Auszug - DIE LINKE, Bündnis 90/die Grünen und FDP: AT zu VO/2021/09690-01: Ein Drogenkonsumraum für Lübeck  

23. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck
TOP: Ö 10.6
Gremium: Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck Beschlussart: abgelehnt
Datum: Do, 25.03.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 21:15 Anlass: Sitzung
Raum: Musik- und Kongresshalle
Ort: Willy-Brandt-Allee 10, 23554 Lübeck
VO/2021/09690-02 DIE LINKE, Bündnis 90/die Grünen und FDP: AT zu VO/2021/09690-01: Ein Drogenkonsumraum für Lübeck
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsstelle der Fraktion DIE LINKE Bearbeiter/-in: Martens, Hans-Jürgen
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Hierzu sprechen BM Zunft, BM Dr. Vieler, BM Jansen, BM Zahn, BM Dr. Grohmann,

BM Luetkens, BM Lehrke, BM Kleyer, BM Prieur und BM Rathcke.


Beschluss:

 

Die Verwaltung wird beauftragt bei der Landesregierung nach § 10a BtMG für einen freien Träger eine Erlaubnis zu erwirken, die es gestattet, in Lübeck einen Drogenkonsumraum zu betreiben.

 

Dazu ist in Zusammenarbeit mit dem Land und Vertreter*innen der Drogenhilfe in Lübeck ein Konzept zur Einrichtung und zum Betrieb eines solchen Konsumraums sowie dessen Finanzierung zu erarbeiten. Dieses ist der Bürgerschaft zur Entscheidung vorzulegen.

 

Im Rahmen des Konzeptes zur Inbetriebnahme des Drogenkonsumraumes soll die Stadt folgende gesundheitlichen und drogentherapeutischen Ziele im Rahmen akzeptanzorientierter Suchtarbeit verfolgen:

 

 Vermeidung von Infektionen und schweren Folgeerkrankungen

 Verhinderungen von Überdosierungen und Drogentodesllen

 Verbesserung des Kenntnisstandes zu Risiken des Drogengebrauchs

 Kontaktaufnahme und -pflege sowie Weitervermittlung von schwer

erreichbaren Drogenkonsument*innen

 Erhöhung der Motivation zur Veränderung der aktuellen Lebenssituation

 Verminderung des öffentlichen Drogenkonsums und damit einhergehende

 ordnungspolitische Ziele

 

Des Weiteren sind im Rahmen des Konzeptes Anforderungen hinsichtlich der personellen und technischen Ausstattung zur Inbetriebnahme des Drogenkonsumraumes sowie zur Sicherung des täglichen Betriebes gemäß der Einzelnorm § 10 BtMG Abs. 2 vorzuschlagen.

Vor diesem Hintergrund sollen die für die Inbetriebnahme sowie die für den täglichen infrastrukturellen und personellen Betrieb notwendigen investiven und konsumtiven Mittel beziffert werden.

 

Im Zuge der Konzeptionierung ist zu dem folgendes zu beachten:

 

 Die Finanzierung des Drogenkonsumraumes darf nicht auf Kosten anderer

 Suchthilfeprogramme und -einrichtungen geschehen.

 Zu prüfen ist auch die Möglichkeit mehrerer stationärer

 Drogenkonsumräume.

 Sowohl intravenöse, als auch inhalative Konsumformen sollen nach

 glichkeit in den Räumlichkeiten möglich sein. Je nach Räumlichkeit ggf. an

 variablen Konsumplätzen

 Es muss eine Bannmeilenregelung für den jeweiligen Standort getroffen

 werden, so dass in diesem Bereich seitens der Polizei das Mitführen von

 Betäubungsmitteln nicht sanktioniert wird.

 Angestrebt werden maximal mögliche Öffnungs- und Betriebszeiten des

 Konsumraumes von 7 Tagen/Woche und jeweils 18 Stunden.
 


 

 

 

 

Abstimmungsergebnis

 

einstimmige Annahme

 

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

16

Nein-Stimmen

29

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

 

Vertagung

 

Ohne Votum