Vorlage - VO/2020/09405  

Betreff: Widmung von Verkehrsflächen gemäß § 6 Abs. (1) des Straßen- und Wegegesetzes (StrWG) für Schleswig-Holstein;
hier: Falkenstraße
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Joanna Hagen
Federführend:5.660 - Stadtgrün und Verkehr Bearbeiter/-in: Schott, Ralf
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Bauausschuss zur Vorberatung
16.11.2020 
42. Sitzung des Bauausschusses unverändert beschlossen   
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Entscheidung
26.11.2020 
20. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck unverändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Finanzielle Auswirkungen
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Anlage 1 - Plan zur Widmung

Beschlussvorschlag

In der Gemarkung St. Gertrud, Flur 15, wird die Widmung folgender Verkehrsflächen gemäß Anlage 1 beschlossen:

 

Falkenstraße im Bereich der Verbindung zum Brückenweg die Verkehrsfläche vor den Hausnummern 41 bis 59 inkl. Wendeanlage, Flurstücke 262 tlw. und 191/1 tlw., Flur 15, Gemarkung St. Gertrud

 

Die erstmalige Einstufung erfolgt gemäß § 3 Abs. (1) Ziffer 3 a StrWG als Gemeindestraße – Ortsstraße.

 

Geh- und Radweg Falkenstraße zwischen Wendeanlage und Brückenweg, Flurstücke 2/5 tlw. und 262 tlw., Flur 15, Gemarkung St. Gertrud

 

Die erstmalige Einstufung erfolgt gemäß § 3 Abs. (1) Ziffer 4 b StrWG als Sonstige öffentliche Straße – beschränkt öffentliche Straße: selbstständiger Geh- und Radweg.

 

 


Verfahren

 

Bereiche/Projektgruppen

Ergebnis

Der Erschließungsträger

Zustimmend

 

 

 

 

 

Beteiligung von Kindern und Jugendlichen

 

Ja

gem. § 47 f GO ist erfolgt:

X

Nein- Begründung:

Eine gesonderte Beteiligung von Kindern und Jugendlichen ist mangels spezifischer Betroffenheit nicht erfolgt.

 

 

 

 

 

 

 

Die Maßnahme ist:

 

neu

 

 

freiwillig

 

X

vorgeschrieben durch: 

 

 

Straßen- und Wegegesetz für Schleswig-Holstein in der Fassung der Bekanntmachung vom 25. November 2003

 

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Ja (Anlage 1)

 

X

Nein

 

Auswirkung auf den Klimaschutz:

x

Nein

 

 

Ja – Begründung:

 

 

 

 

 

 

Begründung der Nichtöffentlichkeit

gem. § 35 GO:

 

 

 

 

 


Begründung

 

Auf der Grundlage des rechtskräftigen Bebauungsplans 06.10.00 - Falkenstraße/Brückenweg – und dem diesbezüglichen Erschließungsvertrag vom 25.05.2016 zwischen der Hansestadt Lübeck und der Wohnen am Falkendamm GmbH & Co.KG wurde im 1. Bauabschnitt die Verkehrsfläche vor den Hausnummern 51 bis 61 als Verbindung zwischen Falkenstraße und Brückenstraße ausgebaut. Die Verkehrsflächen vor den Hausnummern 41 bis 49 wurden als Provisorium hergestellt und sollen im 2. Bauabschnitt ausgebaut werden.

 

Gemäß Übernahmevereinbarung vom 11. Mai 2020 hat der Erschließungsträger die Erschließungsanlage Falkenstraße mit Ablauf des 30.04.2020 an die Hansestadt Lübeck übergeben. Mit der Übergabe liegt die Widmungsvoraussetzung nach § 6 Abs. 3 StrWG vor. Die Hansestadt Lübeck ist Eigentümerin der Flurstücke 2/5 und 262.

 

Die Widmung umfasst die nachfolgend genannten Flächen gemäß Anlage 1.

 

Gemarkung: St. Gertrud

Flur:

Flurstücke:

Falkenstraße                                 inkl. Wendeanlage

15

191 tlw.

262 tlw.

 

Die erstmalige Einstufung erfolgt gemäß § 3 Abs. (1) Ziffer 3 a StrWG als Gemeindestraße - Ortsstraße.

 

Gemarkung: St. Gertrud

Flur:

Flurstücke:

Geh- und Radweg zwischen      Wendeanlage Falkenstraße und Brückenweg

15

2/5 tlw.

262 tlw.

 

 

 

Die erstmalige Einstufung erfolgt gemäß § 3 Abs. (1) Ziffer 4 b StrWG als Sonstige öffentliche Straße – beschränkt öffentliche Straße: selbstständiger Geh- und Radweg.

 

 


Anlagen

1 – Plan zur Widmung, Auszug aus der Digitalen Stadtgrundkarte (DSGK)

 

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Anlage 1 - Plan zur Widmung (323 KB)