Auszug - Bebauungsplan 22.04.00 - Buntekuh / Pinassenweg - Satzungsbeschluss  

21. Sitzung des Bauausschusses
TOP: Ö 2.2
Gremium: Bauausschuss Beschlussart: unverändert beschlossen
Datum: Mo, 16.09.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:07 - 19:20 Anlass: Sitzung
Raum: Foyer der Bauverwaltung
Ort: Mühlendamm 12, Lübeck
VO/2019/08075 Bebauungsplan 22.04.00 - Buntekuh / Pinassenweg -
Satzungsbeschluss
   
 
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Senatorin Joanna Hagen
Federführend:5.610 - Stadtplanung und Bauordnung Bearbeiter/-in: Zimmer, Julia
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Herr Pluschkell fragt, warum es bei dem Vorhaben keine Beteiligung von Kindern und Jugendlichen gegeben hat, obwohl in dem Gebiet ein Jugendtreff vorhanden ist.

Frau Belchhaus erläutert, dass in Bebauungsplanverfahren regelmäßig der Stadtjugendsprecher  beteiligt werde. Des Weiteren bieten die beiden gesetzlich vorgeschriebenen Öffentlichkeitsbeteiligungen auch Kindern und Jugendlichen die Möglichkeit, sich zu beteiligen. Das Gebäude des Jugendtreffs befindet sich in Privateigentum, welches die Hansestadt Lübeck lediglich mieten würde. Wenn der Eigentümer mit dem Grundstück andere Pläne hätte, wären der Stadt, abgesehen von der Option des Kaufes, die Hände gebunden. Da ein Erwerb des Grundstücks nicht angestrebt sei, enthalte der Plan keine Festsetzungen in der Richtung.

 

Herr Lötsch fragt an, warum dennoch keine Beteiligung von Kindern und Jugendlichen in der Vorlage vorgesehen ist.

Frau Belchhaus erwidert, dass unter dem Punkt 3.1.3.4 der Vorlage die Vorgehensweise dazu dargelegt sei.

Frau Hagen wirft zusätzlich ein, dass im Rahmen der Stadtteilkonferenzen des Senats und der Stadtteilveranstaltungen von Lübeck:überMorgen weitere Beteiligungen stattfinden würden und man bemüht sei, alternative Standorte zu finden. Fachlich sei hierbei aber der Fachbereich 4 zuständig.

 

Herr Pluschkell kritisiert, dass der Fachbereich 4 dann auch die Mittel für den Kauf bereitstellen müsse, dies aber nicht tue und auch nicht den Erhalt des Jugendtreffs fordere. Weiterhin reiche es nicht aus, zur Beteiligung lediglich den Stadtjugendsprecher anzuschreiben, es müsse auch Frau Möller vom Bereich Jugendarbeit miteinbezogen werden. In Zukunft hätte er gerne eine straffere Regelung für die Beteiligungsverfahren.

Frau Hagen stellt richtig, dass der Fachbereich 4 am Bauleitplanverfahren beteiligt wurde, und die Einbindung von Frau Möller als Mitarbeiterin des Fachbereichs 4 dem Fachbereich 4 obliege.

 

Herr Pluschkell schlägt vor, Frau Möller einzuladen und mit ihr darüber zu diskutieren, wie weit ein Beteiligungsverfahren für Kinder und Jugendliche gehen sollte.

 

Herr Howe kritisiert, dass in der Planung zu wenig Bepflanzung vorgesehen ist.

 

Herr Müller-Horn kritisiert, dass die Stadt die Möglichkeiten, welche das Baurecht bieten würde, nicht genug nutzen würde.

 

 


Beschluss:

1. Die während der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) und der Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB zum Entwurf des Bebauungsplanes 22.04.00 – Buntekuh / Pinassenweg abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und der sonstigen Träger öffentlichen Belange hat die Bürgerschaft der Hansestadt Lübeck geprüft und in die Abwägung eingestellt. Gleiches gilt für die Stellungnahmen aus vorangehenden Beteiligungsverfahren nach den §§ 3 und 4 BauGB, soweit sie für die Abwägungsentscheidung zum Bebauungsplan noch von Belang sind.

 

Der Bericht zur Prüfung und Abwägung der im Rahmen der durchgeführten Beteiligungsverfahren eingegangenen Stellungnahmen wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 1) gebilligt.

Der Bereich Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

2. Auf Grund des § 10 Abs. 1 BauGB sowie nach § 84 der Landesbauordnung wird der Bebauungsplan 22.04.00 – Buntekuh / Pinassenweg – in der vorliegenden Fassung (Anlage 2) als Satzung beschlossen.

Die zugehörige Begründung wird in der vorliegenden Fassung (Anlage 5) gebilligt.

 

3. Der Bereich Stadtplanung und Bauordnung wird beauftragt, den Beschluss des Bebauungsplanes durch die Bürgerschaft gemäß § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

 

 


Der Vorsitzende lässt über die Vorlage abstimmen.

 

 

 

Abstimmungsergebnis

 

einstimmige Annahme

X

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

13

Nein-Stimmen

 

Enthaltungen

2

Kenntnisnahme

 

Vertagung

 

Ohne Votum

 

Der Bauausschuss empfiehlt einstimmig gemäß Beschlussvorschlag zu beschließen.