Auszug - BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN: Armutsstrategie zum Armuts- und Sozialbericht - sozialräumliche Gliederung  

18. Sitzung des Ausschusses für Soziales
TOP: Ö 6.3
Gremium: Ausschuss für Soziales Beschlussart: abgelehnt
Datum: Di, 03.11.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 20:09 Anlass: Sitzung
Raum: Große Börse
Ort: Rathaus
VO/2020/09174 BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN: Armutsstrategie zum Armuts- und Sozialbericht - sozialräumliche Gliederung
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsstelle der Fraktion BÜ90 DIE GRÜNEN Bearbeiter/-in: Fiorenza, Angela
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Herr Hönel führt aus, das unter Nummer zwei, 1. Spiegelstrich es „Kinder und Jugendliche“ heißen muss und beantagt die absatzweise Abstimmung.

Frau Schwartz widerspricht der Machbarkeit. Die geforderten Daten werden nur zum Teil städtisch erhoben und können verarbeitet werden. Andere Daten sind andernsorts z.B. Jobcenter oder gar nicht erfaßt/bekannt, so das in diesem Umfang eine Umsetzung schlicht nicht möglich ist.

Hierzu sprechen Herr Hönel, Herr Fürst, Herr Dr. Grohmann, Herr Voht sowie Herr Dr. Lengen.

Herr Hönel zieht den Antrag zur absatzweisen Abstimmung wieder zurück.


Beschluss:

Die Bürgerschaft möge beschließen:

 

  1. Die im Rahmen des Armuts- und Sozialberichtes zu erhebenden Sozialdaten sollen in Zukunft für spezifische Sozialräume bzw. Quartiere im Stadtgebiete erhoben werden, um ein realistisches Bild der sozialen Situation besonders armutsgefährdeter Gruppen in den verschiedenen Lebensumfeldern Lübecks darzustellen.

 

Vor diesem Hintergrund sind die Stadtteile Lübecks auf der Basis räumlicher Gegebenheiten sowie spezifischer sozialdemographischer Parameter in verschiedene Sozialräume bzw. Quartiere zu gliedern.

 

  1. Auf der Basis des Beschlusses vom 03.03.2015 (VO/2015/02403) und den Sozialdaten in den einzelnen Quartieren sollen die Handlungsempfehlungen zum Armuts- und Sozialbericht fortlaufend für die einzelnen Sozialräume Lübecks im Rahmen einer integrierten Armutsstrategie für Lübeck dargestellt werden. Die Armutsstrategie ist der Bürgerschaft im Jahr 2021 vorzulegen und soll regelmäßig in 5-Jahres-Intervallen gemäß der soziodemographischen Trends aktualisiert werden.

 

  • Im Kontext der Armutsstrategie soll insbesondere auf folgende besonders armutsgefährdete Gruppen eingegangen werden;
    • Kinder
    • Frauen
    • Rentner*innen

 

  • Bei der Bündelung der spezifischen quartiersbezogenen Handlungsempfehlungen sind alle relevante Akteure in den Sozialräumen (z.B. freie Träger, Wohlfahrtsverbände, Pflegedienste, Migrant*innenvereinigungen usw.) sowie relevante Akteure und Gremien der Verwaltung (z.B. Jobcenter, Arbeitsgruppe Leben und Wohnen im Alter usw.) in die Strategieerstellung und Maßnahmenanpassung einzubeziehen.

 

Es ist darauf zu achten, dass die aktualisierten und neuen Maßnahmen mit den rechtlich gestützten und realisierten Regelmaßnahmen (etwa solchen nach SGB VIII / Kinder- und Jugendhilfe oder SGB II / Arbeitsförderung) sowie bestehenden Angeboten und Konzepten sinnvoll verknüpft werden und keine Doppelstrukturen geschaffen werden.


 

 

 

 

Abstimmungsergebnis

 

einstimmige Annahme

 

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

4

Nein-Stimmen

9

Enthaltungen

1

Kenntnisnahme

 

Vertagung

 

Ohne Votum