Auszug - Umgang mit den Erstattungsforderungen aus Verpflichtungserklärungen  

22. Sitzung des Hauptausschusses
TOP: Ö 5.25
Gremium: Hauptausschuss Beschlussart: unverändert beschlossen
Datum: Di, 24.09.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:30 - 19:02 Anlass: Sitzung
Raum: Große Börse
Ort: Rathaus
VO/2019/08002 Umgang mit den Erstattungsforderungen aus Verpflichtungserklärungen
   
 
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senator Sven Schindler
Federführend:2.021 - Fachbereichs-Dienste Bearbeiter/-in: Mühleis, Michael
 
Wortprotokoll
Beschluss

Der Hauptausschuss empfiehlt der Bürgerschaft
einstimmig, gemäß Beschlussvorschlag
zu entscheiden.

 

Nach erfolgter Abstimmung wird durch Herrn Steffen angemerkt, dass es noch offenen Fragen zu dieser Vorlage aus der letzten Sitzung des Hauptausschusses gebe. Herr Senator Schindler beantwortet die offenen Fragen wie folgt:

 

Es gab insgesamt 31 Verpflichtungserklärungen.

Es handelt sich um 22 Verpflichtungsgeber.

Auf 3 Verpflichtungsgeber trifft das Merkmal zu, dass diese nicht ausreichend finanziell leistungsfähig gewesen seien.

 

Weiterhin weist Herr Senator Schindler darauf hin, dass am 20.09.2019 noch drei weitere Fragen nachgereicht worden seien. Eine Beantwortung der nachgereichten Fragen bis zur heutigen Sitzung sei nicht möglich gewesen. Herr Senator Schindler sagt zu, die ausstehenden Antworten in der nächsten Sitzung der Bürgerschaft mündlich vorzutragen.

 


 

Beschluss:

Die Hansestadt Lübeck schließt sich der Weisung 201903003 der Bundesagentur für Arbeit vom 01.03.2019 - Umgang mit den Erstattungsforderungen aus Verpflichtungserklärungen nach §§ 68, 68a Aufenthaltsgesetz im Rahmen der Landesaufnahmeprogramme - auf der Grundlage des Schreibens des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom 29. 1. 2019 an.