Auszug - Beantwortung der Anfrage des AM Heiko Steffen (AfD): Zustand des Ehrenhains mit Arnim Denkmal in der Wesloer Landstraße seit September 2020 (siehe VO/2021/09684)  

21. Sitzung des Ausschusses für Kultur und Denkmalpflege
TOP: Ö 3.4.1
Gremium: Ausschuss für Kultur und Denkmalpflege Beschlussart: zur Kenntnis genommen / ohne Votum
Datum: Mo, 13.09.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:01 - 19:32 Anlass: Sitzung
Raum: media docks
Ort: Willy-Brandt-Allee 31 a, 23554 Lübeck
VO/2021/10380 Beantwortung der Anfrage des AM Heiko Steffen (AfD): Zustand des Ehrenhains mit Arnim Denkmal in der Wesloer Landstraße seit September 2020 (siehe VO/2021/09684)
   
 
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Monika Frank
Federführend:4.491 - Archäologie und Denkmalpflege Bearbeiter/-in: Schneider, Manfred
 
Wortprotokoll
Abstimmungsergebnis

AM Steffen merkt zur Beantwortung seiner Anfrage an, dass Unbekannte die Sachbeschmierungen entfernt haben. Es handle sich um vorsätzliche Sachbeschädigung eines Denkmals. Er bittet daher um Stellung einer Strafanzeige. Fr. Dr. Hunecke führt aus, dass als Eigentümer dieses städtischen Denkmals der Bereich Stadtgrün und Verkehr zuständig sei und nicht die Abt. Denkmalpflege. Zum Zeitpunkt der Behandlung mit der Vorlage von AM Steffen sei der Zustand des Denkmals bereits wieder verändert gewesen.

AM Steffen weist darauf hin, dass der Obelisk aus Sandstein bestehe, dessen weiche Oberfläche durch die Farbbesprühungen und Beklebungen beschädigt wurde und fragt nach, wer für die Pflege des Objekts zuständig ist. Fr. Dr. Hunecke antwortet, dass die Abt. Denkmalpflege nicht r die Pflege dieses Denkmals oder sonstigem städtischen, unter Denkmalschutz stehenden Eigentums zuständig sei. Grundsätzlich könne denkmalrechtlich gegen erhebliche Verunstaltung vorgegangen werden. Jedoch waren zum Zeitpunkt der Inaugenscheinnahme die Graffiti entfernt.


 

 

 

 

Abstimmungsergebnis

 

einstimmige Annahme

 

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

 

Nein-Stimmen

 

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

x

Vertagung

 

Ohne Votum