Auszug - Anfrage des AM Birte Duggen (BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN): Einhaltung des Hygienekonzepts  

47. Sitzung des Hauptausschusses
TOP: Ö 3.8
Gremium: Hauptausschuss Beschlussart: zur Kenntnis genommen / ohne Votum
Datum: Di, 20.04.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:30 - 18:52 Anlass: Sitzung
Raum: Große Börse
Ort: Rathaus
VO/2021/09974 Anfrage des AM Birte Duggen (BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN): Einhaltung des Hygienekonzepts
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsstelle der Fraktion BÜ90 DIE GRÜNEN Bearbeiter/-in: Fiorenza, Angela
 
Wortprotokoll
Abstimmungsergebnis

Auf Bitte von AM Duggen erfolgt eine direkte mündliche Beantwortung der Anfrage durch Herrn Bürgermeister Lindenau.

Herr Bürgermeister Lindenau teilt hierzu folgendes mit:

 

Die ArbeitsschutzVO betrifft nur die städtischen Beschäftigten, nicht das Ehrenamt. Die von ihr zitierten Arbeitsschutzregelungen sind Empfehlungen.

 

Zu den Fragen Hygienekonzept

  1. Einhaltung bei den Ausschusssitzungen betr. der Gremienmitglieder obliegt den Ausschussvorsitzenden. Es findet keine Kontrolle durch die Verwaltung statt.
  2. Entbehrlich aufgrund der Antwort zu Frage 1.
  3. Verstöße gegen die Arbeitsschutzverordnung können mit einem Bußgeld belegt werden. Arbeitsschutzregelungen sind dagegen nur Empfehlungen
  4. Verstöße gegen die Corona-Arbeitsschutzverordnung sind nicht bußgeldbewehrt, denn § 25 ArbSchG verweist nur auf die Verordnungsermächtigung in § 18 Abs. 1 ArbSchG. Die Corona-Arbeitsschutzverordnung basiert aber auf § 18 Abs. 3 ArbSchG.
  5. Verstöße können der Unfallkasse Nord als Arbeitsschutzbehörde und der Fachkraft für Arbeitssicherheit gemeldet werden.

 

 

Fragen zur Stoßftung

Es werden sowohl oben die Fensterklappen geöffnet, als auch die Fensterfront selber. Darüber hinaus werden alle Ausgänge geöffnet, so dass eine ausreichende Stoßftung stattfindet. In der letzten Sitzung hat Hr. Rathcke ein C02-Messgerät eingesetzt, das die Überschreitung des kritischen Grenzwerts von 1000 ppm (gute Raumluft) nicht erreichte.

 

AM Rathcke bietet in diesem Zusammenhang die Bereitstellung seines CO2-Messgerätes auch für die folgenden Sitzungen des Hauptausschusses an.

 

 

1. Wie sind die Maße der Großen Börse:

 

Raumtiefe: 20,20 m

Raumbreite: 11,00 m

Raumhöhe: 5,20 m

(Fläche 222 m², Volumen 1.155 m³)

 

2. Wie sind die Maße bei Mitnutzung der Kleinen Börse?:

 

Raumtiefe: 9,16 m

Raumbreite: 7,94 m

Raumhöhe: 4,80 m

(Fläche 72 m², Volumen: 349 m³)

 

3. Wieviel Mindestfläche in qm lassen sich die Fenster insgesamt öffnen?

 

2,7 m² Öffnungsfläche pro Fenster * 6 Fenster = 16,2 m²

Die Kleine Börse hat zusätzlich eine Belüftungseinheit, die kontinuierlich erwärmte Frischluft zuführt.

 

 

Frage zum Tragen einer MNB:

Beim Sprechen darf die Mund-Nasen-bedeckung zur besseren Verständlichkeit abgenommen werden. Es besteht ein ausreichender Abstand (1,5 bis 2m) zwischen den Personen und Stoßftung als ersetzende Maßnahme zwischen den teilnehmenden Personen. Die Maßnahme wurde mit dem Gesundheitsamt abgesprochen.

 

 

Es sprechen AM Duggen, der stellv. Vorsitzende, erneut AM Duggen und Herr Bürgermeister Lindenau.


 

 

 

 

Abstimmungsergebnis

 

einstimmige Annahme

 

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

 

Nein-Stimmen

 

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

x

Vertagung

 

Ohne Votum