Auszug - Finanzierung des Projektes "Lübecker Stadtmütter" des Vereins Frauen helfen Frauen e. V. für 2020  

22. Sitzung des Hauptausschusses
TOP: Ö 8.3
Gremium: Hauptausschuss Beschlussart: unverändert beschlossen
Datum: Di, 24.09.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:30 - 19:02 Anlass: Sitzung
Raum: Große Börse
Ort: Rathaus
VO/2019/08009 Finanzierung des Projektes "Lübecker Stadtmütter" des Vereins Frauen helfen Frauen e. V. für 2020
   
 
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senator Sven Schindler
Federführend:2.000 - Fachbereichsleitung Bearbeiter/-in: Seeberger, Anke
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Auf Nachfrage von Herrn Rathcke führt Herr Bürgermeister Lindenau erläuternd aus, dass es sich bei der Summe in Höhe von ca. 130.000 Euro um einen einmaligen Zuschuss handle. Einmalige Zuschüsse unterliegen nicht dem Konsolidierungsfond. Zudem handle es sich bei dem Projekt „Lübecker Stadtmütter“ um ein Projekt der Migration- und Flüchtlingsarbeit. Projekte der Migrations- und Flüchtlingsarbeit seien derzeit grundsätzlich beim Konsolidierungsfond ausgeschlossen, sodass dieser Beschluss den Konsolidierungsfond nicht belasten werde. Bei Zustimmung werde eine nachträgliche haushaltmäßige Ordnung erfolgen.

 

Es sprechen im weiteren Verlauf Herr Dr. Flasbarth, Herr Stolzenberg, Herr Bürgermeister Lindenau und Herr Steffen.

 


 

Beschluss:

1. Der Bürgermeister wird beauftragt, dem Verein "Lübecker Stadtmütter e.V." im Haushaltsjahr 2020 einmalig 128.100 Euro für das dort laufende Integrationsprojekt zur Verfügung zu stellen.

2. Die Finanzierung dieser freiwilligen und zusätzlichen Maßnahme in Höhe von 128.100 € wird im Rahmen des Haushaltsbegleitbeschlusses zum Haushalt 2020 bei dem Produktsachkonto 331001000 5318001000 Förderung von Trägern der Wohlfahrtspflege, Zuschüsse für laufende Zwecke soziale oder ähnliche Einrichtungen durch die Bürgerschaft beschlossen.

3. Über eine weitere Finanzierung über 2020 hinaus wird im Rahmen der neu abzuschließenden Budgetverträge ab 2021 neu zu verhandeln sein.

 


 


Der Hauptausschuss empfiehlt der Bürgerschaft
einstimmig, gemäß Beschlussvorschlag
zu entscheiden.