Frau Jansen möchte wissen, warum die 30% sozialer Wohnungsbau nun seitens der Verwaltung in 70 geförderte Zimmer für Studierende umgewandelt wurden.
Frau Belchhaus erläutert, dass es sich weiterhin um 30% geförderte Wohnungen, hier jedoch für Studierende, handele. Im Ergebnis wäre diese Umsetzung besser geeignet, die Zielsetzung des entsprechenden Beschlusses der Bürgerschaft zu erfüllen, als die zunächst geplanten freifinanzierten Studierendenwohnungen.
Herr Sellerbeck, der vom Bauausschuss Rederecht eingeräumt bekommt, erläutert, dass anstelle des 30 prozentigen Anteils am sozialen Wohnungsbau auch die Realisierung von 100 freifinanzierten Studierendenwohnungen eine abgestimmte Möglichkeit sei. Im Schuppen A, wo die Wohnungen platziert werden sollen, war ursprünglich kein Wohnen geplant, und könne nun aber unter Einhaltung von Lärmschutzauflagen und unter Berücksichtigung der baulichen Strukturen doch umgesetzt werden.
Frau Haltern merkt an, dass die hier vorliegende Vorlage nicht mehr aktuell sei und auch so nicht beschlossen werden könne.
Frau Belchhaus verweist auf die Anlage 7 dieser Vorlage, in der die Eckpunkte des städtebaulichen Vertrages erläutert seien und auch die Alternative dargestellt werde, dass ggf. anstelle der 70 geförderten Zimmer auch 100 freifinanzierte Zimmer für Studierende mit begrenzter Einstiegsmiete über einen Zeitraum von 35 Jahren realisiert werden können. Demzufolge seien beide Alternativen in dieser Vorlage vorgesehen. Die freifinanzierten Studierendenwohnungen seien bereits in dem Bericht von 2020 als Ersatz für die 30%-Quote dem Bauausschuss vorgestellt worden.
Herr Lötsch möchte wissen, ob es noch einer weiteren Absicherung für anderen geförderten Wohnungsbau bedürfe.
Herr Sellerbeck führt aus, dass sich die Förderrichtlinie jährlich ändert, und es deshalb notwendig sei, eine Alternative mit zu beschließen. Die Förderfähigkeit könne erst dann bestätigt werden, wenn der Bauantrag gestellt werde.
Frau Belchhaus ergänzt noch einmal, dass die Inhalte der Anlage 7 greifen würden, wenn eine Förderung der 70 Zimmer für Studierende nicht klappen würde.
Herr Pluschkell beantragt, dass die Vorlage damit ergänzt werde, dass die KWL bei der Planung der Stellplätze von der Verwaltung beteiligt werde, und dass es zu einem Ergebnis kommen solle, mit dem beide Seiten einverstanden seien.
Herr Dr. Brock teilt mit, dass es sich bei der KWL nicht um einen Träger öffentlicher Belange handele. Eine Beteiligung sei unkritisch.
Frau Haltern möchte wissen, ob sie einmal visuell sehen könne, wie die doppelt übereinander gestapelten Container aussehen würden, wo diese errichtet werden sollen und wie viele geplant seien.
Herr Sellerbeck erläutert, dass die Lagerfläche in den Containern für den Strandsalon vorgesehen sei und eine Doppelreihe möglich wäre, aber es wahrscheinlich nur eine einfache Aufstellung geben werde.
Herr Pluschkell beantragt, dass es dort auf der nördlichen Wallhalbinsel keine Container geben solle, da diese historisch dort auch nicht vorhanden gewesen seien.
Herr Leber erläutert, dass es in den 60er Jahren dort auf der nördlichen Wallhalbinsel sehr wohl einen Containerumschlag gegeben habe.
Herr Vorkamp weist auf den Stadthafen Westkante in Wismar hin, wo auch große Containerflächen vorhanden seien und dieses keineswegs das Gesamtbild stören würden.
Frau Bachmann sieht Container auch als eine gute Lösung an.
Herr Sellerbeck zeigt die Ansicht der geplanten Container (siehe Anlage).
Herr Pluschkell zieht seinen Antrag zur Ablehnung der Container zurück.
Der Vorsitzende lässt über die beantragte Ergänzung von Herrn Pluschkell im Zusammenhang mit der KWL abstimmen.
Abstimmungsergebnis:
Für die Ergänzung: 15 Stimmen.
Der Bauausschuss beschließt die Ergänzung von Herrn Pluschkell einstimmig.