Auszug - AM Puhle (SPD): Dringlichkeitsantrag - Geschwisterermäßigung neu regeln  

18. Sitzung des Jugendhilfeausschusses (Wahlperiode 2018 - 2023)
TOP: Ö 8.1
Gremium: Jugendhilfeausschuss Beschlussart: abgelehnt
Datum: Do, 03.09.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:08 - 18:59 Anlass: Sitzung
Raum: Fahrzeughalle der Johanniter
Ort: Bei der Gasanstalt 12, 23560 Lübeck
VO/2020/09252-01 AM Puhle (SPD): Dringlichkeitsantrag - Geschwisterermäßigung neu regeln
   
 
Status:öffentlich  
  Bezüglich:
VO/2020/09252
Federführend:4.513 - Jugendarbeit Bearbeiter/-in: Bergmann, Sarah
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

Herr Jürgensen erklärt, dass sich die Geschwisterermäßigung grundsätzlich nach einem versslichen Betreuungsvertrag nach dem Modell Ganztag an Schule richte. Dies bedeute, dass eine verlässliche Betreuung an mindestens 3 Tagen in der Woche gewährleistet sein müsse.

Die Waldorfschule hätte den Ganztag zwar noch nicht umgesetzt, dennoch gewährleiste sie eine verlässliche Betreuung an mindestens 3 Tagen pro Woche, so dass die Geschwisterermäßigung dort auch greife.

Bei Förderschulen werde genauso verfahren wie bei der Waldorfschule, wenn das Angebot vergleichbar sei.

Besuchen Lübecker Schüler:innen eine Grundschule in einer Umlandgemeinde wäre grundtzliche auch eine Einbeziehung in die Geschwisterermäßigung möglich. Ein Verfahren dar müsste noch entwickelt werden.

 

Auf Nachfragen von Frau Schulte-Ostermann erklärt Frau Rieper, dass die Schülerclubs in der 5. und 6. Klasse der Trave Grund- und Gemeinschaftsschule erst in diesem Jahr beginnen und dann auch berücksichtigt würden und dass die Geschwisterermäßigung rückwirkend zum 01.08.2020 greife.

 

Auf Nachfrage von Frau Schulte-Ostermann zur Frühkindbetreuung antwortet Herr Jürgensen.

 

Herr Puhle schlägt vor entsprechend den Ausführungen der Verwaltung zu beschließen und schlägt folgende Änderungen vor, über die er im Anschluss abstimmen lässt.


Beschluss:

In der Vorlage „Neufassung der Sozialstaffelsatzung, der Elternbeitragssatzung Kindertagespflege sowie der Richtlinie Kindertagespflege“ ist §7 Geltungsbereich der Sozialstaffelsatzung wie folgt zu ergänzen und somit anders als zuletzt beschlossen zu ändern:

 

Darüber hinaus gilt §5 Geschwisterregelung r alle Kinder, die ihren Hauptwohnsitz und ihren Lebensmittelpunkt in Lübeck haben und die Betreuungseinrichtung einer Lübecker Grund- und/oder Gemeinschaftsschule, eines Grundschulförderzentrums oder die Kindertagespflege besuchen.

 

 

  1. Die Geschwisterermäßigung in der Schulkindbetreuung richtet sich grundsätzlich nach einem verlässlichen Betreuungsvertrag nach dem Modell Ganztag an Schule in Höhe von 70 € / 100 € / 120 €. Einzelne gebuchte Früh- bzw. Randbetreuungszeiten sowie AG-Angebote sind ausgenommen.
  2. An der Waldorfschule wird das Modell Ganztag an Schule noch nicht umgesetzt. Dennoch erfolgt eine verlässliche Betreuung an mindestens 3 Tagen i. d. Woche bzw. mindesten 70 € im Monat. Daher kann die Geschwisterermäßigung dort auch berücksichtigt werden.
  3. Wenn an den Förderschulen Matthias-Leithoff-Schule und Schule Wilhelmshöhe eine verlässliche Betreuung an mindestens 3 Tagen / Woche bzw. 70 € / Monat erfolgt, dann greift auch dort, unabhängig von der Umsetzung des Ganztages, die Geschwisterermäßigung.
  4. Besuchen Lübecker Schüler:innen eine Grundschule in einer Umlandgemeinde, sollte grundsätzlich auch eine Einbeziehung in die Geschwisterermäßigung möglich sein. Ein Verfahren dafür ist noch zu entwickeln.

Die Geschwisterermäßigung greift rückwirkend zum 01.08.2020.
 

 


 

 

 

 

Abstimmungsergebnis

 

einstimmige Annahme

X

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

14

Nein-Stimmen

 

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

 

Vertagung

 

Ohne Votum

 

Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt der Bürgerschaft einstimmig, den geänderten Antrag zu beschließen.