Auszug - Empfehlung des Bauausschusses zum Antrag der SPD:-Fraktion (Bürgerschaft am 27.08.2020 - VO/2020/09194), betr. Radfahren in Grünanlagen erlauben  

20. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck
TOP: Ö 10.4.1
Gremium: Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck Beschlussart: zur Kenntnis genommen / ohne Votum
Datum: Do, 26.11.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 22:35 Anlass: Sitzung
Raum: Musik- und Kongresshalle
Ort: Willy-Brandt-Allee 10, 23554 Lübeck
VO/2020/09194-01 Empfehlung des Bauausschusses zum Antrag der SPD:-Fraktion (Bürgerschaft am 27.08.2020 - VO/2020/09194), betr. Radfahren in Grünanlagen erlauben
   
 
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Joanna HagenBezüglich:
VO/2020/09194
Federführend:5.061 - Fachbereichs-Dienste Bearbeiter/-in: Kaacksteen, Thomas
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 


Beschluss:

 

Antrag:

Der Bürgermeister wird gebeten zu prüfen und bis Ende 2020 zu berichten, wie schnellstmöglich in Lübecks Grünanlagen das Radfahren auf Haupt- und ggf. auch Neben-Wegen gefahrlos ermöglicht werden kann. Dies ist beispielhaft an der Grünanlage "Musikerviertel" darzustellen. Dort soll gemäß § 4 (2) Grünanlagensatzung durch eine Zusatzbeschilderung "Radfahrer frei" das Radfahren ganz oder teilweise erlaubt werden. In dem Bericht ist auch darzustellen, ob für die Zulassung von Radverkehr in Grünanlagen eine Anpassung der Grünanlagensatzung erfolgen muss.

 

Begründung:

Die aktuell gültige Grünanlagensatzung der Hansestadt Lübeck vom 15.05.2018 regelt im § 4 (2) „In Grünanlagen unzulässig ist a) …das Radfahren, sofern nicht Wege und Plätze dafür besonders ausgewiesen oder andere Nutzungen besonders zugelassen sind. Ausgenommen hinsichtlich des Radfahrens sind Kinder bzw. Jugendliche bis 14 Jahre. Beim zugelassenen Befahren ist auf andere Nutzer vermehrt Rücksicht zu nehmen. Fußgänger haben Vorrang.“ Durch das Zusatzschild „Radfahrer frei“, was unter das Gebots-Verkehrszeichen „Fußgänger“ angebracht wird, ist dies möglich. Die erforderliche Rücksichtnahme von Radfahrenden auf Fußgänger:innen ist durch die Breite des Durchgangsweges in der Grünanlage Musikerviertel möglich.

 

Mit der Antwort aus dem Bauausschuss vom 04.05.2020 auf eine entsprechende Anfrage vom 02.03.2020 hält die Abteilung 5.660.5 die Öffnung von Grünanlagen für den Fahrradverkehr für möglich. Eine Prüfung läuft, wurde aber wegen anderer Prioritäten in der Verwaltung bisher nicht umgesetzt.

 

Mit dem Beschluss „Klimanotstand - kurzfristiger Maßnahmenkatalog zum Klimaschutz“ (VO/2019/07727-01), geändert durch die VO/2019/07727-01-27 und VO/2019/07727-01-28, in der Bürgerschaft am 25.6.2020 wurde unter der Maßnahme M02 beschlossen, dass das Konzept „Fahrradfreundliches Lübeck“ (VO/2013/00307) fortgeschrieben und angewendet wird. Unter der Anlage 6 des Konzepts „Fahrradfreundliches Lübeck“ sind die Ausbau- und Sanierungsbedarfe 2013-2020 in 150 Punkten aufgelistet. Unter Nr. 75 ist „Grünzug Musikerviertel von Beethovenstraße bis Artlenburger Straße, Freigabe für Radverkehr (Beschilderung) auf einer Länge von 850m mit 2.000,00 Euro Priorität 2013/2014“ vermerkt.

 

 

 

Der Bauausschuss hat sich in seiner Sitzung am 21.09.2020 mit dem Antrag unter TOP 6.2 befasst und folgende Empfehlung ausgesprochen:

 

Frau Mählenhoff möchte wissen, ob die im Freiflächenkonzept schon berücksichtigt sei.

Frau Hagen erläutert, dass mit diesem Antrag eine Änderung der Satzung angestrebt werde, da eine Umsetzung nur probeweise schwierig zu vereinbaren sei.

 

Herr Lötsch weist darauf hin, dass mit diesem Antrag erst einmal ein Bericht angefordert werde.

 

Herr Howe merkt an, dass das Radfahren im Stadtpark erlaubt sei.

Herr Lötsch entgegnet, dass dies aber nur auf dem Hauptweg erlaubt werde.

 

Herr Pluschkell regt an, dass eine analoge Handhabung zum Stadtpark auch mit der bestehenden Satzung möglich sein müsse.

Frau Hagen führt aus, dass die Verwaltung dies prüfen und wieder berichten werde.

 

Herr Ramcke fände eine allgemeingültige Lösung für alle Grünanlagen besser, als nur eine Sonderlösung für ein bestimmtes Areal.

 

 

Der Vorsitzende lässt über den Antrag abstimmen.

15/15 Ja-Stimmen

Der Bauausschuss empfiehlt der Bürgerschaft einstimmig gemäß Beschlussvorschlag zu beschließen.
 

 


 

 

 

 

Abstimmungsergebnis

 

einstimmige Annahme

 

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

 

Nein-Stimmen

 

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

x

Vertagung

 

Ohne Votum