Auszug - Aktuelle Lage Ukraine (Bgm)  

68. Sitzung des Hauptausschusses
TOP: Ö 3.2
Gremium: Hauptausschuss Beschlussart: zur Kenntnis genommen / ohne Votum
Datum: Di, 23.08.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:30 - 18:38 Anlass: Sitzung
Raum: Große Börse
Ort: Rathaus
 
Wortprotokoll
Abstimmungsergebnis

Frau Senatorin Hagen teilt mit, dass die Ausführungen zur aktuellen Lage Ukraine durch Herrn Groth vorgenommen werden.

 

Herr Groth teilt mit, dass aktuell noch die Notunterkunft in der Kalkbrennerstraße im Betrieb sei.

Im Weiteren führt Herr Groth zum Rechtskreiswechsel aller aus der Ukraine geflüchteten ins SBG II aus.

 

Auf Nachfrage des AM Dr. Flasbarth betreffend die Belegung der Gemeinschaftsunterkunft in Israelsdorf teilt Frau Senatorin Steinrücke, dass diese Gemeinschaftsunterkunft genau wie alle weiteren Gemeinschaftsunterkünfte in der Belegungsplanung berücksichtigt werde. Die Nachlieferung der genauen Belegungszahlen wird zugesagt.

 

Auf Nachfrage des AM Luetkens betreffend Auffälligkeiten zu stehengelassener Fahrzeuge teilt Herr Hinsen mit, dass eine systematische Überwachung erfolge. Besonders hohe Zahlen von sogenannten „Auto-Leichen“ seien in Lübeck nicht zu verzeichnen. Hinweise über abgestellte Fahrzeuge werden gerne entgegengenommen.
 


 

 

 

 

Abstimmungsergebnis

 

einstimmige Annahme

 

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

 

Nein-Stimmen

 

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

x

Vertagung

 

Ohne Votum

 

 

Nachtrag zu Protokoll:

In der Gemeinschaftsunterkunft in Israelsdorf sind derzeit 30 Personen (16 Erwachsene, 14 Kinder) untergebracht (Stand 31.08.2022).

Grundsätzlich stehen in der Unterkunft 17 Zimmer, die jeweils mit max. 4 Personen belegt werden könnten, zur Verfügung.

Allerdings sind zur Zeit 5 Räume wegen Schimmel nicht belegbar. Damit fallen 20 Plätze weg, somit sind derzeit nur max. 48 Plätze verfügbar.

Aufgrund von mangelnder Warmwasserversorgung können aber auch die 18 noch freien Plätze momentan nicht belegt werden.

Der Vermieter des Objekts ist für die Behebung der Mängel verantwortlich und hat entsprechende Maßnahmen in die Wege geleitet.

Ein konkreter Termin für den Abschluss der Arbeiten steht nicht fest.