Vorlage - VO/2019/07932  

Betreff: Antwort auf Anfrage AM Lars Lehrke vom 25.06.2019 (per Mail) betr. Bericht des RPA über die Fraktionsabrechnungen 2012-2017
Status:öffentlich  
Dezernent/in:Bürgermeister Jan Lindenau
Federführend:1.100 - Büro der Bürgerschaft Bearbeiter/-in: Thedens, Inga
Beratungsfolge:
Senat zur Senatsberatung
Rechnungsprüfungsausschuss zur Kenntnisnahme
12.09.2019 
5. Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses (Wahlperiode 2018-2023) zur Kenntnis genommen / ohne Votum   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n

Beschlussvorschlag

Herr Lehrke hat mit Mail vom 25.06.2019 nachstehende Anfrage für die Sitzung der Rechnungsprüfungsausschusses am 12.09.2019 gestellt.

„Seitens des Rechnungsprüfungsamtes ist die Verwendung der Fraktionszuwendungen für die Jahre 2012 - 2017 geprüft worden. Der entsprechende Bericht wurde dem Rechnungsprüfungsausschuss erstmals am 13.9.2018 vorgelegt und in der Sitzung am 8.11.2018 öffentlich behandelt. Nach kurzer Befassung hiermit wurde der Bericht zurückgewiesen und um Nachbesserung gebeten. Die ergänzte Fassung wurde dem Rechnungsprüfungsausschuss erstmals am 6.6.2019 vorgelegt und soll nun am 12.9.2019 im öffentlichen Teil der Sitzung behandelt werden.

Der Bericht enthält Empfehlungen zur Rückforderung von Fraktionszuwendungen in der Größenordnung von € 283.395,07, vorbehaltlich der beiden noch nicht geprüften Abrechnungen des Jahres 2017.

Die Verwaltung möge nachstehende Fragen beantworten:

1.)  Wurden die beiden offenen Prüfungen zwischenzeitlich abgeschlossen?
2.)  Wenn ja, in welcher Größenordnung sind hierzu Rückforderungen empfohlen worden?
3.)  Wie verteilen sich die gesamten empfohlenen Rückforderungsbeträge für die Jahre 2012 –

 2017 auf solche Beträge, die

a)  wegen nicht verbrauchter Zuwendungen
b)  wegen ausschließlich nicht belegter Aufwendungen

c)  aus nicht bestimmungsgemäßer Verwendung (beispielhafte Benennung von festge-

 stellten Sachverhalten) zurückzufordern waren?

4.)  Folgte das Büro der Bürgerschaft dem vollumfänglich?
5.)  Wenn nicht, aus welchen Gründen und in welcher Größenordnung?
6.)  Wie ist der aktuelle Stand der Rückforderungen? In welcher Höhe sind bislang Rückzahlungen

 erfolgt und welche Gründe gibt es für etwaig noch offene Rückforderungen?

7.)  Das Rechnungsprüfungsamt empfiehlt darüber hinaus eine Überarbeitung der Zuwendung-

 richtlinie, um mehr Rechtssicherheit für die Fraktionen und das Büro der Bürgerschaft herzu

stellen. Wurde dieser zentrale Hinweis aufgenommen und mit der Überarbeitung begonnen?

8.)  Wenn nicht, wann ist dies vorgesehen und welche Stelle ist hier federführend?


 

 

 


Begründung

Frage 1 wird durch das RPA wie folgt beantwortet:

Die beiden offenen Prüfungen aus 2017 sind in einem Fall abgeschlossen, im zweiten Fall steht der Abschluss kurz bevor.

 

Frage 2 wird durch das RPA wie folgt beantwortet:

 

Die Abrechnung einer dieser Fraktionen wurde zwischenzeitlich mit dem Testat des RPA v. 27.05.2019 abgeschlossen und an das BdB weitergeleitet. Das RPA empfiehlt eine Rückforderung in Höhe von 7.645,82 €.

Die Abrechnung der weiteren Fraktion ist weitestgehend abgeschlossen. Das abschließende Prüftestat des RPA muss nur noch verwaltungsintern im RPA abgestimmt werden und wird voraussichtlich Ende August an das BdB weitergeleitet werden, nach derzeitigem Stand wird das RPA eine Rückforderung in Höhe von 3.732,87 € empfehlen.

 

Frage 3: Beantwortung wird durch RPA erfolgen

Das RPA teilt hierzu mit, dass die gewünschten Auswertungen weitere umfängliche Prüfungstätigkeiten erfordern. Das RPA wird daher diese Fragen im 6. RP-Ausschuss im Dezember 2019 beantworten.

 

Frage 4 wird durch das BdB wie folgt beantwortet:

Ja, bis auf 4 Fälle folgte das BdB den Empfehlungen des RPA vollumfänglich. Zum Verfahren: Das RPA prüft die vorgelegten Abrechnungen und erstellt ein Prüftestat. Dieses geht dem BdB als für die Bewilligung der Fraktionszuwendungen zuständigen Stelle zur Erstellung eines Rückforderungsbescheides zu. Das BdB prüft wiederum das Testat und führt bezüglich der vom RPA festgestellten Beanstandungen mit der betreffenden Fraktion ein Gespräch, in dem diese die Gelegenheit zur Sachverhaltsaufklärung und/oder Nachreichung von Belegen erhält.

Sofern zu den Beanstandungen entsprechende Erklärungen und/oder  Vorlage von Nachweisen seitens der Fraktionen erfolgen und diese vom BdB im Rahmen einer Nachprüfung als schlüssig anerkannt wurden, wird von der empfohlenen Rückforderungssumme abgewichen. In diesen Fällen entscheidet das BdB, die in dem Prüfbericht als nicht zuwendungsfähig deklarierten Ausgaben als zuwendungsfähig anzuerkennen und die Rückforderungssumme entsprechend neu festzusetzen.

 

Frage 5 wird durch das BdB wie folgt beantwortet:

Antwort: Das BdB ist in den Jahren 2012-2017 in 4 Fällen von der Empfehlung des RPA abgewichen. Es handelt sich um einen Gesamtbetrag in Höhe von 3.490,02 EUR. Die Rückforderungssumme konnte nach Sachverhaltsaufklärung und Vorlage weiterer Belege vermindert werden.

 

 

 

Frage 6 wird durch das BdB wie folgt beantwortet:

Es sind für die Jahre 2012-2017 Rückforderungsbeträge in Höhe von € 243.409,63 vereinnahmt worden.

Insgesamt stehen noch Rückforderungsbeträge in Höhe von € 36.495,42 offen.

Es handelt sich hier um laufende/schwebende Verfahren, die noch nicht abgeschlossen werden konnten.

Frage 7 wird durch das BdB wie folgt beantwortet:

Den Fraktionen ist die Empfehlung des RPA auf Überarbeitung der Richtlinien bekannt. Dem BdB ist nicht bekannt, ob die Empfehlung von einer Fraktion oder auch fraktionsübergreifend aufgegriffen wurde und eine Überarbeitung der Richtlinie erfolgen soll.

Frage 8 wird durch das BdB wie folgt beantwortet:

Wie in der Antwort zu Frage 7 ausgeführt, obliegt die Zuständigkeit für die Anpassung/Überarbeitung der Richtlinie den Fraktionen selbst, dem BdB ist nicht bekannt, ob und ggf. für wann eine Überarbeitung der Richtlinie vorgesehen ist.

 


Anlagen

keine