Vorlage - VO/2021/10380  

Betreff: Beantwortung der Anfrage des AM Heiko Steffen (AfD): Zustand des Ehrenhains mit Arnim Denkmal in der Wesloer Landstraße seit September 2020 (siehe VO/2021/09684)
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Monika Frank
Federführend:4.491 - Archäologie und Denkmalpflege Bearbeiter/-in: Schneider, Manfred
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Ausschuss für Kultur und Denkmalpflege zur Kenntnisnahme
13.09.2021 
21. Sitzung des Ausschusses für Kultur und Denkmalpflege zur Kenntnis genommen / ohne Votum   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag

Antwort auf die Anfrage des AM Heiko Steffen (AfD): Zustand des Ehrenhains mit Arnim Denkmal in der Wesloer Landstraße seit September 2020 (siehe VO/2021/09684).
 


Begründung

 

  1. Da die Zufahrt zum Ehrenhain durch einen abschließbaren Poller gesperrt ist, geht der Fragesteller davon aus, dass die Laubabfälle durch den Bereich 5.660 Stadtgrün und Verkehr dort abgelagert worden sind. Lt. Lübecker Denkmalliste, lfd. Nr. 1496, besteht der rechtliche Schutzumfang nicht nur für den Sandsteinobelisken, sondern auch für seine Umgebung.

 

Wie bewertet der Bereich Denkmalpflege unter denkmalpflegerischen Gesichtspunkten die Abfallabladung im Bereich des Ehrenhains?

Wie wird der Bereich Denkmalpflege auf Abstellung dieser Praxis für die Zukunft hinwirken?

 

Der Fragesteller geht davon aus, dass der Bereich Stadtgrün und Verkehr zumindest Verursacher des Laubhaufens ist. Es ist vielmehr davon auszugehen, dass in unmittelbarer Nähe des Obelisken dauerhaft kein Kompost gehortet wird, sondern die Bilder nur eine Momentaufnahme im Herbst dokumentieren. Eine gesonderte Auflage der Denkmalpflege ist daher seitens der Denkmalschutzbehörde nicht erforderlich. Auf nochmalige Nachfrage beim zuständigen Bereich, erhielt der Bereich Archäologie und Denkmalpflege die Zusicherung, dass jegliche Abfälle, welche durch die Arbeiten im Wald bzw. hier am Arnim-Denkmal und seinem Umfeld direkt durch Mitnahme beseitigt werden. Da auch Anwohner in Betracht kämen, kann der Verursacher nicht eindeutig benannt werden. Abfälle, welche durch Wanderer zurückgelassen werden, sollen natürlich regelmäßig entfernt werden.

 

 

  1. Im Hinblick auf den ungepflegten Gesamtzustand der Anlage: Wie kann der Bereich Denkmalpflege auf eine bessere Unterhaltung der Anlage hinwirken?

 

Denkmalpflegerische Belange werden vielmehr auf baulicher Ebene betroffen, wenn als nächstes die Einfriedung instandgesetzt werden muss.  Der Unterhalt des Denkmals ist zunächst beim Bereich Stadtgrün und Verkehr angesiedelt.

 

Die Abteilung Denkmalpflege hat mit den für den Unterhalt zuständigen Bereich Stadtgrün und Verkehr Kontakt aufgenommen, mit der Bitte um Beseitigung der Verunreinigungen. Nach Rücksprache zwischen den Bereichen Flächenmanagement, Stadtgrün und Denkmalpflege sind die Aufräum- und Instandsetzungsarbeiten in der 31. KW abgeschlossen worden. Neben der Grünpflege sind ebenfalls die Graffiti entfernt und die Bankbeläge sowie der Abfallbehälter erneuert worden.

 

 

  1. Wann wurde hinsichtlich der Beschmierungen des Denkmal-Obelisken Strafanzeige/Strafantrag durch die Hansestadt Lübeck erstattet?

 

Es konnte keine Strafanzeige beim zuständigen 3. Polizeirevier erstattet werden, da das Graffiti bei Inaugenscheinnahme durch städtische Bedienstete nicht mehr vorhanden war. Es findet noch eine Prüfung statt, ob ggf. der Staatsschutz involviert ist. Generell sind die Mitarbeiter:innen der Hansestadt Lübeck dazu angehalten, solche Verstöße zur Anzeige zu bringen, wenn eine Dokumentation möglich ist.

 

  1. Wie hoch waren die Kosten der Schadensbeseitigung?

 

r die Schadensbeseitigung sind keine externen Kosten angefallen. Restsäuberungsarbeiten konnten mit eigenen Mitarbeiter:innen beseitigt werden. Die Beseitigung des Graffitis ist vermutlich von unbekannten Dritten auf Eigeninitiative erfolgt.

 


 


Anlagen

keine