Vorlage - VO/2019/08353  

Betreff: Die Unabhängigen: Veröffentlichung entgeltlicher und ehrenamtlicher Tätigkeiten von Gemeindevertreter*innen auf der Homepage der Hansestadt Lübeck
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsstelle der Fraktion Die Unabhängigen Bearbeiter/-in: Burgdorf, Claudia
Beratungsfolge:
Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck zur Entscheidung
28.11.2019 
12. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck an Verwaltung / Ausschuss zurück verwiesen   
Hauptausschuss zur Entscheidung
10.12.2019 
25. Sitzung des Hauptausschusses zurückgestellt   
11.02.2020 
27. Sitzung des Hauptausschusses zurückgestellt   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag

Die Bürgerschaft möge beschließen, dass die Veröffentlichung entgeltlicher und ehrenamtlicher Tätigkeiten der Gemeindevertreter/innen und Ausschussmitglieder gemäß § 32 GO künftig in einer tabellarischen Form erfolgt, die interessierten Bürger/innen auch über den Internetauftritt der Hansestadt zugänglich gemacht wird.

 

Die Geschäftsordnung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck ist entsprechend in § 5 (1) Satz 3 wie folgt anzupassen: "Die Veröffentlichung dieser Angaben erfolgt durch Auslegung der Unterlagen im Büro der Bürgerschaft sowie Bereitstellen einer tabellarischen Übersicht im Internetauftritt der Hansestadt Lübeck."

 


Begründung

§ 32 (4) der Gemeindeordnung Schleswig-Holstein sieht vor, dass Berufe sowie andere entgeltliche und ehrenamtliche Tätigkeiten der Gemeindevertreter/innen, Ortsbeirät/innen und Ausschussmitglieder zu veröffentlichen sind und die Geschäftsordnung der Kommunen Näheres zur Form der Veröffentlichung regelt.

§ 5 (1) der Geschäftsordnung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck regelt hierzu, dass diese Informationen im Büro der Bürgerschaft zur Einsichtnahme auszulegen und die Öffentlichkeit hierauf in der örtlichen Presse hinzuweisen ist.

In Zeiten, da sich die Hansestadt Lübeck mit einer Digitalstrategie auf dem Weg zur SmartCity macht, mutet es wie ein Anachronismus an, dass derartige Informationen ausschließlich im Rathaus eingesehen werden können. Andere Kommunen sind diesbezüglich bereits einen Schritt weiter.

Die Umsetzung eines solchen Beschlusses kann mit vergleichsweise überschaubarem Aufwand nicht unerheblich zur Transparenz im politischen Handeln beitragen.

 


Anlagen