Auszug - Haushalt 2021  

37. Sitzung des Hauptausschusses - Haushaltsberatung
TOP: Ö 3.1
Gremium: Hauptausschuss Beschlussart: zur Kenntnis genommen / ohne Votum
Datum: Di, 08.09.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:30 - 20:19 Anlass: Sitzung
Raum: MARITIM Travemünde
Ort: Strandhotel-MARITIM
VO/2020/09154 Haushalt 2021
   
 
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Bürgermeister Jan LindenauAktenzeichen:20.21.2021.0.00
Federführend:1.201 - Haushalt und Steuerung Bearbeiter/-in: Uhlig, Manfred
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Herr Bürgermeister Lindenau gibt einleitende Worte zum Gesamthaushalt.

 

Zum weiteren Vorgehen bezüglich der Vorstellung und Beratung des Haushaltes teilt Herr Bürgermeister Lindenau mit, das zunächst die Vorstellung inklusive Fragenblock des Gesamthaushaltes vorgesehen ist. Im Anschluss erfolgt die Vorstellung inklusive Fragenblock der relevanten Teile der einzelnen Fachbereiche.

 

 

Gesamthaushalt:

Anhand der dieser Niederschrift als Anlage beigefügten ppt.-Präsentation gibt Herr Lindenau einen Überblick über die Finanzentwicklung, sowie die Haushaltssituation der Hansestadt Lübeck.

 

Herr Uhlig übernimmt das Wort und erläutert – ebenfalls anhand der als Anlage beigefügten ppt.-Präsentation – weitere Themenaspekte zum Gesamthaushalt.

 

 

Fragen zum Gesamthaushalt:

 

Auf Nachfrage von AM Fürter teilt Herr Bürgermeister Lindenau mit, dass grundsätzlich die Möglichkeit bestehe für ein definiertes Schwerpunktthema ein Budget im Haushalt zu hinterlegen.

Eine weitere Nachfrage von AM Fürter betreffend die Mehrkosten für die zusätzlich geschaffenen 462 Stellen beantwortet Herr Uhlig dahingehend, dass sich pauschal nicht beantworten lasse, in welcher Höhe die Mehrkosten bestehen. Eine durchschnittliche Ermittlung der Stellenkosten entspreche aufgrund unterschiedlicher Eingruppierungen nicht den tatsächlichen Kosten.

AM Fürter verweist auf eine Kostensteigerung im Produkt Jugendhilfe – Mieten und Pachten um 42% im Vergleich zum Jahr 2019. Er bittet um eine Auflistung der wesentlichen Kostenfaktoren in diesem Produkt. Eine Auflistung im Nachgang der Sitzung wird zugesagt.

 

Herr Müller kritisiert, dass keine Mittel für das neue Integrationskonzept eingestellt worden seien. Herr Bürgermeister Lindenau teilt hierzu mit, dass das Integrationskonzept viele Querschnittsaufgaben betreffe und eine Finanzierung somit aus unterschiedlichsten Produkten erfolge. Im Vorgriff auf mögliche Beschlüsse sei es jedoch nicht möglich ein Budget zur Verfügung zu stellen.

 

AM Dr. Flasbarth bittet um Mitteilung, wie viele zusätzliche Stellen für die Bürgerservicebüros aufgebaut wurden, im Vergleich zu früher, als die Aufgabe noch zentralisiert war. Eine Beantwortung im Nachgang zur Sitzung wird zugesagt.

 

Eine weitere Nachfrage von AM Dr. Flasbarth beantwortet Herr Uhlig dahingehend, dass eine Bettensteuer als Kompensation für Konsolidierungsmaßnahmen dienen könnte.

 

AM Rathcke bittet für das kommende Jahr um eine rechtezeitigere Bereitstellung des Haushaltes zur Einsicht.

 

Herr Bürgermeister Lindenau erläutert weitere Nachfragen von AM Rathcke dahingehend, dass unter anderem das neue Kitagesetz, die Betreuung an Grundschulen, sowie der zusätzliche Bedarf im IT-Bereich einen zusätzliche Personalbedarf ausgelöst haben.

 

Herr Uhlig erläutert auf Nachfrage von AM Prieur betreffend die Abbildung der coronabedingten Risiken auf der Einnahmeseite der Beteiligungsgesellschaften, dass große Ertragspositionen, wie zum Beispiel die Gewerbesteuer, sowie der Gemeindeanteil an der Einkommens- und Umsatzsteuer nicht mehr eine so große Steigerung erfahren, wie in den letzten Jahren.

 

Weiterhin führt Herr Uhlig auf Nachfrage von AM Prieur aus, dass die Erstellung eines ersten  kommunalen Gesamtabschlusses zum 30.09. kommenden Jahres vorgesehen sei.

 

Auf Nachfrage von AM Jenniches teilt Herr Uhlig mit, dass die Einarbeitung der neuen, für übermorgen erwartete Steuerschätzung in den Haushalt nicht vorgesehen sei.

 

Eine Nachfrage von AM Stolzenberg betreffend die finanziellen Auswirkungen durch die 146 neuen Stellen, beantwortet Herr Uhlig dahingehend, dass mit einer Besetzung der Stellen zur Jahresmitte gerechnet werde, dementsprechend die Anrechnung zur Hälfte erfolge. Die in den letzten Jahren ausgeschriebenen Stellen wurden nahezu alle besetzt.

Herr Bürgermeister Lindenau beantwortet eine weitere Nachfrage von AM Stolzenberg dahingehend, dass zur Vorbereitung auf die Verrentungen der nächsten Jahre es jetzt gelte die Prozesse zu verändern. Hierzu diene unter anderem die Einrichtung der Stabstelle DOS.

 

Planungen des Fachbereiches 1:

Herr Uhlig erläutert anhand der ppt.-Präsentation die Planungen für den Fachbereich 1.

 

Fragen zum Fachbereich 1:

Herr Bürgermeister Lindenau teilt auf Nachfrage von AM Fürter mit, dass für die Umsetzung des durch den Landtag beschlossenen Gesetzes zur Durchführung von Videositzungen keine zusätzlichen Mittel im Haushalt 2021 einzustellen seien, da diese bereits im Haushalt 2020 geordnet seien.

 

 

Planungen des Fachbereiches 2:

Herr Uhlig erläutert anhand der ppt.-Präsentation die Planungen für den Fachbereich 2.

 

Fragen zum Fachbereich 2:

 

Auf Nachfrage von Herrn Müller führt Herr Senator Schindler erläuternd aus, dass die Organisation des Personals für den Aufgabenbereich Bildung und Teilhabe durch das Jobcenter erfolge.

 

Herr Müller bittet um Mitteilung, warum in dem Produkt Bildung und Teilhabe des FB 2 weniger Personal für die Bearbeitung einer steigenden Anzahl von Anträgen eingeplant ist. Eine Beantwortung wird im Nachgang der Sitzung zugesagt.

 

Herr Müller regt die Einführung eines Produktes „Hilfe zur Pflege“ im FB 2 an.

 

 

Planungen des Fachbereiches 3:

Herr Uhlig erläutert anhand der ppt.-Präsentation die Planungen für den Fachbereich 2.

 

Fragen zum Fachbereich 2:

Es werden keine Fragen gestellt.

 

 

Planungen des Fachbereiches 4:

Herr Uhlig erläutert anhand der ppt.-Präsentation die Planungen für den Fachbereich 4.

 

Fragen zum Fachbereich 4:

 

Auf Nachfrage von Herrn Müller teilt Herr Uhlig mit, dass nicht vorgesehen sei, die hohe Anzahl der Stellenvakanzen weiterhin so fortzuführen.

 

Auf Nachfrage von AM Stolzenberg teilt Herr Bürgermeister Lindenau mit, dass die zusätzliche Stelle im Bereich Archäologie und Denkmalpflege für die Denkmalpflege geschaffen werde. Hierzu erfolge eine Stellenverlegung von der Archäologie zur Denkmalpflege.

 

Auf Anmerkung von AM Dr. Flasbarth betreffend die Verdopplung des Budgets im Bereich der Grundschulen, führt Herr Bürgermeister Lindenau erläuternd aus, dass die im vergangenen Jahr vorgenommenen Pauschalkürzungen lediglich die großen Produkte betraf. Für den Haushalt 2021 sei eine Betrachtung der einzelnen Produkte erfolgt.

 

 

Planungen des Fachbereiches 5:

Herr Uhlig erläutert anhand der ppt.-Präsentation die Planungen für den Fachbereich 2.

 

Fragen zum Fachbereich 5:

 

AM Fürter bittet um genauere Ausführungen zu den fünf geplanten Stellen „Verkehrswende“.

Frau Senatorin Hagen führt erläuternd aus, dass es sich nicht um fünf Stellen „Verkehrswende“ handle, sondern um fünf zusätzliche Stellen für den Bereich Stadtplanung und Bauordnung. Im Einzelnen handelt es sich um:

-          1 Verwaltungskraft für Digitalisierung, Gesundheitsschutz und Arbeitsschutz

-          1 Stelle für die Verkehrswende

-          1 weiteren Stadtplaner:in für B-Planaufstellungen

-          1 Sachgebietsleitung in der Bauaufsicht

-          1 Stelle setzt sich aus freien Stellenanteilen mehrerer unterschiedlicher Stellen zusammen

 

Auf Anregung von AM Prieur mehr Stellen für das Aufgabengebiet der B-Planungen zu fordern, teilt Frau Senatorin Hagen mit, dass es sich um eine gute Einschätzung handle, dass die Ausstattung mit einer zusätzlichen Stelle auskömmlich sei.

 

Auf Nachfrage von AM Rathcke, wann mit einem Haushalt zu rechnen sei, welcher bedingt durch den Mehrwert der Digitalisierung keine zusätzlichen Stellen fordere, teilt Herr Bürgermeister Lindenau mit, dass dies vermutlich vier bis fünf Jahre dauert. Zwei Drittel der zusätzlichen Stellen seien aufgrund von bundes- und landesrechtlicher Änderungen erforderlich.

 

Auf Nachfrage von AM Dr. Flasbarth, wie mit den zahlreichen Initiativen umgegangen werde, welche gerade für den ÖPNV entwickelt werden, teilt Frau Senatorin Hagen mit, dass zunächst die Tarifentwicklungen zu klären seien.

Weiterhin teilt Frau Senatorin Hagen auf Nachfrage von AM Dr. Flasbarth mit, dass - vergleichbar dem Haushalt 2020 – für Radwege ein Budget von insgesamt circa 1,1 Millionen Euro geordnet sei.

Die Besetzung von Stellen bei den Verkehrswegeplaner:innen erweise sich derzeit aufgrund fehlender geeigneter Bewerbungen als schwierig.

 

Auf Nachfrage von AM Prieur betreffend die geplante Weiterentwicklung von Homeoffice, führt Herr Bürgermeister Lindenau erläuternd aus, dass bisher eine zeitanteilige Nutzung von Telearbeit erfolge, sodass jeder Mitarbeitende noch einen Arbeitsplatz benötige. Zukünftig sei vorgesehen das Instrument der Telearbeit weiter auszubauen. Auch die Thematik des mobilen Arbeitens werde weiter vorangetrieben.

Im weiteren führt Herr Bürgermeister Lindenau auf Nachfrage von AM Simon aus, dass sich das System zur Teilung von Arbeitsplätzen zur Reduzierung des Flächenbedarfs in der Einführung befinde. Im Lichthof seien für circa 19 Mitarbeitende acht Arbeitsplätze geschaffen worden. Ein Pilotprojekt werde im Verwaltungszentrum Mühlentor geschaffen. Dieses System der Arbeitsplatznutzung sei jedoch Mitbestimmungspflichtig.

 

 

Der Vorsitzende unterbreitet den Vorschlag, die Vorlage ohne Votum passieren zu lassen.

 


Beschluss:

1. Der Produkthaushaltsplan bestehend aus

 

dem Vorbericht 

Anlage 1

je Produkt aus der Produkthaushaltsseite, dem Ergebnis- und Finanzplan

Anlage 2

dem Stellenplan sowie

Anlage 3

dem Beteiligungsbericht

Anlage 4

 

 wird beschlossen.

2. Die den Haushaltsanmeldungen zugrunde liegenden Maßnahmen aus den

städtischen Budgetübersichten            Anlage 5
werden zur Kenntnis genommen.
Der Bürgermeister wird beauftragt, die erforderlichen Schritte einzuleiten, um die u.a. in dem Haushalt 2021 vorgesehenen Aufwendungskürzungen und damit verbundenen Minderauszahlungen bzw. die Ertragssteigerungen und die damit verbundenen Mehreinzahlungen zu realisieren.

3.         Ergänzend werden die Fortsetzung der Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung
            gemäß Haushaltsbegleitbeschluss 2019 aus dem mit dem Land Schleswig-Holstein
            geschlossenen Konsolidierungsvertrag                                            Anlage 6   

 wie auch die Durchführungsbestimmungen zum Haushalt 2021                      Anlage 7
            beschlossen.

4. Der Bürgermeister wird ermächtigt, bis zu einem Betrag von 180 Mio. EUR Kassen-
kredite mit einer Laufzeit über das Haushaltsjahr hinaus aufzunehmen. Die maximale
 Laufzeit dieser Kassenkredite ist auf das Ende der mittelfristigen Finanzplanung zu
begrenzen.

5. Der Beschluss der Bürgerschaft vom 24.11.2016, VO/2016/04224 Ziffer 11, wird
aufgehoben. Statt der seinerzeit beschlossenen Bereitstellung digitaler Haushalts-
daten im Format CSV wird der Interaktive Haushalt weiter genutzt und laufend aktualisiert.             

6. Gemäß § 79 Abs. 1 der Gemeindeordnung (gleichlautend nach § 79 Abs. 1 in der ab dem 01.01.2021 geltenden Fassung der Gemeindeordnung) wird nach Beschluss der Bürgerschaft vom …………. und mit Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde folgende Haushaltssatzung erlassen:

 

§ 1

 

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021 wird

 

 

 

 

1.

im Ergebnisplan mit

 

 

 

einem Gesamtbetrag der Erträge auf

902.383.000

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

927.860.000

EUR

 

einen Jahresüberschuss von

 

 

 

einen Jahresfehlbetrag von

  25.477.000

EUR

 

 

 

 

2.

im Finanzplan mit

 

 

 

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

867.110.200

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf

881.006.900

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf

119.211.600

EUR

 

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf                                      

 

259.005.200

 

EUR

 

 

 

 

 

festgesetzt.  

 

§ 2

 

Es werden festgesetzt:

 

 

1.

der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

  69.860.600

EUR

2.

der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf

  55.483.000

EUR

3.

der Höchstbetrag der Kassenkredite auf

395.000.000

EUR

4.

die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf

      3.861,236

 

 

§ 3

 

Die Hebesätze für die Realsteuern sind wie folgt festgesetzt:

 1. Grundsteuer

  a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) 400 %

  b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)                                           500 %

 2. Gewerbesteuer                                                                                 450 %
 

 

 

 

§ 4
 

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen sowie Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Bürgermeister seine Zustimmung nach § 82 Abs. 1 oder § 84 Abs. 1 in der seit dem 01.01.2021 geltenden Fassung der Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 250.000 EUR. Die Genehmigung der Bürgerschaft gilt in diesen Fällen als erteilt. Der Bürgermeister ist verpflichtet, der Bürgerschaft mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben und die über- und außerplanmäßig eingegangenen Verpflichtungen zu berichten.

Mit Ausnahme der Eilentscheidungen des Bürgermeisters nach § 65 Abs. 4 GO ist bei einer beabsichtigten Verwendung von Budgetmitteln als Deckung für Maßnahmen im Zuständigkeitsbereich eines anderen Fachausschusses auch eine vorbereitende Beratung im abgebenden Fachausschuss und im Falle widersprechender Empfehlungen der beteiligten Fachausschüsse das koordinierende Votum des Hauptausschusses einzuholen.


§ 5

 

 

Der Gesamtbetrag für max. abzuschließende Zinsderivate wird für das Jahr 2021 auf 50 Mio. EUR festgesetzt.

 

_______________________

 

Die kommunalaufsichtliche Genehmigung wurde am ........... erteilt.          

 

(Ende des Satzungstextes)

 

 

Stellenplan

Der Stellenplan 2020 (3.714,633 Planstellen) wird zu dem Haushaltsjahr 2021
um die sich aus der                   Anlage 3 

ergebenden Stellenplanänderungen (Veränderungsliste) ergänzt und in der sich
daraus ergebenden Fassung als Stellenplan für das Haushaltsjahr 2021
festgesetzt: 3.861,236 Planstellen.
 

 


 

 

 

 

Abstimmungsergebnis

 

einstimmige Annahme

 

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

 

Nein-Stimmen

 

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

 

Vertagung

 

Ohne Votum

x


 

 

Anlagen:  
  Nr. Status Name    
Anlage 1 1 öffentlich Fraktionsinfos-2021_Hauptausschussberatung (548 KB)