Beschluss:
1. Der Produkthaushaltsplan bestehend aus
dem Vorbericht | Anlage 1 |
je Produkt aus der Produkthaushaltsseite, dem Ergebnis- und Finanzplan | Anlage 2 |
dem Stellenplan sowie | Anlage 3 |
dem Beteiligungsbericht | Anlage 4 |
wird beschlossen.
2. Die den Haushaltsanmeldungen zugrunde liegenden Maßnahmen aus den
städtischen Budgetübersichten Anlage 5
werden zur Kenntnis genommen.
Der Bürgermeister wird beauftragt, die erforderlichen Schritte einzuleiten, um die u.a. in dem Haushalt 2021 vorgesehenen Aufwendungskürzungen und damit verbundenen Minderauszahlungen bzw. die Ertragssteigerungen und die damit verbundenen Mehreinzahlungen zu realisieren.
3. Ergänzend werden die Fortsetzung der Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung
gemäß Haushaltsbegleitbeschluss 2019 aus dem mit dem Land Schleswig-Holstein
geschlossenen Konsolidierungsvertrag Anlage 6
wie auch die Durchführungsbestimmungen zum Haushalt 2021 Anlage 7
beschlossen.
4. Der Bürgermeister wird ermächtigt, bis zu einem Betrag von 180 Mio. EUR Kassen-
kredite mit einer Laufzeit über das Haushaltsjahr hinaus aufzunehmen. Die maximale
Laufzeit dieser Kassenkredite ist auf das Ende der mittelfristigen Finanzplanung zu
begrenzen.
5. Der Beschluss der Bürgerschaft vom 24.11.2016, VO/2016/04224 Ziffer 11, wird
aufgehoben. Statt der seinerzeit beschlossenen Bereitstellung digitaler Haushalts-
daten im Format CSV wird der Interaktive Haushalt weiter genutzt und laufend aktualisiert.
6. Gemäß § 79 Abs. 1 der Gemeindeordnung (gleichlautend nach § 79 Abs. 1 in der ab dem 01.01.2021 geltenden Fassung der Gemeindeordnung) wird nach Beschluss der Bürgerschaft vom …………. und mit Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde folgende Haushaltssatzung erlassen:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021 wird
| | | |
1. | im Ergebnisplan mit | | |
| einem Gesamtbetrag der Erträge auf | 902.383.000 | EUR |
| einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 927.860.000 | EUR |
| einen Jahresüberschuss von | | |
| einen Jahresfehlbetrag von | 25.477.000 | EUR |
| | | |
2. | im Finanzplan mit | | |
| einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | 867.110.200 | EUR |
| einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | 881.006.900 | EUR |
| einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf | 119.211.600 | EUR |
| einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf | 259.005.200 | EUR |
| | | |
| | | | | |
festgesetzt.
§ 2
Es werden festgesetzt: | | |
1. | der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen | 69.860.600 | EUR |
2. | der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf | 55.483.000 | EUR |
3. | der Höchstbetrag der Kassenkredite auf | 395.000.000 | EUR |
4. | die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf | 3.861,236 | |
§ 3
Die Hebesätze für die Realsteuern sind wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 400 %
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 500 %
2. Gewerbesteuer 450 %
§ 4
Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen sowie Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Abs. 1 oder § 84 Abs. 1 in der seit dem 01.01.2021 geltenden Fassung der Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 250.000 EUR. Die Genehmigung der Bürgerschaft gilt in diesen Fällen als erteilt. Der Bürgermeister ist verpflichtet, der Bürgerschaft mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben und die über- und außerplanmäßig eingegangenen Verpflichtungen zu berichten.
Mit Ausnahme der Eilentscheidungen des Bürgermeisters nach § 65 Abs. 4 GO ist bei einer beabsichtigten Verwendung von Budgetmitteln als Deckung für Maßnahmen im Zuständigkeitsbereich eines anderen Fachausschusses auch eine vorbereitende Beratung im abgebenden Fachausschuss und im Falle widersprechender Empfehlungen der beteiligten Fachausschüsse das koordinierende Votum des Hauptausschusses einzuholen.
§ 5
Der Gesamtbetrag für max. abzuschließende Zinsderivate wird für das Jahr 2021 auf 50 Mio. EUR festgesetzt.
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Die kommunalaufsichtliche Genehmigung wurde am ........... erteilt.
(Ende des Satzungstextes)
Stellenplan
Der Stellenplan 2020 (3.714,633 Planstellen) wird zu dem Haushaltsjahr 2021
um die sich aus der Anlage 3
ergebenden Stellenplanänderungen (Veränderungsliste) ergänzt und in der sich
daraus ergebenden Fassung als Stellenplan für das Haushaltsjahr 2021
festgesetzt: 3.861,236 Planstellen.