Auszug - SPD, CDU, GAL&FW, Die Linke und Die Unabhängigen: Austauschantrag zu VO/2020/08926-05: "Teilweise Inkraftsetzung der Kita-Reform Schleswig-Holstein zum 01.08.2020; Neufassung der Sozialstaffelsatzung, der Elternbeitragssatzung Kindertagespflege sowie der Richtlinie Kindertagespflege"  

17. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck
TOP: Ö 9.5.4
Gremium: Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Do, 25.06.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:13 - 22:34 Anlass: Sitzung
Raum: Musik- und Kongresshalle
Ort: Willy-Brandt-Allee 10, 23554 Lübeck
VO/2020/08926-06 SPD, CDU, GAL&FW, Die Linke und Die Unabhängigen: Austauschantrag zu VO/2020/08926-05: "Teilweise Inkraftsetzung der Kita-Reform Schleswig-Holstein zum 01.08.2020; Neufassung der Sozialstaffelsatzung, der Elternbeitragssatzung Kindertagespflege sowie der Richtlinie Kindertagespflege"
   
 
Status:öffentlich  
  Bezüglich:
VO/2020/08926
Federführend:Geschäftsstelle der SPD Fraktion Beteiligt:Geschäftsstelle der CDU-Fraktion
Bearbeiter/-in: Otte, Christine  Geschäftsstelle der FREIE WÄHLER & GAL Fraktion
   Geschäftsstelle der Fraktion DIE LINKE
   Geschäftsstelle der Fraktion Die Unabhängigen
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 


Beschluss in der durch den Ergänzungsantrag der FDP-Fraktion geänderten Fassung (fett/kursiv):


I. Umsetzung zum 01.08.2020:

1. Die bis zum 31.12.2020 bestehenden Budgetverträge werden bis zum Ende der Vertragslaufzeit unverändert fortgesetzt und analog der Vorlage VO/2020/08902 entsprechend verlängert.

2. Den Anspruch auf Geschwisterermäßigung und soziale Ermäßigung (§7 Kita-Reformgesetz)  gewährt die Hansestadt Lübeck auch den Eltern von Kindern in der Hortbetreuung und in der Schulkindbetreuung im Rahmen von "Ganztag an Schule".

3. Die Hansestadt Lübeck erstattet den Kita-Trägern die Einnahmeausfälle aus Elternbeiträgen, die durch die gesetzliche Deckelung der Elternbeiträge entstehen.

 

II. Umsetzung zum 01.01.2021:

Aus der deutlich gestiegenen finanziellen Beteiligung des Landes an den Aufwendungen der Kindertagesbetreuung ergibt sich für die Hansestadt Lübeck unter Berücksichtigung der vorgenannten Punkte ein finanzieller Spielraum von rd. 3,2Mio. Euro. Die Verwaltung wird beauftragt, aus diesen Mitteln folgende Maßnahmen zu fördern:  Es wird für die Dauer der Laufzeit der Kitareform jedes Jahr vor der Verabschiedung des Haushalts berichtet, wie hoch der zu erwartete zusätzliche Mittelzufluss des Landes bzw. Verfügungsrahmen sein wird, da die Zuwendungen des Landes für die Kindertagesbetreuung in den nächsten Jahren wachsen.

 

A. Nachgewiesene Mehraufwendungen der Kita-Träger zur Umsetzung der geforderten Betreuungsqualitäten (z.B. Verbesserung des Fachkraft-Kind Schlüssels, Herstellung der Mindestanforderungen für Leitungsanteile u. Verfügungszeiten, Vorhalten eines Qualitätsmanagements) werden den Trägern durch die Hansestadt Lübeck erstattet. Hierfür wird die Verwaltung beauftragt, den gegenwärtigen Status Quo der Betreuungsqualitäten der Kita-Träger zu ermitteln. Die Differenz der vorhandenen Betreuungsqualitäten zu den künftig geforderten Betreuungsqualitäten bilden die Grundlage für die Erstattungen.

B. Erstattung der Aufwendungen für die Ausbildungsvergütungen der praxisintegrierten Erzieher:innen Ausbildung (PIA) für bis zu 30 Auszubildende bei freien Kita-Trägern und dem städtischen Kita-Träger. Der hierfür erforderliche finanzielle Aufwand wird von der Verwaltung mit rund 1,8 Mio. Euro angegeben. Die Verwaltung bemüht sich außerdem darum, dass weitere Mittel von Bund, Land und Dritten zum Ausbau der vergüteten Erzieherausbildung eingeworben werden. Die Verwaltung legt außerdem Kriterien fest, nach denen die Ausbildungsplätze an die Träger vergeben werden und diese sind allen Beteiligten mitzuteilen.

 

C. Weitere 800 T€ sollen dafür aufgewendet werden, die Heranziehungsquote von Eltern mit Anspruch auf soziale Ermäßigung von 50% auf 30% zu reduzieren.

D. Im Budget des öffentlichen Jugendhilfeträgers für die Kindertagesbetreuung wird ein Verfügungsrahmen von 600 T€ geschaffen. Dieser ist zweckgebunden für die Auswirkungen der KiTa-Reform und den Gremien vorzulegen. Mit diesem Verfügungsrahmen wird sichergestellt, dass in den o.g. Handlungsfeldern evtl. erforderlich werdende Nachsteuerungen umgesetzt werden können. Wird diese Summe nicht in vollem Umfang ausgeschöpft, werden diese Mittel zur weiteren Qualitätsverbesserung der Kindertagesbetreuung eingesetzt.

 

III. Umsetzung in 2020:

 

Zudem wird der Bürgermeister beauftragt,

 

die Zuständigkeiten (SGB VIII und IX) für Kinder und junge Menschen (mit und ohne Beeinträchtigung) in Umsetzung der UN Behindertenrechtskonvention in einem Fachbereich so zusammenzuführen und zu bündeln, dass unnötige Schnittstellen entfallen, Entscheidungen aus einer Hand getroffen und Verwaltungswege verschlankt werden. Die Antragssteller befürworten eine Zusammenführung im FB 4.

 


 

 

 

 

Abstimmungsergebnis in geänderter Fassung

 

einstimmige Annahme

x

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

 

Nein-Stimmen

 

Enthaltungen

1

Kenntnisnahme

 

Vertagung

 

Ohne Votum

 

 

 

BM Fürter verlässt die Sitzung um 20:48 Uhr.