Auszug - Hafenentwicklungsplan 2030 (HEP 2030)  

12. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Sicherheit und Ordnung
TOP: Ö 4.1
Gremium: Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und Ordnung Beschlussart: zurückgestellt
Datum: Di, 18.02.2020 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:00 - 19:06 Anlass: Sitzung
Raum: Großer Sitzungssaal (Haus Trave 7.OG)
Ort: Verwaltungszentrum Mühlentor
VO/2020/08588 Hafenentwicklungsplan 2030 (HEP 2030)
   
 
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Joanna Hagen
Federführend:5.691 - Lübeck Port Authority Bearbeiter/-in: Siemensen, Michael
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Herr Siemensen erläutert den Hafenentwicklungsplan und stellt die notwendigen infrastrukturellen Maßnahmen aufgrund der zunehmenden Bedeutung der Wasserstraßen, des hafennahen Zugverkehrs und der größer werdenden Schiffe dar. Herr Kaschel beantwortet die Fragen der AM Friedrichsen, Reclam, Zahn, Martens, Steffen, Müller sowie Herrn Schindler. Frau Mählenhoff informiert darüber, dass der Bauauschuss am 16.02.2020 die Vorlage vertagt habe.

 

Herr Mauritz, Herr Martens und Herr Zahn beantragen die Vertagung der umfangreichen Vorlage.

 


Beschluss:

 

Die Bürgerschaft nimmt den HEP 2030, die beigefügten Gutachten sowie das Ergebnis der Arbeitsgruppe Hafenentwicklung zur Kenntnis.

 

Der Bürgermeister wird beauftragt, den HEP mit nachfolgenden wesentlichen Eckpunkten umzusetzen:

 

  1. Die Marke „Port of Lübeck“ entwickeln;
  2. Die dargestellten Entwicklungen werden in das weitere Verfahren des Flächennutzungsplans übernommen;
  3. Die kontinuierliche Entwicklung der abgeleiteten Infrastrukturprojekte im Zusammenspiel mit den zugehörigen Betreibern und unter Umsetzung des Ansatzes zum NIP;
  4. Die Sicherstellung der Flächenentwicklung durch

a)   Aufzeigen von Möglichkeiten, wie bei stärkerem Güteraufkommen Flächenbedarfen begegnet werden kann;

b)   Aufzeigen von Möglichkeiten zur Erhöhung der Flächenproduktivitäten durch infrastrukturelle Maßnahmen;

c)   Sicherung der Flächenverfügbarkeit durch Nutzung von Vorkaufsrechten bei Flächen am seeschiffstiefen Wasser;

  1. Die Sicherstellung der seewärtigen Erreichbarkeit durch

a)   Einwirken auf eine Änderung der Kategorie der Seewasserstraße durch den Bund unter Würdigung der Stellung Lübecks als europäischer TEN-T-Kernhafen;

b)   Ermittlung der notwendigen Anpassungen des Travefahrwassers und Aufstellen erforderlicher Kosten-Nutzen-Analysen;

  1. Die Sicherstellung der Hinterlandanbindungen;
  2. Die Aufstellung eines expliziten „Klimaschutzplans“ für den Hafen unter Berücksichtigung bzw. Beteiligung der maritimen Akteure mit

a)   der Prüfung der Umsetzbarkeit von Landstromanlagen;

b)   der Fortführung des LNG-Konzepts (Wasser & Straße);

c)   der Erarbeitung eines CO2–Footprintsystems als Dokumentationstool zzgl. der generellen Intensivierung von Innovation im Zusammenhang mit neuen Technologien;

d)   Aufzeigen von Möglichkeiten alternativer Energieversorgungen;

  1. Eine digitalgestützte Neuorganisation der Zu- und Ablaufsteuerung der straßen- und schienengebundenen Hafenhinterlandverkehre auszuarbeiten und umzusetzen;
  2. Die Risiken und Chancen durch den Bau der FFBQ für die maritime Wirtschaft und die Logistikbranche der Hansestadt Lübeck auch vor dem Hintergrund der Wettbewerbsgleichheit weiterhin zu analysieren und Entwicklungspotenziale zu erarbeiten;
  3. Die kontinuierliche Fortschreibung des HEP mit Beratung/Konsultation der AG HEP. Die Bürgerschaft erkennt die Notwendigkeit der kontinuierlichen strategischen Hafenplanung als infrastrukturelle, stadtentwicklungs- und wirtschaftspolitische Aufgabe und bittet den Bürgermeister die organisatorischen Anpassungsbedarfe zu ermitteln und die ggf. notwendigen Ressourcen ab dem Haushalt 2021 vorzuhalten.

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Abstimmungsergebnis

 

einstimmige Annahme

 

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

 

Nein-Stimmen

 

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

 

Vertagung

x

Ohne Votum

 

 

Der Ausschuss beschließt einstimmig die Vertagung der Vorlage.