Auszug - Kulturentwicklungsleitlinien  

24. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck
TOP: Ö 9.2
Gremium: Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Do, 20.05.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 21:42 Anlass: Sitzung
Raum: Musik- und Kongresshalle
Ort: Willy-Brandt-Allee 10, 23554 Lübeck
VO/2020/09394 Kulturentwicklungsleitlinien
   
 
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Bürgermeister Jan Lindenau
Federführend:4.041 - Fachbereichs-Dienste Bearbeiter/-in: Jakubczyk, Nina
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Aus dem Gremium wird die Abstimmung in der Fassung des Ausschusses für Kultur- und Denkmalpflege beantragt.


Beschluss in geänderter Fassung des Ausschusses für Kultur und Denkmalpflege:

 

Die Bürgerschaft nimmt den vorliegenden Bericht „Kulturentwicklungslinien“ als Zwischenbericht zur Kenntnis.

 

 Eine Arbeitsgruppe, unter der Federführung und Verantwortung der Senatorin für Kultur und Bildung, formuliert auf Vorschlag der Verwaltung den konkreten Arbeitsauftrag für die Kulturentwicklungsplanung und begleitet den Prozess bis zur Vorlage in der Bürgerschaft.

 

 Erfahrungen aus anderen Kommunen sollen mit einbezogen werden. Die auf Seite 33 des vorliegenden Zwischenberichts formulierten Themenschwerpunkte („gemeinsame Identität als Kulturstadt, kulturelle Teilhabe sichern und aktivieren, (Frei)Räume schaffen, Vernetzung stärken und aktivieren, Kultur finanzieren und Kultur sichtbar machen) sind bei der Bearbeitung zu berücksichtigen.

 

Im Prozess der Kulturentwicklungsplanung sind breite Beteiligungsmöglichkeiten für Kulturschaffende, Kulturinstitutionen und Nutzer:innen in geeigneter Form herzustellen.

 

 Alle Bürgerschaftsfraktionen und die BFL können je ein Mitglied in die Arbeitsgruppe entsenden. Zusätzliche fachkundige Mitglieder können auf Vorschlag hinzugezogen werden.

 

Dem Ausschuss für Kultur- und Denkmalpflege ist regelmäßig über den Fortgang des Planungsprozesses zu berichten.

 

1. Die Bürgerschaft beschließt die Leitlinien zur Kulturentwicklung (Seite 32 34) als Handlungs- und Entscheidungsgrundlage für die kulturelle Entwicklung in der Hansestadt Lübeck.

 

2. Der Bürgermeister wird beauftragt, ein Konzept für die dreijährige Testphase „Zukunftslabor Kulturtreibhaus“ mit den in diesem Bericht genannten Aufgaben und Zuständigkeiten (Seite 36 40) zu erarbeiten und Drittmittel für die Umsetzung einzuwerben.


 

 

 

 

Abstimmungsergebnis in der geänderten Fassung des Ausschusses für Kultur und Denkmalpflege

 

einstimmige Annahme

x

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

 

Nein-Stimmen

 

Enthaltungen

3

Kenntnisnahme

 

Vertagung

 

Ohne Votum

 

Die Vorlage wurde den Bürgerschaftsmitgliedern im Ratsinformationssystem zur Verfügung gestellt