Auszug - BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN: Armutsstrategie zum Armuts- und Sozialbericht - sozialräumliche Gliederung  

19. Sitzung des Jugendhilfeausschusses (Wahlperiode 2018 - 2023)
TOP: Ö 7.1
Gremium: Jugendhilfeausschuss Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Do, 01.10.2020 Status: öffentlich
Zeit: 16:04 - 16:58 Anlass: Sitzung
Raum: media docks
Ort: Willy-Brandt-Allee 31 a, 23554 Lübeck
VO/2020/09174 BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN: Armutsstrategie zum Armuts- und Sozialbericht - sozialräumliche Gliederung
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsstelle der Fraktion BÜ90 DIE GRÜNEN Bearbeiter/-in: Fiorenza, Angela
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 


Frau Stojan merkt an, dass der erste Aufzählungspunkt unter Punkt 2 um die Wörter und Jugendliche ergänzt werden solle.

 

Der Vorsitzende schlägt vor, den Antrag entsprechend der Ausführung von Frau Stojan zu ergänzen und lässt darüber abstimmen.

 

Beschluss:

Die Bürgerschaft möge beschließen:

 

  1. Die im Rahmen des Armuts- und Sozialberichtes zu erhebenden Sozialdaten sollen in Zukunft für spezifische Sozialräume bzw. Quartiere im Stadtgebiete erhoben werden, um ein realistisches Bild der sozialen Situation besonders armutsgefährdeter Gruppen in den verschiedenen Lebensumfeldern Lübecks darzustellen.

 

Vor diesem Hintergrund sind die Stadtteile Lübecks auf der Basis räumlicher Gegebenheiten sowie spezifischer sozialdemographischer Parameter in verschiedene Sozialräume bzw. Quartiere zu gliedern.

 

  1. Auf der Basis des Beschlusses vom 03.03.2015 (VO/2015/02403) und den Sozialdaten in den einzelnen Quartieren sollen die Handlungsempfehlungen zum Armuts- und Sozialbericht fortlaufend für die einzelnen Sozialräume Lübecks im Rahmen einer integrierten Armutsstrategie für Lübeck dargestellt werden. Die Armutsstrategie ist der Bürgerschaft im Jahr 2021 vorzulegen und soll regelmäßig in 5-Jahres-Intervallen gemäß der soziodemographischen Trends aktualisiert werden.

 

  • Im Kontext der Armutsstrategie soll insbesondere auf folgende besonders armutsgefährdete Gruppen eingegangen werden;
    • Kinder und Jugendliche
    • Frauen
    • Rentner*innen

 

  • Bei der Bündelung der spezifischen quartiersbezogenen Handlungsempfehlungen sind alle relevante Akteure in den Sozialräumen (z.B. freie Träger, Wohlfahrtsverbände, Pflegedienste, Migrant*innenvereinigungen usw.) sowie relevante Akteure und Gremien der Verwaltung (z.B. Jobcenter, Arbeitsgruppe Leben und Wohnen im Alter usw.) in die Strategieerstellung und Maßnahmenanpassung einzubeziehen.

 

Es ist darauf zu achten, dass die aktualisierten und neuen Maßnahmen mit den rechtlich gestützten und realisierten Regelmaßnahmen (etwa solchen nach SGB VIII / Kinder- und Jugendhilfe oder SGB II / Arbeitsförderung) sowie bestehenden Angeboten und Konzepten sinnvoll verknüpft werden und keine Doppelstrukturen geschaffen werden.


Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt der Bürgerschaft einstimmig, entsprechend des Antrages in ergänzter Fassung zu beschließen.

 

 

 

Abstimmungsergebnis

 

einstimmige Annahme

X

einstimmige Ablehnung

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Ja-Stimmen

14

Nein-Stimmen

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Enthaltungen

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Kenntnisnahme

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Vertagung

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Ohne Votum

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