Auszug - AM Hans-Jürgen Martens (DIE LINKE) zu VO/2022/10782 SPD+CDU: Keine Fütterung von wildlebenden Tieren  

24. (Sonder-) Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Sicherheit und Ordnung
TOP: Ö 7.3
Gremium: Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und Ordnung Beschlussart: abgelehnt
Datum: Do, 24.02.2022 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 19:30 Anlass: Sitzung
Raum: Große Börse
Ort: Rathaus
VO/2022/10782-03 AM Hans-Jürgen Martens (DIE LINKE) zu VO/2022/10782 SPD+CDU: Keine Fütterung von wildlebenden Tieren
   
 
Status:öffentlich  
  Bezüglich:
VO/2022/10782
Federführend:Geschäftsstelle der Fraktion DIE LINKE Bearbeiter/-in: Martens, Hans-Jürgen
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Siehe TOP 6.3

 

 


Beschluss:

  1. Ein allgemeines Fütterungsverbot von Stadttauben wird in der Hansestadt Lübeck nicht eingeführt. Dafür empfiehlt der Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und Ordnung der Bürgerschaft, ein Taubenmanagement für Lübecks Stadttauben einzuführen.

 

  1. Hierbei können die positiven Erfahrungen anderer Städte wie z. B. Hamburg, Hannover, Augsburg und Aachen als Beispiel dienen. In Deutschland wurden schon in über 40 Städten ein Stadttaubenmanagement eingeführt.

 

  1. Der Verein Tierschutz Lübeck u. U. e. V.  unter Hinzuziehung des Vereins Stadttauben Lübeck e.V. möge an der Umsetzung eines Taubenmanagements einbezogen werden. Der Verein Stadttauben Lübeck e.V. hat eine Zählung durchgeführt, Nist- und Aufenthaltsplätze identifiziert und ein Konzept erarbeitet, mit dem nach und nach die Vermehrung von Stadttauben in Lübeck reguliert und für diese gesorgt werden kann, damit Tauben an öffentlichen Plätzen nicht mehr als störend empfunden werden.

 

  1. Bei Krähen sind es die Rabenkrähen, die an den Abfall gehen. Saatkrähen und Dohlen wird man dort nicht antreffen. Das Plündern der Abfälle kann gut mit einem geänderten Abfallmanagement begegnet werden, wie mit gelben Tonnen und geschlossenen Abfallbehältern in der Stadt.

 

  1. nse, Enten, Möwen, Schwäne sollten nur in den Wintermonaten und in Notlagen gefüttert werden dürfen und dann auch nur von beauftragten Personen.

 

  1. Die Kosten sind im Haushalt 2022 zu ordnen

 

 


 

 

 

 

Abstimmungsergebnis

 

einstimmige Annahme

 

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

1

Nein-Stimmen

10

Enthaltungen

2

Kenntnisnahme

 

Vertagung

 

Ohne Votum