Auszug - Stadtverordnung zur Ausweisung des Landschaftsschutzgebiet "Küstenlandschaft Priwall"  

22. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Sicherheit und Ordnung
TOP: Ö 4.6
Gremium: Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und Ordnung Beschlussart: zur Kenntnis genommen / ohne Votum
Datum: Di, 16.11.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 19:58 Anlass: Sitzung
Raum: Große Börse
Ort: Rathaus
VO/2021/10545 Stadtverordnung zur Ausweisung des Landschaftsschutzgebiet "Küstenlandschaft Priwall"
   
 
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senator Ludger HinsenBezüglich:
VO/2016/04361
Federführend:3.390 - Umwelt-, Natur- und Verbraucherschutz Bearbeiter/-in: Möller, Mandy
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Es gibt keine Nachfragen Der Ausschuss nimmt Kenntnis.


Beschluss:

Die untere Naturschutzbehörde (UNB) wurde aufgefordert, die Schutzwürdigkeit und den Schutzbedarf der Küsten- und Waldlandschaft im Bereich des nördlichen Priwalls zu prüfen und gegebenenfalls ein Landschaftsschutzgebiet auszuweisen.

Die UNB hat diese Prüfung durchgeführt und ist zu dem Ergebnis gekommen, dass eine Schutzwürdigkeit der Flächen gegeben ist.

 

Im Anschluss hat die UNB einen Verordnungsentwurf entwickelt, das gesetzlich vorgeschriebene Beteiligungsverfahren gem. § 19 Abs. 1 Landesnaturschutzgesetz und eine öffentliche Auslegung gem. § 19 Abs. 2 Landesnaturschutz durchgeführt. Die eingehenden Stellungnahmen wurden geprüft. Die Ergebnisse der Prüfung sind in Anlage 3 und 4 dargestellt.

 

Die Schutzgebietsverordnung wurde danach in Text und Karte fertig gestellt.

Das Landesverwaltungsgesetz (§ 55 Abs. 3) sieht vor, dass die Verordnung der Bürgerschaft vorzulegen ist, bevor der Bürgermeister diese unterzeichnet.

Nach der Unterzeichnung durch den Bürgermeister wird die Verordnung veröffentlicht und tritt damit in Kraft.


 

 

 

 

Abstimmungsergebnis

 

einstimmige Annahme

 

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

 

Nein-Stimmen

 

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

X

Vertagung

 

Ohne Votum