Auszug - Haushaltsplan 2020  

11. Sitzung der Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck (HAUSHALTSSITZUNG)
TOP: Ö 9.21
Gremium: Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Do, 26.09.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 12:00 - 22:17 Anlass: Sitzung
Raum: Bürgerschaftssaal
Ort: Rathaus, 23552 Lübeck
VO/2019/08082 Haushaltsplan 2020
   
 
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Bürgermeister Jan LindenauAktenzeichen:20.21.2020.0.00
Federführend:1.201 - Haushalt und Steuerung Bearbeiter/-in: Uhlig, Manfred
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Hierzu erfolgt keine Wortmeldung.

 


Beschluss:

1. Der Produkthaushaltsplan bestehend je Produkt aus der Produkthaus-
haltsseite, dem Ergebnisplan und dem Finanzplan   Anlage 1

 dem Vorbericht       Anlage 2              dem Stellenplan sowie                            Anlage 3
 dem Beteiligungsbericht  Anlage 4

 wird beschlossen.

2. Die den Haushaltsanmeldungen zugrunde liegenden Maßnahmen aus den

 städtischen Budgetübersichten ohne Interne Leistungsabrechnung                          Anlage 5 werden zur Kenntnis genommen.
Der Bürgermeister wird beauftragt, die erforderlichen Schritte einzuleiten,
um die u.a. in dem Haushalt 2020 vorgesehenen Aufwendungskürzungen
und damit verbundenen Minderauszahlungen bzw. die Ertragssteigerungen
und die damit verbundenen Mehreinzahlungen zu realisieren.

3.      Ergänzend wird die Fortsetzung der Maßnahmen zur Haushaltskonso-
lidierung gemäß Haushaltsbegleitbeschluss 2019 in Erfüllung der
städtischen Obliegenheit aus dem mit dem Land Schleswig-Holstein zu
schließenden Konsolidierungsvertrag                  Anlage 6   

 wie auch die Durchführungsbestimmungen zur Bewirtschaftung
des Haushalts      Anlage 7
beschlossen.

4. Der Bürgermeister wird ermächtigt, bis zu einem Betrag von 180 Mio. EUR Kassenkredite mit einer Laufzeit über das Haushaltsjahr hinaus aufzunehmen. Die maximale Laufzeit dieser Kassenkredite ist auf das Ende der mittelfristigen Finanzplanung zu begrenzen             

5. Aufgrund der §§ 95 ff der Gemeindeordnung (GO) wird nach Beschluss der Bürgerschaft vom …………. und mit Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde folgende Haushaltssatzung erlassen:

 

§ 1

 

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2020 wird

1. im Ergebnisplan mit  

 einem Gesamtbetrag der Erträge auf     856.117.200 EUR

 einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf    874.439.900 EUR

 einen Jahresüberschuss von  

 einen Jahresfehlbetrag von          18.322.700 EUR

   

2. im Finanzplan mit  

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender
Verwaltungstätigkeit auf      827.690.100 EUR

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender
Verwaltungstätigkeit auf      817.986.100 EUR

einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit
und der Finanzierungstätigkeit auf       113.894.400 EUR

einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit
und der Finanzierungstätigkeit auf                          194.507.900     EUR 
 

festgesetzt.   

 

§ 2

Es werden festgesetzt:  

1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitions-
förderungsmaßnahmen        66.385.500 EUR

2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf   60.401.500 EUR

3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf    360.000.000 EUR

4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf       3.708,883
 

 

 

§ 3

 

Die Hebesätze für die Realsteuern sind wie folgt festgesetzt:

 1. Grundsteuer

  a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A)              400 %

  b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)                                                       500 %

 2. Gewerbesteuer                                                                                             450 %

 

§ 4
 

Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen sowie Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen, für deren Leistung oder Eingehung der Bürger-meister seine Zustimmung nach § 95 d Abs. 1 oder § 95 f Abs. 1 Gemeindeordnung erteilen kann, beträgt 250.000 EUR. Die Genehmigung der Bürgerschaft gilt in diesen Fällen als erteilt. Der Bürgermeister ist verpflichtet, der Bürgerschaft mindestens halbjährlich über die geleisteten über- und außerplanmäßigen Ausgaben und die über- und außerplanmäßig eingegangenen Verpflichtungen zu berichten.

Mit Ausnahme der Eilentscheidungen des Bürgermeisters nach § 65 Abs. 4 GO ist bei einer beabsichtigten Verwendung von Budgetmitteln als Deckung für Maßnahmen im Zuständigkeitsbereich eines anderen Fachausschusses auch eine vorbereitende Beratung im abgebenden Fachausschuss und im Falle widersprechender Empfehlungen der beteiligten Fachausschüsse das koordinierende Votum des Hauptausschusses einzuholen.

   
§ 5

 

 

Der Gesamtbetrag für max. abzuschließende Zinsderivate wird für das Jahr 2020 auf 50 Mio. EUR festgesetzt.

 

_______________________

 

Die kommunalaufsichtliche Genehmigung wurde am ........... erteilt.          

 

(Ende des Satzungstextes)

 

 

Stellenplan

Der Stellenplan 2019 (3.566,937 Planstellen) wird zu dem Haushaltsjahr 2020 um
die sich aus der            Anlage 3 

ergebenden Stellenplanänderungen (Veränderungsliste) ergänzt und in der sich daraus
ergebenden Fassung als Stellenplan für das Haushaltsjahr 2020 festgesetzt: 3.708,883 Planstellen.

 

 


Abstimmungsergebnis in ausgetauschter, geänderter und ergänzter Fassung mit der Maßgabe, dass die Änderungen und Ergänzungen laut der gefassten Beschlüsse zu den jeweiligen Tagesordnungspunkten einzuarbeiten sind und die haushaltsmäßige Ordnung hergestellt wird:

 

 

 

Abstimmungsergebnis

 

Einstimmig

 

Ja-Stimmen

30

Nein-Stimmen

16

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

 

Ohne Votum

 

 

(Die Vorlage wurde den Bürgerschaftsmitgliedern im Ratsinformationssystem zur Verfügung gestellt.)