Auszug - Ergänzungsantrag des AM Thomas Rathcke (FDP) zu VO/2022/10790: Jugendhilfeplanung - Kindertagesbetreuung (Bedarfsplan i. S. v. § 10 KiTaG) Bestandserhebung 2021/22 Maßnahmenplanung 2022/23 ff.  

29. Sitzung des Jugendhilfeausschusses (Wahlperiode 2018 - 2023)
TOP: Ö 7.1.1
Gremium: Jugendhilfeausschuss Beschlussart: zurückgezogen
Datum: Do, 02.06.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:13 - 19:43 Anlass: Sitzung
Raum: Bürgerschaftssaal
Ort: Rathaus, 23552 Lübeck
VO/2022/10790-01 Ergänzungsantrag des AM Thomas Rathcke (FDP) zu VO/2022/10790: Jugendhilfeplanung - Kindertagesbetreuung (Bedarfsplan i. S. v. § 10 KiTaG)

Bestandserhebung 2021/22
Maßnahmenplanung 2022/23 ff.
   
 
Status:öffentlich  
  Bezüglich:
VO/2022/10790
Federführend:Geschäftsstelle der FDP Fraktion Bearbeiter/-in: Völker, Astrid
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Der Antrag wurde von Fr. Völker (FDP) zurückgezogen, da ein identischer Antrag in der Bürgerschaft gestellt wurde.


Beschluss:

Zur Jugendhilfeplanung - Kindertagesbetreuung (Bedarfsplan i. S. v. § 10 KiTaG)
Bestandserhebung 2021/22 Maßnahmenplanung 2022/23 ff. werden folgende Ergänzungen beschlossen:

 

  • zwei Krippengruppen und zwei Elementargruppen für unvorhergesehenen Bedarf (Träger N.N)

Diese Plätze werden über das Stadtgebiet verteilt, durch eine Vereinbarung mit Trägern freigehalten und bei Bedarf belegt. Damit können Bedarfe an verschiedenen Standorten gedeckt werden und es entfallen weitere Wege für die Familien. Die geplanten Gruppen werden stattdessen zur regulären Belegung an einen oder mehrere Träger vergeben.

 

  • rzungen der Betreuungszeit in Kitas des städtischen Trägers:

 

Die Kürzungen der Betreuungszeiten beim städtischen Trägern werden zunächst nicht umgesetzt und mit einem Sperrvermerkt versehen, bis der von der Bürgerschaft angeforderte Bericht (VO 2022/108-01-01) vorliegt und entsprechende Beschlüsse gefasst worden sind. Sollte zunftig alternativ keine Randzeitenbetreuung an einzelnen Kitastandorten erfolgen, ist nachzuweisen, dass hier kein Betreuungsbedarf von einzelnen Kindern besteht.

 

  • Ganztag an Schule

Es gibt bei Ganztagsbetreuungsangeboten "Ganztag an Schule" an einzelnen Standorten Wartelisten, so dass der Betreuungsbedarf von Kindern nicht erfüllt wird (Antwort VO (2021/ 10482)). Die Verwaltung wird daher beauftragt, bei den Trägern von Ganztag an Schule abzufragen, ob zu Beginn des Schuljahres Wartelisten bestanden oder zum nächsten Schuljahr absehbar werden und erfragt die Gründe warum eine Warteliste besteht. Auf dieser Basis werden dann Lösungen erarbeitet, wie ab dem Schuljahr 2022/23 allen Kindern ein Betreuungsangebot gemacht werden kann. Sollte dies nicht am Schulstandort möglich sind, werden standortnah ggf. weitere Betreuungsangebote geschaffen. Es stehen beispielsweise auch noch ca. 50 nicht an Träger vergebene Hortplätze zur Verfügung, mit denen notwendige Kapazitäten geschaffen werden könnten.

Die Verwaltung berichtet entsprechende Lösungsvorschläge für das kommende Schuljahr im Schulausschuss vor den Sommerferien.

 

 

 


 


 

 

 

 

Abstimmungsergebnis

 

einstimmige Annahme

 

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

 

Nein-Stimmen

 

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

 

Vertagung

 

Ohne Votum