Auszug - Die Unabhängigen: Veröffentlichung entgeltlicher und ehrenamtlicher Tätigkeiten von Gemeindevertreter*innen auf der Homepage der Hansestadt Lübeck  

25. Sitzung des Hauptausschusses
TOP: Ö 6.1
Gremium: Hauptausschuss Beschlussart: zurückgestellt
Datum: Di, 10.12.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:30 - 19:24 Anlass: Sitzung
Raum: Große Börse
Ort: Rathaus
VO/2019/08353 Die Unabhängigen: Veröffentlichung entgeltlicher und ehrenamtlicher Tätigkeiten von Gemeindevertreter*innen auf der Homepage der Hansestadt Lübeck
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsstelle der Fraktion Die Unabhängigen Bearbeiter/-in: Burgdorf, Claudia
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Es sprechen hierzu Herr Stolzenberg und Herr Prieur.

 

Herr Prieur beantragt einen Berichtsauftrag mit dem Ziel der Prüfung durch den Bereich Recht, welche Bedeutung die Offenlegung für die Ausübung des Mandates habe.

 

Es sprechen im weiteren Verlauf der Vorsitzende, Herr Lüttke und Herr Stolzenberg.

 

Der Vorsitzende lässt sodann über den Antrag von Herrn Prieur abstimmen.

 

Der Hauptausschuss beschließt mehrheitlich (13 Ja-Stimmen und 1 Enthaltung)

die Beauftragung eines Berichtes.

 

 


Beschluss:

Die Bürgerschaft möge beschließen, dass die Veröffentlichung entgeltlicher und ehrenamtlicher Tätigkeiten der Gemeindevertreter/innen und Ausschussmitglieder gemäß § 32 GO künftig in einer tabellarischen Form erfolgt, die interessierten Bürger/innen auch über den Internetauftritt der Hansestadt zugänglich gemacht wird.

 

Die Geschäftsordnung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck ist entsprechend in § 5 (1) Satz 3 wie folgt anzupassen: "Die Veröffentlichung dieser Angaben erfolgt durch Auslegung der Unterlagen im Büro der Bürgerschaft sowie Bereitstellen einer tabellarischen Übersicht im Internetauftritt der Hansestadt Lübeck."

 


 

 

 

 

Abstimmungsergebnis

 

einstimmige Annahme

 

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

 

Nein-Stimmen

 

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

 

Vertagung

x

Ohne Votum

 

Der Hauptausschuss vertagt die Beratung über den Antrag

bis zum Vorliegen des Berichtes.