Vorlage - VO/2021/10518  

Betreff: Bebauungsplan 26.05.00 - Ehemaliger Bahnhof Schlutup / Konradstraße -
Aufstellungsbeschluss
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Joanna Hagen
Federführend:5.610 - Stadtplanung und Bauordnung Bearbeiter/-in: Cosack, Friederike
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Bauausschuss zur Entscheidung
01.11.2021 
59. Sitzung des Bauausschusses unverändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Anlage1_26-05-00_Übersichtsplan_Aufstell_20210930
Anlage2_26-05-00_Begruendung_Aufstell_2021-09-30
Anlage3_26-05-00_Städtebauliches_Konzept_20210930
Anlage4_26-05-00_Vorentwurf_Bebauungsplan_20210930

Beschlussvorschlag

 

1. r den im Stadtteil Schlutup zwischen Konradstraße und der Straße Am Dovensee gelegenen und im beiliegenden Übersichtsplan (Anlage 1) umgrenzten Bereich wird der Bebauungsplan 26.05.00 Ehemaliger Bahnhof Schlutup / Konradstraße - als qualifizierter Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren nach § 13a i. V. m. § 13b BauGB aufgestellt.

 Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes sollen im Wesentlichen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung eines Wohngebietes auf derzeit brachliegenden Flächen im Bereich des ehemaligen Bahnhofes in Schlutup geschaffen werden.

2. Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

3. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB soll in Form eines zweiwöchigen Aushanges sowie durch das Einstellen der Planungsunterlagen in das Internet durchgeführt werden.

4. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs.1 BauGB soll erfolgen.


 


Verfahren

 

Bereiche/Projektgruppen

Ergebnis

1.201 Haushalt und Steuerung

zustimmend

2.500 Soziale Sicherung

zustimmend

2.280 Wirtschaft und Liegenschaften

zustimmend

3.370 Feuerwehr

zustimmend

3.390 Umwelt-, Natur- und Verbraucherschutz

zustimmend

3.700 Entsorgungsbetriebe

zustimmend

4.041 Fachbereichsdienste Fachbereich 4

zustimmend

4.491 Archäologie und Denkmalpflege

zustimmend

5.660 Stadtgrün und Verkehr

zustimmend

5.691 Lübeck Post Authority

zustimmend

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

X

Nein- Begründung:

Dem Beschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplanes geht regelmäßig keine Öffentlichkeitsbeteiligung voraus. Kinder und Jugendliche werden im weiteren Verfahren im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligungen nach § 3 BauGB beteiligt. Eine darüber hinausgehende besondere Beteiligung von Kindern und Jugendlichen gemäß § 47 f GO ist nicht vorgesehen, da die Belange von Kindern und Jugendlichen durch den aufzustellenden Bebauungsplan nicht in besonderem Maße berührt werden.

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

 

freiwillig

 

X

vorgeschrieben durch: 

 

 

BauGB

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja (Anlage 1)

 

X

Nein

 

Auswirkung auf den Klimaschutz:

 

Nein

 

X

Ja Begründung:

 

 

Die Auswirkungen der Umsetzung der Planung auf das Klima sowie vorgesehene Maßnahmen zum Klimaschutz werden im weiteren Verfahren ermittelt und in der Begründung zum Bebauungsplan dargelegt.

 

 

 

Begründung der Nichtöffentlichkeit

gem. § 35 GO:

 

 

 

 


Begründung

 

siehe Anlage 2
 


Anlagen

 

1 Übersichtsplan zum Aufstellungsbeschluss

2 Begründung zum Aufstellungsbeschluss

3 Städtebauliches Konzept

4 Vorentwurf des Bebauungsplanes 26.05.00 - Ehemaliger Bahnhof Schlutup / Konradstraße -

 


 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Anlage1_26-05-00_Übersichtsplan_Aufstell_20210930 (1457 KB)    
Anlage 2 2 öffentlich Anlage2_26-05-00_Begruendung_Aufstell_2021-09-30 (393 KB)    
Anlage 3 3 öffentlich Anlage3_26-05-00_Städtebauliches_Konzept_20210930 (3848 KB)    
Anlage 4 4 öffentlich Anlage4_26-05-00_Vorentwurf_Bebauungsplan_20210930 (531 KB)