Auszug - Satzung der Hansestadt Lübeck über den Ausschluss von Kindertageseinrichtungsträgern von der Förderfähigkeit  

41. Sitzung des Hauptausschusses
TOP: Ö 5.24
Gremium: Hauptausschuss Beschlussart: unverändert beschlossen
Datum: Di, 24.11.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:30 - 19:34 Anlass: Sitzung
Raum: Große Börse
Ort: Rathaus
VO/2020/09440 Satzung der Hansestadt Lübeck über den Ausschluss von Kindertageseinrichtungsträgern von der Förderfähigkeit
   
 
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senator Ludger Hinsen
Federführend:4.041 - Fachbereichs-Dienste Bearbeiter/-in: Jürgensen, Klaus-Peter
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

AM Fürter bittet um Mitteilung, ob es einen Auftrag zum Ausschluss der Förderung gibt. Der Vorsitzende verweist diesbezüglich auf die Befassung und den Beschluss des Jugendhilfeausschusses mit dieser Vorlage in seiner Sitzung am 12.11.2020.

 

Es sprechen Herr Senator Hinsen, AM Rathcke und erneut Herr Senator Hinsen.

 

Herr Bürgermeister Lindenau führt erläuternd aus, dass es vorrangig um Betriebskitas ginge. Vorrangig gelte es, eine flächendeckende Betreuung sicherzustellen und nicht einzelne Unternehmen zu fördern.

 

Es sprechen AM Stolzenberg, Herr Bürgermeister Lindenau und AM Hildebrand.

 

Am Rathcke beantragt die Vorlage ohne Votum in die Bürgerschaft zu geben.

 

Der Vorsitzende lässt über den Antrag von AM Rathcke abstimmen.

 

Der Hauptausschuss lehnt mehrheitlich

(3 Ja-Stimmen, 12 Nein-Stimmen)

den Antrag ab.

 

Es sprechen AM Fürter, AM Prieur, AM Hildebrand und erneut AM Fürter.


Beschluss:

Die Satzung der Hansestadt Lübeck über den Ausschluss von Kindertageseinrichtungsträgern von der Förderfähigkeit wird beschlossen. Die Satzung tritt zum 01.01.2021 in Kraft.


 

 

 

 

Abstimmungsergebnis

als Empfehlung an die Bürgerschaft

einstimmige Annahme

 

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

8

Nein-Stimmen

7

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

 

Vertagung

 

Ohne Votum