Vorlage - VO/2021/09974  

Betreff: Anfrage des AM Birte Duggen (BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN): Einhaltung des Hygienekonzepts
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsstelle der Fraktion BÜ90 DIE GRÜNEN Bearbeiter/-in: Fiorenza, Angela
Beratungsfolge:
Hauptausschuss zur Kenntnisnahme
20.04.2021 
47. Sitzung des Hauptausschusses zur Kenntnis genommen / ohne Votum   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag

 

Im Hygienekonzept für Ausschusssitzungen steht geschrieben:

 

Corona-konforme Bedingungen können in der Großen Börse und im Bürgerschaftssaal sichergestellt werden… Auf regelmäßiges Stoßften (i.d. R. alle 20 Minuten) ist zu achten, ggf. sind Sitzungspausen einzuplanen. Da die Mindestfläche von 10 qm pro Person nicht eingehalten werden kann, ist gem. Corona-ArbSchV für die gesamte Dauer der Sitzung und von allen Anwesenden eine qualifizierte Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Wenn die Plätze eingenommen sind, ist ein temporäres Abnehmen der MNB für Wortbeiträge oder zum Verzehr von Getränken weiterhin möglich.“

Es wird zudem ausgeführt, dass ein ausreichender Lüftungsaustausch in der Großen Börse in jedem Fall sichergestellt ist, wenn die Taktung von 20 Minuten konsequent eingehalten wird und gleichzeitig die Türen geöffnet werden.

 

Regelmäßiges Lüften:

 

Anforderung aus Hygienekonzept

Anforderung aus 4.2.3. der SARS-Cov-2-Arbeitsschutzregelung BMAS

Ist im Hauptausschuss

Auf regelmäßiges Stoßften (i.d.R. alle 20 Minuten) ist zu achten

Ein ausreichender Luftaustausch ist in jedem Fall sichergestellt, wenn die Taktung von 20 Minuten konsequent eingehalten wird.

Die ASR A3.6 empfiehlt einen zeitlichen Abstand zum Lüften beispielsweise von Büroumen nach 60 Minuten und von Besprechungsräumen nach 20 Minuten. Diese Lüftungsufigkeit ist in der Zeit der Epidemie glichst zu erhöhen. Am wirkungsvollsten ist dabei die sogenannte Stoßftung über die gesamte Öffnungsfläche der Fenster.

Eine kontinuierliche Lüftung über gekippte Fenster kann als Ernzung zur Stoßftung sinnvoll sein, um ein zu starkes Ansteigen einer möglichen Konzentration virenbelasteter Aerosole in der Raumluft zu vermeiden.

rz 2020 bis Februar 2021: Lüften in der Regel lediglich durch Öffnen der oberen Kippfenster, Turnus nicht klar erkennbar. Lüften meist erst auf Anmahnen

 

Am 09.03.: Sitzungspause nach ungefähr 1 Stunde angekündigt und auch durchgehrt, ebenso eine weitere. Sitzungsdauer 2 Stunden. Nach Hygienekonzept hätten 5 Lüftungen durchgeführt werden müssen.

 

ftung durch Öffnen der oberen Kippfenster vertikal und durch Öffnen der unteren Fenster, die sich nur horizontal kippähnlich öffnen lassen

Am 23.03., Lüftung 2x in einer Sitzungsdauer von 4 Stunden

Nach Hygienekonzept hätten 11 Lüftungen durchgeführt werden müssen

 

 

Aus dieser Darstellung wird deutlich, dass das Hygienekonzept und auch die seit August 2020 geltende SARS-Cov-2-Arbeitsschutzregelung des BMAS seit Beginn der Pandemie zumindest im Hauptausschuss nicht eingehalten wurde. Deshalb stellen sich die folgenden Fragen:

  1. Wer kontrolliert die Einhaltung der Regelungen des Hygienekonzepts in den Ausschuss-Sitzungen oder z.B. auch in Fraktionssitzungen der Fraktionen? Gibt es eine von der Verwaltung benannte Kontrollinstanz und Stichprobenkontrollen? (z.B. durch Fachkraft für Arbeitssicherheit, Ordnungsamt o.ä.)
  2. Wer ist verantwortlich für die Einhaltung der Regelungen des Hygienekonzeptes (der Bürgermeister? Der/die Ausschuss-Vorsitzende?)
  3. Sind Verstöße gegen das Hygienekonzept z.B. durch Unterlassen der vorgeschriebenen Lüftung grundsätzlich als Verstöße gegen die geltende Arbeitsschutzverordnung und/oder technischen Regeln für Arbeitsstätten ASR A3.6 zu bewerten?
  4. Wenn ja, was haben solche Verstöße ggf. für rechtliche Konsequenzen? (z.B. Bußgelder: gegen wen? Den/die Verantwortlichen im Sinne Punkt 2?)
  5. Wem sind derartige Verstöße zu melden? (Dem Bürgermeister? Dem Ordnungsamt? Der Arbeitsschutzbehörde?)

 

Stoßftung durch freies Lüften

Stoßftung bedeutet die Öffnung der kompletten Fenster auf einer Seite des Raumes für eine gewisse Zeit zum schnellen Luftaustausch im Raum. Eine Kippstellung ist nicht ausreichend, sondern allenfalls ergänzend zur kompletten Öffnung der Fenster vorzunehmen.

Querlüftung funktioniert nur, wenn gegenüber den Fenstern sich Öffnungen in einer Außenwand befinden.

 

Anforderung aus dem Hygienekonzept

Anforderung aus der Technischen Regel für Arbeitsstätten  3.6.

Ist Große Börse

Regelmäßiges Stoßften in der Regel alle 20 Minuten

5.1(2)Die freie Lüftung von Räumen kann als Stoßftung oder kontinuierliche Lüftung erfolgen.

5.4. Unter Stoßftung wird der kurzzeitige (ca. 3 bis 10 Minuten), intensive Luftaustausch zur Beseitigung von Lasten aus Arbeitsräumen verstanden.

Die ASR 3.6. sieht eine Mindestfläche für Stoßftung vor. Hierbei wird eine maximal zulässige Raumtiefe bezogen auf die lichte Raumhöhe (h) vorgeschrieben. Raumtiefe = 2,5 × h
(bei h > 4 m: max. Raumtiefe = 10 m)
(angenommene Luftgeschwindigkeit im Querschnitt = 0,08 m/s) bei einseitiger Lüftung.

 

Querlüftung mit Öffnungen in gegenüberliegenden Außennden oder in einer Außenwand und der Dachfläche

Qm: 222

 

Querlüftung ist nicht möglich, weil gegenüberliegende Wand keine Außenwand ist, ebenso wenig die daneben liegende Tür.

 

Somit gilt die Regelung der maximal zulässigen Raumtiefe von 10 m für eine wirkungsvolle Stoßftung sowie eine Mindestfläche, die die Fenster im Raum öffenbar sein müssen.

 

Nur wenn ein Raum diese Vorgaben einhält, entsteht der notwendige Luftwechsel und es ist eine freie Lüftung möglich

 

Es ergeben sich die folgenden Fragen zu Beurteilung der vorgeschriebenen Stoßftung:

  1. Wie sind die Maße der Großen Börse: Raumtiefe, Raumhöhe, Raumbreite?
  2. Wie sind die Maße bei Mitnutzung der Kleinen Börse?
  3. Wieviel Mindestfläche in qm lassen sich die Fenster insgesamt öffnen?

 

Tragen MNB:

Es dürfte bekannt sein, dass beim Sprechen ein vermehrter Aerosol-Ausstoß erfolgt, weshalb auch die Lufthygiene in Innenräumen umso wichtiger ist. Ferner dürfte bekannt sein, dass die britische Mutante sogar mit wesentlich geringerem Aerosol-Ausstoß viel schneller ansteckender ist

Anforderung aus dem Hygienekonzept

SARS-CoV-2-Arbeitsschutz-Verordnung

Bewertung

Da die Mindestfläche von 10 qm pro Person nicht eingehalten werden kann, ist gem. Corona-ArbSchV für die gesamte Dauer der Sitzung und von allen Anwesenden eine qualifizierte Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Wenn die Plätze eingenommen sind, ist ein temporäres Abnehmen der MNB für Wortbeiträge oder zum Verzehr von Getränken weiterhin möglich

Ist die gleichzeitige Nutzung von Räumen durch mehrere Personen erforderlich, so darf eine Mindestfläche von 10 qm für jede im Raum befindliche Person nicht unterschritten werden. Lassen zwingende betriebsbedingte Gründe, die Einhaltung nach Satz 1 nicht zu, sind durch geeignete Schutzmaßnahmen der gleichwertige Schutz sicherzustellen, insbesondere durch:

  • ftungsmaßnahmen
  • Geeignete Abtrennungen zwischen den anwesenden Personen
  • Tragepflicht von Mund-Nase-Schutz
  • Sonstige im Hygienekonzept ausgewiesene Maßnahmen.

 

Empfehlung des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte:

 

Beim Aufsetzen und Abnehmen der Maske sollte diese möglichst nur an den Bändern der Maske angefasst werden.

Nach Absetzen der Maske sollten die Hände unter Einhaltung der allgemeinen Hygieneregeln gründlich gewaschen werden (mindestens 20 bis 30 Sekunden mit Seife).

 

Der Arbeitsschutz-Verordnung ist eine Ausnahme für Wortbeiträge nicht zu entnehmen.

 

Nach der Empfehlung des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte ist das häufige Abnehmen der Maske eher kontraproduktiv, weil dann erstmal die Hände gründlich gewaschen werden sollten.

 

 

Weshalb wird bei Nichteinhaltung der 10 qm-Regel pro Person zwar eine Pflicht zum Tragen einer MNB angeordnet, aber diese aufgehoben, wenn ein vermehrter Aerosol-Ausstoß durch Sprechen erfolgt?  Aus welcher Vorschrift des Arbeitsschutzes wird die Ausnahme entnommen?

 

Die Beantwortung der Fragen wird mündlich in der nächsten Hauptausschuss-Sitzung erbeten.
 


Begründung


 

 

 


Anlagen