Auszug - Vergabe von Wohnbaugrundstücken im Rahmen von Bebauungsplanverfahren: Vorgabe in städtebaulichen Verträgen  

63. Sitzung des Hauptausschusses
TOP: Ö 5.14
Gremium: Hauptausschuss Beschlussart: zur Kenntnis genommen / ohne Votum
Datum: Di, 29.03.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:30 - 18:55 Anlass: Sitzung
Raum: Große Börse
Ort: Rathaus
VO/2022/10984 Vergabe von Wohnbaugrundstücken im Rahmen von Bebauungsplanverfahren: Vorgabe in städtebaulichen Verträgen
   
 
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Joanna Hagen
Federführend:5.610 - Stadtplanung und Bauordnung Bearbeiter/-in: Zimmer, Julia
 
Wortprotokoll
Beschluss

 

Vor Eintritt in die Tagesordnung wurde die Weitergabe der Vorlage ohne Votum beschlossen.


Beschluss:


Die Verwaltung wird aufgefordert, folgende Regelungen in städtebaulichen Verträgen zur Vergabe von Wohnbaugrundstücken im Rahmen Bebauungsplanverfahren zu vereinbaren:

 

  1. Für Bebauungsplanverfahren in Travemünde wird folgende Vorgabe vertraglich vereinbart:

 

Der Vorhabenträger wird mindestens 50 % der (Grundstücke für) Einzel-, Doppel-, Stadt- und Reihenhäuser an Haushalte mit mindestens einem minderjährigen Kind verkaufen, sofern nicht im Einzelfall zwingende Gründe entgegenstehen.

 

  1. r das übrige Stadtgebiet wird abweichend wie folgt vereinbart:

 

Der Vorhabenträger wird mindestens 60 % der (Grundstücke für) Einzel-, Doppel-, Stadt- und Reihenhäuser an Haushalte mit mindestens einem minderjährigen Kind verkaufen, sofern nicht im Einzelfall zwingende Gründe entgegenstehen.

 

  1. Die Regelung soll für alle Baugebiete gelten, bei denen städtebauliche Verträge oder Kaufverträge abgeschlossen werden und unabhängig davon, ob die Grundstücke bebaut oder unbebaut verkauft werden.

 

  1. nnen die Grundstücke nicht innerhalb einer angemessenen Frist an berechtigte Interessenten vergeben werden, so darf der Vorhabenträger die Grundstücke frei vergeben