Auszug - BM Antje Jansen (GAL): Antrag zu VO/2020/08942 Dringlichkeitsantrag - AM Treumann (CDU) + AM Schopenhauer (SPD): Kinderbetreuung während der Gremiensitzungen  

34. Sitzung des Hauptausschusses
TOP: Ö 7.2.1
Gremium: Hauptausschuss Beschlussart: zurückgestellt
Datum: Di, 23.06.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:30 - 20:21 Anlass: Sitzung
Raum: Große Börse
Ort: Rathaus
VO/2020/08942-01 BM Antje Jansen (GAL): Antrag zu VO/2020/08942 Dringlichkeitsantrag - AM Treumann (CDU) + AM Schopenhauer (SPD): Kinderbetreuung während der Gremiensitzungen
   
 
Status:öffentlich  
  Bezüglich:
VO/2020/08942
Federführend:Geschäftsstelle der FREIE WÄHLER & GAL Fraktion Bearbeiter/-in: Mentz, Katja
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

- siehe Protokollierung unter TOP 6.8 –

 


Beschluss:

Der Bürgermeister möge berichten, unter welchen Bedingungen die Hansestadt Lübeck Kinderbetreuungskosten auch denjenigen Personen erstatten könnte, die nach heutigem Stand nicht in den Personenkreis gehören, die lt. Entschädigungsverordnung des Landes SH, gem. § 14 Betreuungskosten beantragen können.

Gemeint sind Personen, die sich ehrenamtlich kommunalpolitisch engagieren, an Ausschuss- und Fraktionssitzungen teilnehmen, jedoch keine Funktion wahrnehmen, für die sie wiederum unter die Entschädigungsverordnung fallen.

 

Fallbeispiel zur Verdeutlichung: Frau XY besucht regelmäßig als Gast den Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und Ordnung, in dem sie Stellvertreterin für Fraktion ABC ist. Sie nimmt regelmäßig an Fraktionssitzungen teil, um dort mehr über kommunalpolitische Themen zu erfahren und sich in die Diskussion einzubringen. Frau XY überlegt, sich zur nächsten Kommunalwahl als Kandidatin in einem Wahlkreis aufstellen zu lassen, um sich kommunalpolitisch zu engagieren. Ihre Kinder sind 5 und 11 Jahre alt.  Während sie an den Sitzungen als Gast teilnimmt, passt eine Tagesmutter auf die Kinder auf bis ihr Mann von seinem Schichtdienst nach Hause kommt. Das sind mitunter monatliche Kosten bis zu einer Höhe von 80 Euro, die Frau XY privat finanzieren muss. Die Fraktion ABC darf ihr die Betreuungskosten nicht erstatten, weil die Teilnahme von Frau XY an Sitzungen nicht zu den Aufgaben gehört, die über die Fraktionszuwendungen abgedeckt werden können.

 


 

 

 

 

Abstimmungsergebnis

 

einstimmige Annahme

 

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

 

Nein-Stimmen

 

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

 

Vertagung

x

Ohne Votum