Auszug - Einlage in das Stammkapital der Grundstücks-Gesellschaft TRAVE  

57. Sitzung des Hauptausschusses
TOP: Ö 5.4
Gremium: Hauptausschuss Beschlussart: unverändert beschlossen
Datum: Di, 23.11.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:30 - 20:15 Anlass: Sitzung
Raum: Große Börse
Ort: Rathaus
VO/2021/09850 Einlage in das Stammkapital der Grundstücks-Gesellschaft TRAVE
   
 
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Bürgermeister Jan Lindenau
Federführend:1.203 - Beteiligungscontrolling Bearbeiter/-in: Bärwald, Daniela
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Das stellv. AM Dr. Flasbarth bittet um Benennung der Gründe für die dauerhafte Aufhebung der rgerschaftsbeschlüsse vom 28.09.2017 und 23.05.2019.

Die Nachlieferung einer Antwort zu Protokoll wird zugesagt.

 

Es sprechen im weiteren Verlauf zum Teil mit mehrfachen Wortbeiträgen das stellv. AM Dr. Flasbarth, Herr Uhlig, Frau Csösz und AM Rathcke.

 

Nachtrag zu Protokoll:

Gem. § 16 Abs. 5 des Gesellschaftervertrages „.. kann [der] Gewinnanteil verteilt werden“. Gem. § 16 Abs. 6 des Gesellschaftervertrages darf „der ausgeschüttete Gewinnanteil…6% der Einzahlungen der Gesellschafter/-innen auf die Stammeinlage nicht übersteigen.“ Es ist demzufolge gesellschaftsrechtlich festgelegt, dass eine Ausschüttung erfolgen kann, aber nicht muss.

Auf Antrag der Fraktion „ndnis 90/Die Grünen“ wurde von der Bürgerschaft beschlossen zu prüfen, ob durch eine Reduzierung der Ausschüttung die Intensivierung des Sozialwohnungsbaus erreicht werden kann. Mit Beschluss vom 23.05.2019 wurde in der Bürgerschaft beschlossen, die Ausschüttung bis auf Weiteres auszusetzen, um „…die zusätzliche Liquidität zur Intensivierung des geförderten Wohnungsbaus und/oder für Konzepte und nachhaltig wirksame Investitionen…“ einzusetzen. Wie in der Begründung zur Vorlage ausgeführt, war es für eine wirtschaftliche Gleichberechtigung der Gesellschafter erforderlich, mit Erhöhung des Stammkapitals  die Ausschüttung vom Grundsatz her  wieder aufleben zu lassen.“

 


Beschluss:

 

  1. Die Hansestadt Lübeck setzt sich als Gesellschafterin in der Grundstücks-Gesellschaft TRAVE (TRAVE) dafür ein, auf den Grundstücken Schönböckener Straße 55 und 55a sowie Elbingstraße 15, Geschosswohnungen errichten zu lassen. Mindestens 30 % der Wohnungen sind im geförderten Wohnungsbau zu errichten.

 

  1. Zu diesem Zweck sollen die städtischen Grundstücke Elbingstraße 15 (Gemarkung Dummersdorf, Flur 1, Flurstücke 68/200, 68/203 und 68/205) und das Grundstück Schönböckener Straße 55a (Gemarkung St. Lorenz, Flur 17, Flurstück 198) mit einem Verkehrswert von 1.741.680 EUR bzw. 719.374 EUR in das Stammkapital der GGT eingelegt werden.

 

  1. Als Voraussetzung für die Einlage der städtischen Grundstücke und einer quotalen Bareinlage der Stiftung Lübecker Wohnstifte in die TRAVE werden die Bürgerschaftsbeschlüsse vom 28.09.2017 und vom 23.05.2019 zur Nicht-Ausschüttung der Gewinne der TRAVE aufgehoben.

 

  1. Der Bürgermeister wird ermächtigt, als Gesellschaftervertreter in der Gesellschafterversammlung der TRAVE die für die Umsetzung der Beschlusspunkte 1 und 2 erforderlichen Beschlüsse zu fassen

 

 


 

 

 

 

Abstimmungsergebnis

als Empfehlung an die Bürgerschaft

einstimmige Annahme

x

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

 

Nein-Stimmen

 

Enthaltungen

1

Kenntnisnahme

 

Vertagung

 

Ohne Votum