Auszug - SPD+CDU: Antrag zu : Entgeltordnung für die Kindertageseinrichtungen in der Trägerschaft der Hansestadt Lübeck/ Verpflegungsbeiträge  

33. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck
TOP: Ö 9.4.3
Gremium: Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck Beschlussart: unverändert beschlossen
Datum: Do, 30.06.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 23:03 Anlass: Sitzung
Raum: Bürgerschaftssaal
Ort: Rathaus, 23552 Lübeck
VO/2022/10755-06 SPD+CDU: Antrag zu : Entgeltordnung für die Kindertageseinrichtungen in der Trägerschaft der Hansestadt Lübeck/ Verpflegungsbeiträge
   
 
Status:öffentlich  
  Bezüglich:
VO/2022/10755
Federführend:Geschäftsstelle der SPD Fraktion Beteiligt:Geschäftsstelle der CDU-Fraktion
Bearbeiter/-in: Otte, Christine   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Dieser Top wurde gemeinsam mit TOP 7.9, 9.4. und 9.5. beraten. Siehe die Beratung hierzu unter TOP 7.9.


 

Beschluss:


Der Bürgermeister wird gebeten:

  1. Mit der Kreis- und Stadtelternvertretung das Gespräch dazu zu suchen, wie bezogen auf die Betreuungsentgelte sowie die Verpflegungskosten eine Gleichbehandlung von Familien durch städtische Kindertageseinrichtungen und solche in freier Trägerschaft sowie in der Kindertagespflege hergestellt werden kann.

 

  1. Zielsetzung hierfür ist eine Anpassung der Betreuungsentgelte und Verpflegungskosten beim städtischen Träger an die für die freien Träger angewandten Vorgaben des KiTaG-SH bei gleichzeitiger Entlastung eines größeren Kreises von Familien. Für die Kindertagespflege sollen diesem Angebot angemessene Regelungen entwickelt werden, die eine Gleichbehandlung sicherstellen.

 

  1. Dabei ist die Konsolidierungsvereinbarung mit dem Land Schleswig-Holstein zu beachten, d.h. für die gleichmäßige Entlastung von Familien in den unterschiedlichen Betreuungssettings sollen nur Mehrerträge bzw. Minderaufwendungen geplant werden, die sich aus den vorzuschlagenden Veränderungen ergeben. Über weitergehende Entlastungen, die eine kompensationspflichtige Ausweitung freiwilliger Leistungen bedeuten, entscheidet die Bürgerschaft auf Antrag der Fraktionen im Kontext der Haushaltsberatungen für 2023. Hierfür ist seitens der Verwaltung im Jugendhilfeausschuss darzulegen, ob und inwieweit die neue Landesregierung durch Erhöhung von Zuschüssen an die Kommunen die Spielräume für eine nicht allein kommunal zu finanzierende Entlastung von Familien zu vergrößern beabsichtigt.

 

  1. Die von der Hansestadt Lübeck einzusetzenden Haushaltsmittel sollen möglichst vollständig einer Entlastung von Lübecker Familien dienen. Eine Bezuschussung der Verpflegungsbeiträge in der Kindertagesförderung durch die Kommune reduziert die Refinanzierung der landesgesetzlich zulässigen Zuzahlungen der Eltern aus dem Bildungs- und Teilhabepaket des Bundes. 28,57 % der hierfür aufzuwendenden kommunalen Mittel) käme bei einer Bezuschussung der Verpflegungsbeiträge gar nicht Familien zugute, sondern würde die Bundeskasse entlasten. Daher ist vorrangig eine Absenkung der Entgelte für die Betreuungsleistung anzustreben.

 

  1. Diese sollte Familien mit knapp über den Grenzen für Transferbezug liegendem Einkommen am stärksten und solche mit mittlerem Einkommen stärker entlasten, als solche mit vergleichsweise hohem. Für die „Satzung zur sozialen Staffelung von Gebühren oder Entgelten für die Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen oder Kindertagespflegestellen“, welche Familien mit Transfergeldbezug bereits weitgehend von Elternbeiträgen freistellt, ist entsprechend ein Anpassungsvorschlag vorzulegen.

 

  1. Die Anpassung der Betreuungsentgelte und Verpflegungskosten ist in Verbindung mit der „Satzung zur sozialen Staffelung von Gebühren oder Entgelten für die Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen oder Kindertagespflegestellen“ zum 01.01.2023 vorzunehmen.

 

Mit der Kreis- und Stadtelternvertretung, den Trägern der Kindertagesförderung sowie den in der Bürgerschaft vertretenen Fraktionen ist ein Dialog darüber einzuleiten, wie weitergehende Entlastungen der Familien und/oder Qualitätsverbesserungen gemeinsam priorisiert werden können. Künftige haushaltswirksame Entscheidungen bedürfen einer mittelfristig konsensfähigen gemeinsamen Strategie, damit die Träger der Kindertagesförderung und die Kindertagespflegepersonen sich ebenso darauf einstellen können, wie Familien bei der Planung ihres Erwerbsarrangements und ihrer finanziellen Belastung für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie ihren Erwartungen bezogen auf die Qualität der frühkindlichen Bildung für ihre Kinder.
 


 

 

 

 

Abstimmungsergebnis

 

einstimmige Annahme

 

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

35

Nein-Stimmen

2

Enthaltungen

4

Kenntnisnahme

 

Vertagung

 

Ohne Votum

 

 

 

 

 


 


  Beschluss: 30.06.2022 Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck unverändert beschlossen
Mit Terminverzug am 10.11.2022 realisiert Koordinierung:
4.041 - Fachbereichs-Dienste Bearbeitung:
4.041.3 Finanzielle Förderung der Kindertagesbetreuung
Status: 10.11.2022  
Auftrag: m.d.B. um Erledigung