Auszug - BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN & DIE LINKE AT zu VO/2021/10352 Luftfilter für die Lübecker Schulen und Kitas  

26. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck (Wahlperiode 2018 - 2023)
TOP: Ö 10.15
Gremium: Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck Beschlussart: abgelehnt
Datum: Do, 26.08.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 20:34 Anlass: Sitzung
Raum: Musik- und Kongresshalle
Ort: Willy-Brandt-Allee 10, 23554 Lübeck
VO/2021/10352-01 BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN & DIE LINKE AT zu VO/2021/10352 Luftfilter für die Lübecker Schulen und Kitas
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsstelle der Fraktion BÜ90 DIE GRÜNEN Beteiligt:Geschäftsstelle der Fraktion DIE LINKE
Bearbeiter/-in: Fiorenza, Angela   
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Der Antrag wurde gemeinsam mit TOP 10.7 und 10.7.1 beraten.


 

Beschluss:

Die Bürgerschaft empfiehlt:
 

Die Verwaltung wird aufgefordert die Installation von Luftfiltersystemen in allen Schul- und Kitaräumen der Stadt umzusetzen.

 

Soweit möglich und notwendig werden feste Luftfilter eingesetzt und ersatzweise mobile Filteranlagen für alle Räume installiert. Die Filtersysteme müssen Aerosolinhalte und Partikel vernichtende Varianten sein.

 

Die Priorisierung liegt bei der Umsetzung des Projekts auf den Klassenstufen 1-6 und der Installation der Geräte in den Kitas. Dabei an erster Stelle bei Räumen aus den Maßnahmenempfehlungen des Umweltbundesamt erläutert als Räume der Kategorie 2

[Räume mit eingeschränkter Lüftungsmöglichkeit (keine raumlufttechnische Anlage, Fenster nur kippbar bzw. Lüftungsklappen mit minimalem Querschnitt) (Kategorie 2).

Erhebungen in zwei Bundesländern zufolge liegt der Anteil solcher Klassenräume bei rund 15 bis 25 Prozent.]
 

Weitere Räume für Klassenstufen nach der sechsten, die ebenfalls unter die Kategorie 2 fallen, müssen im Priorisierungsprozess mitgedacht werden.

 

Die Umsetzung der Maßnahmen für die in der Priorisierung zusammengefassten Raumgruppen erfolgt bis spätestens zum Ende des Jahres.

 

Die Finanzierung erfolgt unter Inanspruchnahme von Förderprogrammen zur Pandemiebekämpfung des Bundes und des Landes, entsprechende Förderanträge sind für die einzelnen Schulen und Kitas einzureichen.
 


 

 

 

 

Abstimmungsergebnis

 

einstimmige Annahme

 

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

16

Nein-Stimmen

30

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

 

Vertagung

 

Ohne Votum