Auszug - Antwort auf Anfrage AM Lars Lehrke vom 25.06.2019 (per Mail) betr. Bericht des RPA über die Fraktionsabrechnungen 2012-2017  

5. Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses (Wahlperiode 2018-2023)
TOP: Ö 7.3.1
Gremium: Rechnungsprüfungsausschuss Beschlussart: zur Kenntnis genommen / ohne Votum
Datum: Do, 12.09.2019 Status: öffentlich/nichtöffentlich
Zeit: 18:00 - 20:02 Anlass: Sitzung
Raum: Thomas-Mann-Schule
Ort: Thomas-Mann-Straße 14, 23564 Lübeck
VO/2019/07932 Antwort auf Anfrage AM Lars Lehrke vom 25.06.2019 (per Mail) betr. Bericht des RPA über die Fraktionsabrechnungen 2012-2017
   
 
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Bürgermeister Jan Lindenau
Federführend:1.100 - Büro der Bürgerschaft Bearbeiter/-in: Thedens, Inga
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Frau Dr. Schur stellt den Werdegang und die wesentlichen Feststellungen des Prüfberichtes noch einmal vor. Der Bereich Recht hat das RPA intern bei rechtlichen Fragestellungen unterstützt. Nach Auffassung des RPA ist die geltende Richtlinie nicht optimal, da weitgefasste Formulierungen existieren. Konkretere Formulierungen wären erheblich zweckmäßiger. Es gab in dieser Sache Kontakte in Schleswig-Holstein u.a. mit Kiel, auch mit Mecklenburg-Vorpommern.

 

Die Frage-Liste von Herrn Lehrke, hier TOP 7.3.1, wurde am 26.08.2019 im Senat besprochen. Die Frage 3 war dabei noch offen. Das RPA hat die folgenden Beträge ermittelt:

 

Nr.  Vom RPA empfohlene Rückforderungen Vom RPA ermittelter Betrag

 

3 a Nicht verbrauchte Zuwendungen   247.028,86 EUR

3 b Ausschließlich nicht belegte Aufwendungen    23.238,63 EUR

3 c Nicht bestimmungsgemäße Verwendung    36.118,10 EUR

5 Abweichung zwischen BdB und RPA      5.766,80 EUR

 

Frau Dr. Schur führt weiter aus, dass Ende August in der Bürgerschaftssitzung (siehe VO/2019/07840-01-01) die Angelegenheit der Fraktionsmittel in die Öffentlichkeit gebracht wurde. Auch in der Darstellung der Einzelbeträge besteht nach Auffassung des RPA Veränderungsbedarf. Dieser wurde dem Bürgermeister und dem BdB auch bereits mitgeteilt. Die veröffentlichten Zahlen für 5 Jahre stimmen um insgesamt rund 104.000 EUR nicht. Das BdB hat mitgeteilt, hier noch einmal zu recherchieren und die im Internet veröffentlichte Übersicht ggf. anzupassen. Auf Nachfrage von Herrn Fürter berichtet Frau Dr. Schur von der Anfrage aus der Bürgerschaft in deren Juni-Sitzung. Die Veröffentlichung der Zuwendungsdaten selbst basiert auf einem Beschluss der Bürgerschaft aus dem Jahr 2013. Über die Veröffentlichung wurde die Bürgerschaftssitzung in der August-Sitzung informiert.

 

Herr Fürter merkt an, dass die Summe der Gelder, die die Fraktionen nicht ausgegeben haben, etwa viermal so hoch ist wie die Summe der vom RPA beanstandeten Mittel.

 

Herr Rathcke weist darauf hin, dass innerhalb der sechs Jahre von 2012-2017 auch eine Kommunalwahl gelegen hat. Da es sich um Steuergelder handelt, sind aus seiner Sicht strenge Regeln und auch Selbstkritik geboten. Ein „Runder Tisch“ wird als hilfreich angesehen. Gerade vor der zunehmenden Sensibilität der Öffentlichkeit bedarf es schnellstmöglich einer Lösung. Eine längere Diskussion in der Öffentlichkeit wäre negativ für die Akzeptanz und das politische Erscheinungsbild.

 

Herr Rottloff beantragt die Zurückweisung des Berichts. Er teilt mit, dass in der kommenden Klausurtagung seiner Fraktion Überlegungen anstehen, auch juristisch gegen den Bericht vorzugehen und berichtet von Einzelpersonen, die sich rechtlich beraten lassen wollen.

 

Herr Lehrke führt aus, sein Hauptanliegen besteht darin, die wesentlichen Punkte zu verändern und mehr Sicherheit für alle Beteiligten herbeizuführen. Er plädiert für eine neue Zuwendungsrichtlinie und begrüßt die Initiative für einen „Runden Tisch“.

 

Frau Dr. Schur teilt mit, dass die Einladung für November vorgesehen ist. Adressierte Teilnehmende sollen die Vorsitzenden und Geschäftsführer der Fraktionen, das BdB, der Bereich Recht und das RPA sein.

 

Herr Lehrke spricht dem RPA seinen Dank für die Nachbearbeitung aus und bittet um Auskunft zum Stellenbesetzungsverfahren des BdB im Hinblick auf die Übernahme der Prüfungstätigkeit der Fraktionsabrechnungen. Frau Dr. Schur informiert darüber, dass das RPA mit der Prüfung des Jahres 2018 begonnen hat. Die Stelle im BdB ist gerade ausgeschrieben. Sobald die Stelle besetzt ist und eine Einarbeitung stattgefunden hat, besteht gemäß Auskunft des Bereichs Recht keine Prüfpflicht für das RPA mehr. Anschließend erfolgt eine Übergabe an das BdB.

 

Herr Fürter unterstützt die Ausführungen des Vorsitzenden, begrüßt ebenfalls die Initiative des RPA und hält den „Runden Tisch“ für wichtig. Eine Nachfrage von Herrn Langbehn zu Fraktionsausgaben mit einem die Zuwendungen überschreitenden Betrag beantwortet Herr Sieburg dahingehend, dass in diesem Fall die Mittelherkunft vom RPA nicht recherchiert wird.

 

 

Der Ausschussvorsitzende lässt sodann über den Antrag auf Zurückweisung des Berichts abstimmen.

 

Der Antrag wird mehrheitlich abgelehnt.

 

Herr Rathcke äußert als persönliche Ergänzung Unverständnis über die Haltung der CDU-Fraktion. Es wurden Missstände aufgedeckt, diese sollten beseitigt werden.

 

Herr Rottloff führt zur Begründung aus, dass Arbeitnehmerrechte verletzt und die Anonymität nicht gewährleistet worden seien.

 

Frau Dr. Schur erläutert, dass der Bereich Recht vor Einstellung des Berichts in den nichtöffentlichen Teil des Ratsinformationssystem und anschließender Veröffentlichung im öffentlichen Teil eingebunden war und dem RPA bestätigte, dass im Prüfungsbericht Anonymität und Datenschutz berücksichtigt worden sind.

 

Der Bericht wird zur Kenntnis genommen.

 


Beschluss:

Herr Lehrke hat mit Mail vom 25.06.2019 nachstehende Anfrage für die Sitzung der Rechnungsprüfungsausschusses am 12.09.2019 gestellt.

„Seitens des Rechnungsprüfungsamtes ist die Verwendung der Fraktionszuwendungen für die Jahre 2012 - 2017 geprüft worden. Der entsprechende Bericht wurde dem Rechnungsprüfungsausschuss erstmals am 13.9.2018 vorgelegt und in der Sitzung am 8.11.2018 öffentlich behandelt. Nach kurzer Befassung hiermit wurde der Bericht zurückgewiesen und um Nachbesserung gebeten. Die ergänzte Fassung wurde dem Rechnungsprüfungsausschuss erstmals am 6.6.2019 vorgelegt und soll nun am 12.9.2019 im öffentlichen Teil der Sitzung behandelt werden.

Der Bericht enthält Empfehlungen zur Rückforderung von Fraktionszuwendungen in der Größenordnung von € 283.395,07, vorbehaltlich der beiden noch nicht geprüften Abrechnungen des Jahres 2017.

Die Verwaltung möge nachstehende Fragen beantworten:

1.)  Wurden die beiden offenen Prüfungen zwischenzeitlich abgeschlossen?
2.)  Wenn ja, in welcher Größenordnung sind hierzu Rückforderungen empfohlen worden?
3.)  Wie verteilen sich die gesamten empfohlenen Rückforderungsbeträge für die Jahre 2012 –

 2017 auf solche Beträge, die

a)  wegen nicht verbrauchter Zuwendungen
b)  wegen ausschließlich nicht belegter Aufwendungen

c)  aus nicht bestimmungsgemäßer Verwendung (beispielhafte Benennung von festge-

 stellten Sachverhalten) zurückzufordern waren?

4.)  Folgte das Büro der Bürgerschaft dem vollumfänglich?
5.)  Wenn nicht, aus welchen Gründen und in welcher Größenordnung?
6.)  Wie ist der aktuelle Stand der Rückforderungen? In welcher Höhe sind bislang Rückzahlungen

 erfolgt und welche Gründe gibt es für etwaig noch offene Rückforderungen?

7.)  Das Rechnungsprüfungsamt empfiehlt darüber hinaus eine Überarbeitung der Zuwendung-

 richtlinie, um mehr Rechtssicherheit für die Fraktionen und das Büro der Bürgerschaft herzu

stellen. Wurde dieser zentrale Hinweis aufgenommen und mit der Überarbeitung begonnen?

8.)  Wenn nicht, wann ist dies vorgesehen und welche Stelle ist hier federführend?


 

 

 


 

 

 

 

Abstimmungsergebnis

 

einstimmige Annahme

 

einstimmige Ablehnung

 

Ja-Stimmen

 

Nein-Stimmen

 

Enthaltungen

 

Kenntnisnahme

 

Vertagung

 

Ohne Votum