Auszug - 2. Satzung zur Änderung der Satzung der Hansestadt Lübeck über die Erhebung von Gebühren für die öffentliche Abfallwirtschaft in der Hansestadt Lübeck  

39. Sitzung des Werkausschusses EBL
TOP: Ö 6.2
Gremium: Werkausschuss EBL Beschlussart: unverändert beschlossen
Datum: Do, 08.09.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:30 - 19:23 Anlass: Sitzung
Raum: Entsorgungsbetriebe
Ort: Malmöstraße 22, Lübeck
VO/2022/11361 2. Satzung zur Änderung der Satzung der Hansestadt Lübeck über die Erhebung von Gebühren für die öffentliche Abfallwirtschaft in der Hansestadt Lübeck
   
 
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senator Ludger Hinsen
Federführend:3.700 - Entsorgungsbetriebe Lübeck Bearbeiter/-in: Luschas, Frank
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Herr Dr. Verwey führt anhand einer Präsentation mit Musterhaushalten zum Thema ein. Er weist auf die moderate Entwicklung (betrachtet über 10 Jahre) im Vergleich zum derzeitigen Markt hin deutlich unter Inflationsrate.

Gebührenerhöhungen kommen z.T. aus an Dritte zu zahlende Entsorgungskosten. Hier wurde der Auftrag neu ausgeschrieben/vergeben und das wirkte sich auch auf 2023/2024 aus.

 

Neu eingeführt werde die Anfahrtsgebühr für Baum-/Strauchschnitt wg. der geringen Anfrage (Leistung zu hohen Kosten). Mit der Gebühr besser strukturiert.

 

Fragen zu zu befürchtenden Wildablagerungen, Zeitrahmen, Anliefergrößenordnungen, Weihnachtsbaumentsorgung, § 7 (Deponiegebühr), Geruchsbelästigung/Leerungsintervalle Unterflurbehälter und 2. Braune Tonne der Herren Leber, Dr. Koß, Ramcke, Rohlf, Zahn und Frau Wolter beantworten Herr Rehberg und Herr Dr. Verwey.

 

Herr Zahn moniert die neue Gebühr für die Strauchwerkabholung. Das wäre für ihn Grund, seine Zustimmung zu verweigern. Herr Rehberg erklärt: Die EBL entsorgen das Material

daher sei die Annahme weiterhin kostenlos. Es stellte sich aber die Frage, wer den Abho­lungsaufwand zu zahlen habe. Im Frühjahr 2021 habe es nur 100 Anfahrstellen gegeben

bei 40.000 Grundstücken. Beim derzeitigen Kraftstoffpreis wären die Kosten für den An­fahrtsweg einfach zu hoch. Andere, die ihr Strauchwerk selbst wegbringen, müssten die An­fahrtskosten für die anderen mitbezahlen. Biogas werde nur aus Küchenabfällen gewonnen nicht aus Baum/Strauch. Darin sei auch die Begrenzung der Biotonnen auf zwei erklärt. Die Verarbeitung koste Geld und die kostenlose Strauchabgabe gebe es nicht in allen Kommu­nen.

 

Herr Ramcke stößt die Frage der diversen Zuständigkeiten bei der Papierkorbleerung an.  Herr Hinsen führt aus, dass die EBL nur ein Player unter vielen seien. Herr Dr. Verwey teilt mit, dass zu dem äerst komplexen Thema ein Bericht für den Novemberausschuss vorge­sehen sei.


 


Beschluss:

Die 2. Satzung zur Änderung der Satzung der Hansestadt Lübeck über die Erhebung von Gebühren für die öffentliche Abfallwirtschaft in der Hansestadtbeck (Anlage 1) wird beschlossen.

 


Beschlusstext zur Bekanntgabe im öffentlichen Teil:

(nur bei nichtöffentlichen Vorlagen)

 

./.


 


 

 

 

 

Abstimmungsergebnis

als Empfehlung für die Bürgerschaft

 

 

einstimmige Annahme

x

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

 

Nein-Stimmen

 

Enthaltungen

1

Kenntnisnahme

 

Vertagung

 

Ohne Votum