Auszug - Ulrich Pluschkell (SPD): Bebauungsplan 02.08.00 Weinbergstraße / Gustav-Falke-Straße Aufstellungsbeschluss  

20. Sitzung des Bauausschusses
TOP: Ö 2.1.1
Gremium: Bauausschuss Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Mo, 02.09.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 16:02 - 18:48 Anlass: Sitzung
Raum: Foyer der Bauverwaltung
Ort: Mühlendamm 12, Lübeck
VO/2019/08116 Ulrich Pluschkell (SPD): Bebauungsplan 02.08.00
Weinbergstraße / Gustav-Falke-Straße
Aufstellungsbeschluss
   
 
Status:öffentlich  
Federführend:Geschäftsstelle der SPD Fraktion Bearbeiter/-in: Otte, Christine
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Dieser TOP und der TOP 2.1 werden gemäß TOP 1.2 gemeinsam beraten.

 

Antrag:

  1. Für den im Stadtteil St. Jürgen nördlich der Gustav-Falke-Straße gelegenen Teil der Siedlung Gärtnergasse (Abgrenzung siehe Anlage 1) wird der Bebauungsplan 02.08.00 Weinbergstraße / Gustav-Falke-Straße im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB dahingehend geändert, dass die Baunutzungsverordnung von 1990, zuletzt geändert 2017, anzuwenden ist. Dabei sollen maximale First- und Traufhöhen festgesetzt werden und eine maximal zulässige Anzahl von Wohneinheiten im Gebäude. Im Verfahren soll weiterhin eine Rücknahme der hinteren Baugrenze geprüft werden. Ziel der Änderung ist es, den Gebietscharakter der Siedlung zu erhalten. Mit der Änderung des Bebauungsplanes sollen die planungsrechtlichen Rahmenbedingungen für eine geordnete städtebauliche Entwicklung unter Erhalt der vorhandenen städtebaulichen Strukturen festgelegt werden.
  2. Zur Sicherung der Planung soll eine Veränderungssperre erlassen werden.
  3. Der Aufstellungsbeschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
  4. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB soll in Form einer Erörterungsveranstaltung und eines zweiwöchigen Aushangs durchgeführt werden.

 

Herr Pluschkell erläutert, dass der Antrag gestellt worden sei, da das Gebiet zwischen der Gustav-Falke-Str. und der Weinbergstr. aus seiner Sicht einen unmittelbaren Zusammenhang zu dem Aufstellungsbeschluss zu dem Bebauungsplan Gustav-Falke-Straße/Weberkoppel hätte.

 

Herr Ramcke möchte wissen, was mit der Prüfung der Rücknahme der hinteren Baugrenze in dem Antrag gemeint sei.

 

Herr Pluschkell erläutert, dass es vor allem darum geht, bei neuen  Vorhaben in dem Gebiet nicht so weit in die Tiefe der Grundstücke bauen zu können, sodass dadurch eine Angleichung der Gebäude stattfindet.

 

Frau Belchhaus erklärt, dass der Bereich Stadtplanung und Bauordnung die Zielrichtung des Antrags grundsätzlich unterstützt. Der in dem Gebiet bestehende B-Plan würde sehr tiefe Baufenster festsetzen, was zu einer ungeordneten Gebietsentwicklung führen könne. Aus Sicht der Verwaltung liegt ein Regelungsbedarf vor.

Frau Belchhaus bittet um folgende Änderung des Antrages:

Die Änderung des B-Planes werde nicht auf das vereinfachte Verfahren festgelegt, sondern das Verfahren werde der Verwaltung freigestellt. Zusätzlich solle Punkt 2 des Antrages gestrichen werden, sodass die Veränderungssperre erst dann von der Verwaltung erlassen werden könne, wenn der Bedarf danach bestehe.

 

Herr Pluschkell stimmt den Änderungsvorschlägen der Verwaltung zu und übernimmt sie in seinen Antrag.

 

Herr Lötsch fragt, ob der Antrag auf einen eigenständigen Bebauungsplan abzielt oder eine Ergänzung zum Bebauungsplan, der unter TOP 2.1 verhandelt wird, sein soll.

 

Herr Pluschkell antwortet, dass es sich weiterhin um einen eigenständigen Bebauungsplan handeln soll.

 

Herr Untermann fragt, ob man die Möglichkeiten der Bebauung nicht offener lassen könne?

 

Herr Pluschkell antwortet, dass es darum ginge, unregelmäßige Bebauung zu unterbinden und den Stadtteil geordneter zu gestalten. Falls im Beteiligungsverfahren bei den Anwohnern allerdings die Meinung eher dazu geht, die Möglichkeiten der Bebauung offen zu lassen, würde er dies akzeptieren.

 


 


Der Vorsitzende lässt über den geänderten Antrag abstimmen.

 

 

 

Abstimmungsergebnis

 

einstimmige Annahme

X

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

13

Nein-Stimmen

 

Enthaltungen

2

Kenntnisnahme

 

Vertagung

 

Ohne Votum

 

Der Bauausschuss stimmt dem Antrag einstimmig in der geänderten Form zu.