Auszug - Widmung von Verkehrsflächen gemäß § 6 Abs. (1) des Straßen- und Wegegesetzes (StrWG) für Schleswig-Holstein; hier: Falkenstraße   

42. Sitzung des Bauausschusses
TOP: Ö 3.1
Gremium: Bauausschuss Beschlussart: unverändert beschlossen
Datum: Mo, 16.11.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:06 - 18:25 Anlass: Sitzung
Raum: Große Börse
Ort: Rathaus
VO/2020/09405 Widmung von Verkehrsflächen gemäß § 6 Abs. (1) des Straßen- und Wegegesetzes (StrWG) für Schleswig-Holstein;
hier: Falkenstraße
   
 
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Joanna Hagen
Federführend:5.660 - Stadtgrün und Verkehr Bearbeiter/-in: Schott, Ralf
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 


Beschluss:

In der Gemarkung St. Gertrud, Flur 15, wird die Widmung folgender Verkehrsflächen gemäß Anlage 1 beschlossen:

 

Falkenstraße im Bereich der Verbindung zum Brückenweg die Verkehrsfläche vor den Hausnummern 41 bis 59 inkl. Wendeanlage, Flurstücke 262 tlw. und 191/1 tlw., Flur 15, Gemarkung St. Gertrud

 

Die erstmalige Einstufung erfolgt gemäß § 3 Abs. (1) Ziffer 3 a StrWG als Gemeindestraße – Ortsstraße.

 

Geh- und Radweg Falkenstraße zwischen Wendeanlage und Brückenweg, Flurstücke 2/5 tlw. und 262 tlw., Flur 15, Gemarkung St. Gertrud

 

Die erstmalige Einstufung erfolgt gemäß § 3 Abs. (1) Ziffer 4 b StrWG als Sonstige öffentliche Straße – beschränkt öffentliche Straße: selbstständiger Geh- und Radweg.

 


 

 

 

 

Abstimmungsergebnis

 

einstimmige Annahme

x

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

15

Nein-Stimmen

 

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

 

Vertagung

 

Ohne Votum

 

 

Der Bauausschuss empfiehlt einstimmig gemäß Beschlussvorschlag zu beschließen.