Auszug - Überplanmäßige Bewilligung von Haushaltsmitteln gem. § 95 d Abs. 1 GO in Vbg. mit § 4 der Haushaltssatzung zur Abrechnung von Straßenreinigungsgebühren für fiskalische Grundstücke und Allgemeines Interesse für das Jahr 2020  

18. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck
TOP: Ö 9.3
Gremium: Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck Beschlussart: unverändert beschlossen
Datum: Do, 27.08.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 22:16 Anlass: Sitzung
Raum: Musik- und Kongresshalle
Ort: Willy-Brandt-Allee 10, 23554 Lübeck
VO/2020/09058 Überplanmäßige Bewilligung von Haushaltsmitteln gem. § 95 d Abs. 1 GO in Vbg. mit § 4 der Haushaltssatzung zur Abrechnung von Straßenreinigungsgebühren für fiskalische Grundstücke und Allgemeines Interesse für das Jahr 2020
   
 
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senator Ludger Hinsen
Federführend:3.030 - Fachbereichs-Controlling Bearbeiter/-in: Poltrock, Petra
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Keine Wortmeldung.

 


Beschluss:

Zum Ausgleich der Abrechnung von Straßenreinigungsgebühren der Entsorgungsbetriebe Lübeck (EBL) für fiskalische Grundstücke und Allgemeines Interesse für das Jahr 2020 werden im Haushaltsjahr 2020 auf dem Produktsachkonto 545001000.5455000 – Erstattung von Aufwendungen von verbundenen Unternehmen 275.000,-- Euro überplanmäßig bewilligt.

 

Die Deckung der überplanmäßig bewilligten Haushaltsmittel erfolgt aus den Produktsachkonten 122003000.5271007 – Ordnungsamt, Aufwendungen für Ersatzvornahmen u. Maßnahmen der Gefahrenabwehr in Höhe von 100.000,-- Euro und 122003000.5431003 - Ordnungsamt, Bürobedarf in Höhe von 175.000,-- Euro.
 

 


 

 

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis

 

einstimmige Annahme

x

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

 

Nein-Stimmen

 

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

 

Vertagung

 

Ohne Votum