Auszug - BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN: Schutz von Kindern vor gefährlicher UV-Strahlung  

18. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck
TOP: Ö 10.1
Gremium: Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Do, 27.08.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 22:16 Anlass: Sitzung
Raum: Musik- und Kongresshalle
Ort: Willy-Brandt-Allee 10, 23554 Lübeck
VO/2020/08548 BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN: Schutz von Kindern vor gefährlicher UV-Strahlung
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsstelle der Fraktion BÜ90 DIE GRÜNEN Bearbeiter/-in: Reclam, Tim-Alexander
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

BM Kleyer beantragt die Abstimmung in der Fassung des Ausschusses für Schule und Sport. Weiterhin erklärt er, dass die Frist im Antrag seiner Fraktion auf September zu ändern sei und weiterhin, dass seine Fraktion den Antrag zu TOP 10.1.2 übernehmen würde. Die Fraktionen CDU + SPD sind damit einverstanden.

 

Die Vorsitzende lässt nunmehr über den Antrag in der geänderten Fassung des Ausschusses sowie mit der Ergänzung aus dem Antrag zu TOP 10.1.2 abstimmen.

 


 

Beschluss in geänderter und ergänzter Fassung (durchgestrichen und fett gedruckt)

 

Die Bürgerschaft möge beschließen: 

Der Bürgermeister und die Verwaltung werden aufgefordert zu prüfen, welche Spielplätze und Schwimmbecken und Schulhöfe im Stadtgebiet von besonders intensiver Sonneneinstrahlung in den Sommermonaten betroffen sind und durch welche Maßnahmen Kinder dort durch schattenspendende Maßnahmen (Bsp. Sonnensegel, Bepflanzung, bauliche Maßnahmen o.ä.) vor der Sonneneinstrahlung geschützt werden können.               

Entsprechend der Prüfung soll der Bürgerschaft spätestens im August September ein Bericht vorgelegt werden, der die Örtlichkeiten, mögliche Maßnahmen und eine Übersicht der Kosten für mögliche Maßnahmen aufzeigt.

 

Der Bürgermeister und die Verwaltung benennen eine Servicestelle, in der sich Bürgerinnen und Bürger , Kitas und Schulen melden können, um zu benennen, an welchen Plätzen (Spielplätze, Kitas und Schulen) Maßnahmen umgesetzt werden sollten, um Kinder vor starken, gefährdenden Sonneneinstrahlungen zu schützen.

 

Bei Neu- und Umbauten ist darauf zu achten, dass Schattenplätze (z.B. Bäume, Segel oder bauliche Maßnahmen) geschaffen werden             
 

 


 

 

 

 

Abstimmungsergebnis

 

einstimmige Annahme

 

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

44

Nein-Stimmen

1

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

 

Vertagung

 

Ohne Votum