Auszug - Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Hansestadt Lübeck vom 19.06.2003 in der Fassung der 14. Änderungssatzung vom 24.04.2019  

43. Sitzung des Hauptausschusses
TOP: Ö 5.1
Gremium: Hauptausschuss Beschlussart: unverändert beschlossen
Datum: Di, 09.02.2021 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:30 - 20:01 Anlass: Sitzung
Raum: Große Börse
Ort: Rathaus
VO/2021/09620 Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Hansestadt Lübeck vom 19.06.2003 in der Fassung der 14. Änderungssatzung vom 24.04.2019
   
 
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Bürgermeister Jan Lindenau
Federführend:1.110 - Personal Bearbeiter/-in: Krohn, Annet
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Auf Nachfrage von AM Stolzenberg, ob es sinnvoll wäre, einen Hinweis zur Möglichkeit von Hybridsitzungen mit in den Text der Hauptsatzung aufzunehmen, führt Frau Voskuhl erläuternd aus, dass die Hauptsatzungsregelung zunächst lediglich die gesetzliche Grundlage schaffe, bei Vorliegen der Voraussetzungen vom Öffentlichkeitsprinzip der Präsenz abzuweichen. Wenn die technischen Voraussetzungen geschaffen worden sind, wird es nach den in der Hauptsatzung geschaffenen Ermächtigungen möglich sein, entweder eine Sitzung mit virtueller Teilnahme aller oder auch lediglich einzelner Mitglieder durchzuführen.

In der Hauptsatzung ist vorgesehen, dass das Nähere durch die Geschäftsordnung zu regeln ist.

Das Innenministerium, welches die gesetzliche Grundlage geschaffen hat, habe in seinen erläuternden Hinweisen darauf hingewiesen, dass die Sitzungen entweder als Videokonferenzen oder als Hybridsitzungen stattfinden können.

 

Herr Stolzenberg bittet um Mitteilung, ob eine Konkretisierung der Regelungen zur Durchführung von Hybridsitzungen in dem Entwurf der neuen Geschäftsordnung, welche in der kommenden Sitzung der Bürgerschaft beraten werden solle, enthalten sei. Der Vorsitzende teilt hierzu mit, dass der Entwurf den Fraktionen zugegangen sei. Sofern Änderungsbedarfe bestehen, seien entsprechende Anträge zu stellen.

 

AM Fürter hinterfragt, ob es zutreffend sei, dass Hybridsitzungen lediglich zulässig seien, wenn hierzu entsprechende Regelungen in der Geschäftsordnung enthalten seien. Frau Voskuhl teilt hierzu mit, dass die Aussage in dieser Konsequenz nicht zutreffend sei.

 

Es sprechen AM Stolzenberg und Frau Voskuhl.


Beschluss:

Die 15. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Hansestadt Lübeck vom 19.06.2003 wird in der Anlage 1 beigefügten Fassung beschlossen.
 


 

 

 

 

Abstimmungsergebnis

als Empfehlung an die Bürgerschaft

einstimmige Annahme

x

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

 

Nein-Stimmen

 

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

 

Vertagung

 

Ohne Votum