VO/2021/10629-01 Bericht bzgl. des Antrags des Beirats für Senior:innen und des Beirats für Menschen mit Behinderungen: E-Scooter
   
 
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Joanna HagenBezüglich:
VO/2021/10629
Federführend:5.610 - Stadtplanung und Bauordnung Bearbeiter/-in: Bahr, Oliver
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis


 


Bericht:


In der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck wurde in der Sitzung am 25.11.2021 der folgende Antrag zur VO/2021/10629 beraten:

 

Die Bürgerschaft möge beschließen:

 

  1. Die E-Scooter-Verleihfirmen dürfen ihre E-Scooter nur noch an festgelegten Plätzen des öffentlichen Raumes (Mobilitätsstationen) anbieten. Dort müssen die Ausleihenden die Roller auch wieder abgeben. Ausleih- und Rückgabemobilitätsstation müssen nicht identisch sein.
  2. Dazu gehört, dass die Verleihfirmen die Voraussetzungen technischer Art schaffen, dass die GPS-überwachten Geräte sich nur an Mobilitätsstationen ein- und auschecken lassen.
  3. Die Verleihfirmen werden als Sondernutzer öffentlichen Raumes in geeigneter Weise zur Zahlung von Gebühren herangezogen.

 

Wir sehen unseren Antrag als einen ersten Schritt, dass auf Bundesebene andere gesetzliche Rahmen geschaffen werden. Ein bloßes Warten auf den Bund halten wir aufgrund der Gefährdungslage und Mobilitseinschränkung großer Anteile der Bevölkerung (Ältere und Menschen mit Behinderung) für nicht zielführend.“

 

Der Antrag wurde auf Grund der noch ausstehenden rechtlichen Prüfung der Entscheidung des OVG Münster zu diesem Thema vertagt. Die Prüfung konnte zwischenzeitlich abgeschlossen werden.

 

Daneben wurde im Bauausschuss in der Sitzung am 01.11.2021 zur VO/2021/10552 folgende Frage durch AM Silke Mählendorf (Bündnis 90/Die Grünen) gestellt:

 

  1. Wurden den in Lübeck aktiven E-Scooter-Verleihern (Voi, Lime, Bird, Tier) jeweils Genehmigungen für ihr Angebot erteilt oder gibt es sonstige Vereinbarungen oder Absprachen mit ihnen? Wenn ja, welche?
  2. Wie beurteilt die Verwaltung vor dem Hintergrund des Beschlusses des OVG Münster (vom 20.11.2020 11 B 1459/20) die Frage, ob die Nutzung des öffentlichen Raums für das Abstellen von E-Scootern als Gemeingebrauch oder Sondernutzung anzusehen ist?

 

Die Antwort auf die Frage 1 ist unter Vorbemerkung, die Antwort zur Frage 2 ist unter rechtliche Einschätzung beantwortet.


 


 

 

 

 

Abstimmungsergebnis

 

einstimmige Annahme

 

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

 

Nein-Stimmen

 

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

X

Vertagung

 

Ohne Votum