Vorlage - VO/2020/09591  

Betreff: Bebauungsplan 01.77.00 - Nördliche Wallhalbinsel
Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Joanna Hagen
Federführend:5.610 - Stadtplanung und Bauordnung Bearbeiter/-in: Bradler, Laura
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Bauausschuss zur Entscheidung
18.01.2021 
F Ä L L T A U S ! 44. Sitzung des Bauausschusses      
01.02.2021    F Ä L L T A U S !!! - 45. Sitzung des Bauausschusses      
15.02.2021 
46. Sitzung des Bauausschusses geändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Anlage 1 - Auswertungsbericht der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB
Anlage 2 - Auswertungsbericht der frühzeitigen Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB
Anlage 3 - Planoriginal
Anlage 4 - B-Planentwurf Teil A - Planzeichnung mit Legende (verkleinerter Planauszug DIN-A3)
Anlage 5 - B-Planentwurf Teil B - Text (DIN-A4)
Anlage 6 - Begründung
Anlage 7 - Vertraglich zu vereinbarende Eckpunkte

Beschlussvorschlag

 

  1. Der Bauausschuss nimmt die Auswertungsberichte der bisher zum Bebauungsplanentwurf 01.77.00 Nördliche Wallhalbinsel durchgeführten Verfahren der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligungen gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in den vorliegenden Fassungen (Anlagen 1 und 2) zur Kenntnis.
  2. Die Entwürfe des Bebauungsplanes 01.77.00 Nördliche Wallhalbinsel sowie die zugehörige Begründung werden in den vorliegenden Fassungen (Anlagen 3 und 6) gebilligt.
  3. Der Entwurf des B-Planes sowie die zugehörige Begründung sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.
    Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung und die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen ins Internet einzustellen.
  4. Die vertraglich und zeitlich vor Satzungsbeschluss zu vereinbarenden Eckpunkte (siehe Anlage 7) werden vertraglich gesichert.
  5. Sollte der Entwurf des Bebauungsplanes 01.77.00 – Nördliche Wallhalbinsel nach der öffentlichen Auslegung geändert oder ergänzt werden, ohne dass die Grundzüge der Planung berührt werden, ist eine eingeschränkte Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit sowie der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4a Abs. 3 Satz 4 BauGB durchzuführen. Sofern der Kreis der von den Änderungen und Ergänzungen betroffenen Öffentlichkeit nicht hinreichend eingegrenzt werden kann, soll anstelle der eingeschränkten Öffentlichkeitsbeteiligung eine erneute öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 i.V.m. § 4a Abs. 3 Satz 1 BauGB erfolgen.

 

 


Verfahren

 

Bereiche/Projektgruppen

Ergebnis

1.201 Haushalt und Steuerung

Keine Bedenken

2.280 Wirtschaft und Liegenschaften

Keine Bedenken

2.500 Soziale Sicherung

Keine grundsätzlichen Bedenken (Zur Behandlung der Stellungnahme siehe Anlage 2)

2.530 Gesundheitsamt

Keine Bedenken – Bitte um weiter Beteiligung, wenn sich Nutzungsänderungen ergeben

3.370 Feuerwehr

Keine grundsätzlichen Bedenken (siehe Anlage 2)

3.390 Umwelt-, Natur- und Verbraucherschutz

Keine grundsätzlichen Bedenken (Zur Behandlung der Schallimmission siehe Anlage 2)

3.700 Entsorgungsbetriebe Lübeck

Keine grundsätzlichen Bedenken (siehe Anlage 2)

4.041 Fachbereichsdienste – Fachbereich 4

Keine Bedenken

4.401 Schule und Sport

Keine grundsätzlichen Bedenken

4.491 Archäologie und Denkmalschutz

Keine grundsätzlichen Bedenken (siehe Anlage 2)

5.660 Stadtgrün und Verkehr

Keine grundsätzlichen Bedenken (siehe Anlage 2)

5.691 Lübeck Port Authority

Keine grundsätzlichen Bedenken (siehe Anlage 2)

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

x

Nein- Begründung:

Kinder und Jugendliche wurden im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB beteiligt. Eine darüber hinausgehende besondere Beteiligung gemäß § 47 f GO wurde dabei nicht durchgeführt, da die Belange von Kindern und Jugendlichen durch den Bebauungsplan nicht in besonderem Maße berührt werden.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

 

freiwillig

 

x

vorgeschrieben durch: 

 

 

BauGB

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja (Anlage 1)

 

x

Nein

 

Auswirkung auf den Klimaschutz:

 

Nein

 

x

Ja – Begründung:

 

 

Die Auswirkungen der Umsetzung der Planung auf das Klima werden in der Begründung zum Bebauungsplan dargelegt (siehe Kap. 7.6.3).

 

 

 

Begründung der Nichtöffentlichkeit

gem. § 35 GO:

 

 

 

 

 


Begründung

 

Siehe Anlage 6


 

 


Anlagen

Anlage 1 – Auswertungsbericht der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB

Anlage 2 – Auswertungsbericht der frühzeitigen Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB

Anlage 3 – Bebauungsplan 01.77.00, Entwurf zur öffentlichen Auslegung (Planoriginal)

Anlage 4 – Bebauungsplanentwurf Teil A – Planzeichnung mit Legende (verkleinerter Planauszug DIN-A3)

Anlage 5 – Bebauungsplanentwurf Teil B – Text (DIN-A4)

Anlage 6 – Begründung zum Bebauungsplan 01.77.00, Entwurf zur öffentlichen Auslegung

Anlage 7 – Vertraglich zu vereinbarende Eckpunkte


 

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Anlage 1 - Auswertungsbericht der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB (74 KB)    
Anlage 2 2 öffentlich Anlage 2 - Auswertungsbericht der frühzeitigen Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB (461 KB)    
Anlage 7 3 öffentlich Anlage 3 - Planoriginal (1875 KB)    
Anlage 3 4 öffentlich Anlage 4 - B-Planentwurf Teil A - Planzeichnung mit Legende (verkleinerter Planauszug DIN-A3) (1411 KB)    
Anlage 4 5 öffentlich Anlage 5 - B-Planentwurf Teil B - Text (DIN-A4) (282 KB)    
Anlage 5 6 öffentlich Anlage 6 - Begründung (14044 KB)    
Anlage 6 7 öffentlich Anlage 7 - Vertraglich zu vereinbarende Eckpunkte (66 KB)