Auszug - Bebauungsplan 26.05.00 - Ehemaliger Bahnhof Schlutup / Konradstraße - Aufstellungsbeschluss  

59. Sitzung des Bauausschusses
TOP: Ö 3.5
Gremium: Bauausschuss Beschlussart: unverändert beschlossen
Datum: Mo, 01.11.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:03 - 19:13 Anlass: Sitzung
Raum: Große Börse
Ort: Rathaus
VO/2021/10518 Bebauungsplan 26.05.00 - Ehemaliger Bahnhof Schlutup / Konradstraße -
Aufstellungsbeschluss
   
 
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Joanna Hagen
Federführend:5.610 - Stadtplanung und Bauordnung Bearbeiter/-in: Cosack, Friederike
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Frau Haltern fragt, ob die Bäume östlich vom Bahnhof am Mühlenteich, die teilweise auch explizit erwähnt würden, auch im Umgriff des B-Plans mit eingeschlossen seien.

Herr Schröder sagt, dass sie seines Erachtens mit enthalten seien. Der Bahnhof selber sei nicht Planungsgegenstand, es gehöre aber zur Gesamtbetrachtung, wie das bestehenden Grün integriert werde.

 

Herr Ramcke sagt, dass derzeit die Wiederaufnahme des Personenverkehrs auf der südlichen Bahnstrecke geprüft werde und fragt, ob die Prüfung nicht erst abgewartet werden solle, da er sich dort keinen Bahnhof vorstellen könne.

Herr Schröder sagt, dass es in der Vergangenheit bereits Untersuchungen gegeben habe, und wenn ein Haltepunkt dort käme, wäre es nur ein Unterstand, der nicht in die städtebauliche Konzeption eingreife.

 

Herr Lutzkat führt aus, dass er wieder den Unterpunkt Mobilität vermisse und fragt, was für ein Stellplatzschlüssel vorgesehen sei.

Herr Schröder sagt, dass er den Stellplatzschlüssel zum Protokoll nachreichen werde.

 

Antwort nachträglich zur Niederschrift

Es wird ein Stellplatzschlüssel (Mindestnachweis) im weiteren Verfahren festgelegt. Dieser wird sich an anderen, in vergleichbaren Baugebieten praktizierten Zahlen orientieren.

 

Herr Dr. Brock sagt, dass sich die CDU-Fraktion vorbehalte, in der Zukunft noch Anträge zu der Menge der Stellplätze einzubringen.

 

Herr Howe fragt, warum kein Mobilitätsgutachten erstellt werde.

Herr Schröder sagt, dass es sich um ein relativ überschaubares Gebiet und bestehende Siedlungsfläche handle, dass wolle man nicht durch Fachgutachten überstrapazieren. Er werde die Anregung mitnehmen und prüfen, ob es einer vertiefenden Untersuchung bedürfe. Das Gebiet sei aber schon erschlossen und das Erfordernis einer weitergehenden Untersuchung habe die Verwaltung hier nicht gesehen.

 

Herr Ramcke führt aus, dass die Ziele ja mit der Landesentwicklungsplanung abgeglichen werden sollten, und der neue Landesentwicklungsplan sich derzeit in der Lesung befinde und Ende des Jahres beschlossen werden solle. Er fragt, ob die Neuaufstellung ebenfalls betrachtet werde, oder nur der aktuelle Stand. Weiterhin fragt er, ob 30% sozialer Wohnungsbau auch bedeutet, dass dafür 30% der Fläche verwendet werde,

Herr Schröder antwortet, dass die Verwaltung sich bei der Quote zum geförderten Wohnungsbau an den geltenden Beschluss der Bürgerschaft halte. Die Landesplanung werde außerdem immer im Vorfeld mit abgeprüft und in dem Verfahren dann übergeordnete Stellen beteiligt, wenn relevante Hinweise zu erwarten seien. Dies sei hier aber nicht der Fall.

 

 


Beschluss:

 

1. r den im Stadtteil Schlutup zwischen Konradstraße und der Straße Am Dovensee gelegenen und im beiliegenden Übersichtsplan (Anlage 1) umgrenzten Bereich wird der Bebauungsplan 26.05.00 Ehemaliger Bahnhof Schlutup / Konradstraße - als qualifizierter Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren nach § 13a i. V. m. § 13b BauGB aufgestellt.

 Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes sollen im Wesentlichen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung eines Wohngebietes auf derzeit brachliegenden Flächen im Bereich des ehemaligen Bahnhofes in Schlutup geschaffen werden.

2. Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

3. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB soll in Form eines zweiwöchigen Aushanges sowie durch das Einstellen der Planungsunterlagen in das Internet durchgeführt werden.

4. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs.1 BauGB soll erfolgen.


 


 

 

 

 

Abstimmungsergebnis

 

einstimmige Annahme

X

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

14

Nein-Stimmen

 

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

 

Vertagung

 

Ohne Votum

 

Der Bauausschuss beschließt einstimmig gemäß Beschlussvorschlag.