Auszug - Schimmelpilzbildung im Stadthaus St. Lorenz  

21. Sitzung des Bauausschusses
TOP: Ö 4.2.7
Gremium: Bauausschuss Beschlussart: zur Kenntnis genommen / ohne Votum
Datum: Mo, 16.09.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:07 - 19:20 Anlass: Sitzung
Raum: Foyer der Bauverwaltung
Ort: Mühlendamm 12, Lübeck
 
Wortprotokoll

Herr Bunk erläutert die Situation. Bei dem Stadthaus St. Lorenz würde es sich um ein städtisches Gebäude mit Baujahr 1957 handeln, welches 2004/2005 saniert wurde. Es gebe einen Überlassungsvertrag an die Gemeindediakonie, durch den diese alle eigentumsähnlichen Rechte und Pflichten an dem Gebäude übertragen bekommen hätte. Dieser Vertrag laufe noch bis 2030. Im November und Dezember 2018 hätte es in dem Gebäude einen Wasserschaden gegeben, woraufhin die Diakonie die Reparatur veranlasst und den Bereich GMHL informiert hätte. Im Mai 2019 sei der Verdacht aufgekommen, dass nasse Stellen verblieben sind, weswegen der Bereich Umwelt-, Natur- und Verbraucherschutz sowie die GMHL vor Ort gewesen wären, um eine Überprüfung vorzunehmen. Insbesondere im Keller, aber auch in zwei Räumen des Gebäudes im Erdgeschoss sei es zu Schimmelbefall gekommen. Am 19.07.2019 hätte erneut ein Ortstermin stattgefunden, bei welchem vereinbart wurde, in den befallenen Räumen die Tapeten abzunehmen, die Räume zu desinfizieren und anschließend eine erneute Überprüfung vorzunehmen. Die Desinfektion und die erneute Überprüfung hätten auch bereits stattgefunden, die Ergebnisse seien aber noch nicht da. Im Oktober oder November soll eine Aufnahme und Bewertung aller eventuellen Schäden im Gebäude erfolgen. Der Bauausschuss wird über die weiteren Verfahrensschritte und Ergebnisse auf dem Laufendem gehalten.

 

Herr Pluschkell fragt, ob ein Abriss und Neubau geplant seien.

Herr Bunk verneint dies.

 

Herr Ramcke fragt, ob es üblich sei, dass der Bereich GMHL bei solchen rechtlichen Konstrukten helfen würde, oder ob für die Dienste eine Rechnung gestellt werden würde.

Herr Bunk antwortet, dass es sich bei dem Überlassungsvertrag mit der Diakonie um einen alten Vertrag handeln würde. Normalerweise würde die Stadt auch keine derart gestalteten Verträge mehr abschließen. Für die erbrachten Leistungen würde der Bereich GMHL in diesem Fall keine Rechnung stellen

 

Herr Ramcke fragt, bei wem die organisatorische Verantwortung läge.

Herr Bunk antwortet, dass die Verantwortung die Diakonie trage

 

 

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis.