Auszug - Dringlichkeitsantrag: AM Haltern AM Lötsch (CDU): B-Plan 01.14.00 Geniner Ufer/Welsbachhalle  

41. Sitzung des Bauausschusses
TOP: Ö 7.4
Gremium: Bauausschuss Beschlussart: unverändert beschlossen
Datum: Mo, 02.11.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:03 - 18:45 Anlass: Sitzung
Raum: Große Börse
Ort: Rathaus
VO/2020/09487 Dringlichkeitsantrag: AM Haltern AM Lötsch (CDU): B-Plan 01.14.00 Geniner Ufer/Welsbachhalle
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsstelle der SPD Fraktion Bearbeiter/-in: Otte, Christine
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

Herr Wienck beantragt eine punktweise Abstimmung.

Der Bauausschuss stimmt dem Antrag von Herrn Wienck einstimmig zu.

 

Punkt 1 des Antrags:

Frau Belchhaus möchte zum letzten Satz wissen, „Der Uferbereich wird – wie im Wettbewerbsergebnis vorgesehen – als Grünfläche in die Planungen aufgenommen und ist von der Stadt im Zuge der Baumaßnahme neu zu gestalten“, ob die Hoheit bei der Verwaltung liege, wie die Gestaltung aussehen solle, es aber ergebnisoffen sei, in welcher Form eine Beteiligung des Entwicklers sich gestalte.

Herr Lötsch führt aus, dass dies so gemeint sei und es wichtig sei, die Gestaltung in einem Zuge umzusetzen.

 

Der Vorsitzende lässt über den ersten Punkt des Antrags abstimmen.

Abstimmungsergebnis:

Für den ersten Punkt:   12 Stimmen

Enthaltungen:    3 Stimmen

Der Bauausschuss beschließt den ersten Punkt einstimmig.

 

 

Punkt 2 des Antrags:

Der Vorsitzende lässt über den zweiten Punkt des Antrags abstimmen.

Abstimmungsergebnis:

Für den zweiten Punkt:  14 Stimmen

Enthaltungen:    1 Stimme

Der Bauausschuss beschließt den zweiten Punkt einstimmig.

 

 

Punkt 3 des Antrags:

Herr Howe möchte wissen, wer die noch in Privatbesitz befindlichen Grundstücke im Falle eines Verkaufs erwerben werde und ob die Stadt in dem Falle ein Vorkaufsrecht besäße.

Frau Belchhaus führt aus, dass es bereits diverse Gespräche mit den vier Eigentümern gegeben habe, aber von dort bisher nur signalisiert worden sei, dass es zu keinem Verkauf kommen werde. Bezüglich eines Vorkaufsrechts könne sie allerdings nichts sagen.

 

Herr Vorkamp möchte wissen zu welchen Verzögerungen es kommen werde, wenn dieser Absatz umgesetzt werde.

Frau Belchhaus erläutert, dass die Dauer der Verhandlungen nicht prognostiziert werden könne. Erforderlich wäre der Abschluss vertraglicher Vereinbarungen, in denen eine Umsetzung der geplanten Erschließung und Bebauung innerhalb eines zu bestimmenden Zeitraums sichergestellt werde.

 

Frau Haltern regt an, das gesamte B-Planverfahren in zwei Teilbereiche aufzugliedern. Teil A, das jetzt zur Diskussion stehende Areal und Teil B das Gebiet mit den vier Grundstücken der privaten Eigentümer.

 

Herr Vorkamp sehe es als bessere Lösung an, diese Problematik im Flächennutzungsplan zu regeln.

Frau Belchhaus sieht die Anregung von Frau Haltern für die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung als möglich an. Über den Fortgang der Planung könne dann nach Prüfung und Auswertung der Stellungnahmen zum Planentwurf entschieden werden.

 

Der Vorsitzende lässt über den dritten Punkt des Antrags abstimmen.

Abstimmungsergebnis:

Für den dritten Punkt:   10 Stimmen

Gegen den dritten Punkt:  4 Stimmen

Enthaltungen:    1 Stimme

Der Bauausschuss beschließt den dritten Punkt mehrheitlich.

 

 

Punkt 4 des Antrags:

Der Vorsitzende lässt über den vierten Punkt des Antrags abstimmen.

Abstimmungsergebnis:

Für den vierten Punkt:  14 Stimmen

Enthaltungen:    1 Stimme

Der Bauausschuss beschließt den vierten Punkt einstimmig.

 


Antrag:

1.

Die Verwaltung wird aufgefordert, in Zusammenarbeit mit dem beteiligten Planungsbüro eine Verbindungsstraße von der Welsbachstraße zur Straße Geniner Ufer zu planen. Diese Straße soll südwestlich entlang der Fläche für Schule, Kindertagesstätte und Sporthalle führen. Sie soll der Erschließung der am Geniner Ufer gelegenen Gewerbebetriebe und Anwohnergrundstücke dienen. Die Erschließung über „Uferstraße“ entfällt (nur noch Rettungsweg). Der Uferbereich wird - wie im Wettbewerbsergebnis vorgesehen - als Grünfläche in die Planung aufgenommen und ist von der Stadt im Zuge der Baumaßnahme neu zu gestalten.

2.

Die dort verortete Grünäche soll entsprechend der im Bauausschuss am 19.10.2020 vorgestellten Planung auf der Seite des Wohnbebauungsareals eine Fläche mit klarer Begrenzung darstellen. In diese Fläche hineinragende Wohngebäude sind ggf. entsprechend zurückgesetzt zu planen. Die BGF soll hierdurch nicht gemindert werden.

3.

Die nördliche Fläche des B-Plan-Gebiets ist mit zu überplanen mit dem Ziel, dort ebenfalls Geschosswohnungsbau zu ermöglichen. Projektentwickler und Stadtverwaltung wird empfohlen, mit den dortigen Eigentümern umgehend Verhandlungen über die Verlagerung ihrer Nutzung aufzunehmen mit dem Ziel, die Grundstücke für Geschosswohnungsbau zu erwerben.

4.

Dem Bauausschuss ist spätestens im Dezember 2020 über die geänderte Planung und den Abschluss des städtebaulichen Vertrags zu berichten. Ab Januar 2021 ist dem Bauausschuss monatlich zu berichten (u.a. wo gibt es Probleme, sind wir im Zeitplan), hierbei sind evtl. notwendige Maßnahmen vorzuschlagen.